Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.05.2023

Ö 1 - 21-2572

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Sachstand Kitas und Bedarfe (Referenten der BAGSFI)

Die Referenten der Sozialbehörde stellen mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) die KITA-Versorgung im Bezirk Harburg vor.

 

  • Im Harnburger Kerngebiet seien 58 Kindertagesstätten im Bestand, 6 in der konkreten Planung und 3 in laufenden B-Plänen vorgesehen.
  • Im Süderelbe-Raum seien 35 Kindertagesstätten im Bestand, 2 weitere in der Planung von 5 in laufenden Bebauungsplänen in Planung.
     

Die Referenten verweisen darauf, dass im Kita-Nachweisverfahren es sowohl 2022 als auch 2023 keine offenen Fälle mehr gäbe. Dies ge auch daran, dass in diesem Zeitraum im Bezirk Harburg 500 zusätzliche Kita-Plätze entstanden seien. Aus dem Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass das Nachweisverfahrenrokratisch und mit Sprachbarrieren verbunden sei: Dieser Darstellung widerspricht die Verwaltung; die entsprechenden MitarbeiterInnen in der Abteilung KTB rden viele anfragende Eltern beraten. Es wird auf vorhandene Lotsenprojekte hingewiesen, in denen Nachbarschaftseltern guten Kontakt zu den Familien in den Quartieren hätten und entsprechend Informationen zur Kindertagesbetreuung vermitteln würden.

Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass Kita-Träger die Aufnahme von Kindern zum Teil ablehnen, wenn diese „nur“ einen 5stündigen und keinen 8stündigen Betreuungsbedarf hätten. Die Verwaltung räumt ein, dass ihnen dies bekannt sei; hier sei eine ergänzende Tagespflege denkbar. In das Nachweisverfahren würden jedoch nur Fälle kommen, in denen Eltern gar keinen Kindertagesplatz finden könnten.
 

Einige Ausschussmitglieder schildern lle, wo Eltern, welche ihr Kind in einer Kita im Krippenbereich untergebracht hatten, der Platz gekündigt wurde, wenn dieses Kind in den Elementarbereich wechseln würde. Die Verwaltung versichert, dass solche Fälle nicht gewollt seien: Die Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte beruhe jedoch u.a. auf der vorhandenen pädagogischen Fläche. r größere Kinder müsse mehr Platz vorgehalten werden, was Kitas in ihrem Betreuungsumfang berücksichtigen müssten. Auf Nachfrage wird dargestellt, dass es keine Richtlinie dahingehend gäbe, dass Kitas verpflichtet seien für Kinder, die im Krippenbereich betreut werden auch einen Platz im Elementarbereich anzubieten. Dies läge in der Trägerautonomie. Jede Kita entscheide eigenständig, wie viele Kinder im Krippenbereich und wie viele im Elementarbereich betreut werden könnten.  

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erklärt die Verwaltung, dass krankheitsbedingte Schließungen von Gruppen in Kitas statistisch nicht gesondert erfasst würden: Entsprechende Meldungen müssten die Träger bei der Aufsicht vorlegen. Hier würde geprüft, ob es ggf. die Möglichkeit einer Personalumsichichtung gäbe. In bestimmten Fällen sei die KITA jedoch gezwungen eine Gruppe zu schließen: So dürfte beispielsweise keine betreuende Person alleine in einer Gruppe arbeiten.

 

Weiterhin wird aus dem Ausschuss der Umstand thematisiert, dass es im Bereich der Kitas zu wenig Integrationsplätze gäbe. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine offene Kommunikation zu fehlenden personellen Ressourcen ein verantwortungsvolles Vorgehen einer Kita darstelle. Die Behörde würde in solchen Fällen auch bezirksübergreifend nach einer Kita-Betreuung suchen, wenn dies im Einzelfall geeignet wäre. Das Thema sei bekannt. Auf die Nachfrage nach etwaigen Handlungsoptionen weist die Referentin der Sozialbehörde darauf, dass Kitas bei der Vergabe von Grundstücken im Interessenbekundungsverfahren die Vorgabe gemacht werde, EGH-Plätze vorzuhalten. Im Rahmen der Trägerberatung (https://www.hamburg.de/traegerberatung) könne dies nur vorgeschlagen, jedoch nicht vorgeschrieben werden.

 

Teilnehmer des Ausschusses erkundigen sich, ob die Verwaltung Hinweise darauf habe, dass einzelne Kitas zur Kostendeckung gezielt Überbelegungen abrechnen würden: Der Verwaltung seien solche Fälle nicht bekannt. Sie verweist darauf, dass bei geflüchteten Kindern temporär eine Überbelegung von 1-2 Kindern pro Gruppe möglich sei.

In Bezug auf die Nachfrage nach Kitas mit Wechselschichtbetreuungsmöglichkeiten weist die Verwaltung darauf hin, dass es hamburgweit zwei sogenannte 24-Stunden-Kitas als  Einrichtungsform gebe, davon sei jedoch keine in Harburg. Kitas bei Krankenhäusern hätten angepasste Öffnungszeiten und es gebe auch die Möglichkeit einer ergänzenden Tagespflege.

Eine kritische Nachfrage in Bezug auf die Qualität der KITA-Betreuung beantwortet die Verwaltung dahingehend, dass die Trägerberatung auf Rückmeldungen von Eltern angewiesen sei; eingehenden Beschwerden werde nachgegangen. Eine flächendeckende intensive Inspektion aller Harburger KITAS sei mit der vorhandenen personellen Ausstattung nicht möglich.

Aus dem Ausschuss wird die Vermutung geäert, dass die Freien Träger einen Tarifabschluss in Höhe des jüngsten Tarifabschlusses auf Bundesebene nicht bezahlen könnten, da die entsprechenden Mittel dafür bereits 2022 hätten beantragt werden müssen. Die Verwaltung verweist auf die Vertragskommission, in der Vertreter der KITA-Einrichtungen und die Sozialbehörde u.a. diese Frage erörtern.

 

 

Ö 2 - 21-2653

Antrag CDU betr. fehlende Tagesmütter-/väter-Plätze in Harburg (Bericht der Verwaltung)

Die Verwaltung berichtet mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) über die Entwicklung der Zahlen in der Kindertagespflege. Sie führt aus, dass die entsprechenden Tagesmütter und -värter als Selbständige agieren. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen überwiegend um ausgebildete Fachkräfte handele, aber auch Quereinsteiger in diesem Bereich tätig seien. Eine Tagesmutter oder -vater dürfte bis zu 5 Kinder betreuen: Es sei aber nicht unüblich sei, dass diese maximale Betreuungsgröße nicht ausschöpft werde. Die Verwaltung begrüßt dies Vorgehen, wenn dies aus Verantwortung r eine gute Betreuung geschehe.

In Bezug auf die Nachfrage zu Urlaubsregelungen in diesem Bereich führt die Verwaltung aus, dass es hierzu keine Vorgabe von Seiten des Amts gäbe: Sowohl bei Kindertagesstätten als auch bei einzelnen Kindertagesmüttern oder -vätern, läge eine solche Regelung in alleiniger Verantwortung der Tagespflegepersonen. Ebenso verhalte es sich bei den nachgefragten Wartelisten: Solche Listen könnte es bei den Großtagespflegestellen geben. Es gäbe aber keine Verpflichtung, diese wenn vorhanden dem Bezirksamt fortlaufend und aktualisiert zu melden.

Die Verwaltung resümierte, dass in der Region Harburg die Tagepflegepersonen ab dem Jahr 2019 nahezu konstant sei, die Anzahl der betreuten Kinder jedoch seit 2019 abnehme. Über die Gründe dieser Entwicklung gebe es keine gesicherten Erkenntnisse. Im Gegensatz dazu habe in der Region Süderelbe die Anzahl der Tagespflegepersonen zugenommen; die Anzahl der betreuten Kinder sei jedoch auch hier rückläufig.

 

Die Vorsitzende fragt den Antragsteller, ob vor dem Hintergrund der Ausführungen der Sozialbehörde und der Verwaltung sich der Antrag erledigt hat. Dies wird verneint.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der besagte Antrag

 

  • ausschließlich an das Bezirksamt adressiert sei,
  • die gewünschten Antworten zum Teil von der Sozialbehörde gegeben worden seien
  • und sich die Fragen des Antrags ansonsten an die autonomen Träger selber richten.

 

Das Bezirksamt werde mangels Zuständigkeit keine anderen und weiteren Antworten geben können. Der Antragsteller bekräftigt, dass er dennoch den Antrag in der vorliegenden Form aufrecht erhalte.


Anlagen
Präsentation der BAGSFI für den 03.05.2023 (297 KB)

Ö 3

Jugendhilfe sichtbar machen

Es wird ein Film aus dem Arbeitsalltag des betreuten Wohnens für Kinder und Jugendlichen gezeigt.

 

Ö 4

Mitteilungen der freien Träger /Arbeitsgemeinschaften nach § 78

Die AG 78 berichtet, dass sie nun eine feste Ansprechpartnerin bestimmt habe, die im Ausschuss von deren Sitzungen berichten werde: Dies sei Frau Siemsen.

 

Die Ansprechpartnerin berichtet von dem Besuch von Ver.di bei der jüngsten Sitzung der AG 78 sowie thematisiert eine Mitteilung vom Jobcenter. Dies würde nur noch Klienten mit Online vorab angemeldeten Terminen betreuen und sei nicht mehr per Mail erreichbar. Dies sei ein deutlich hochschwelligeres Angebot, so dass z.B. die Arbeit für HZE-Fälle deutlich erschwert werde.

 

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Nachwahl zum Jugendhilfeausschuss

Bei der Nachwahl aus dem Kreis der Freien Träger der Jugendhilfe ist es bei zwei Bewerbungen geblieben. Diese Vorschläge werden bei der kommenden Bezirksversammlung zur Abstimmung kommen.


Zentrales Auswahlverfahren ASD

Dies laufe weiterhin; dass Bezirksamt Harburg werde 2 Personen in das Auswahlgremium schicken und erhoffe sich die Gewinnung von qualifizierten BewerberInnen.

 

Stellenausschreibungen

Die Leitungsstelle für das Haus der Jugend in Neuwiedenthal konnte auch im 3. Auswahlverfahren nicht besetzt werden. Eine erneute Ausschreibung werde erwogen.

Die Stelle für die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen sei ausgeschrieben.

Die Stelle für die Abteilungsleitung für die offene Kinder- und Jugendarbeit nne ausgeschrieben und am 01.12.2023 nachbesetzt werden.

Am 02.05.2023 habe eine neue Kollegin bei der Jugendberufsagentur in Harburg begonnen, so dass dort nun alle 3 Stellen besetzt seien.



Eröffnung Haus am Quellmoor

 

Die Verwaltung berichtet, dass das Haus am Quellmoor in der kommenden Woche geöffnet werde und berichten über positive Rückmeldungen von Seiten der Beschäftigten sowie der Kooperationspartner.

Ö 6

Festlegung der Tagesordnung der nächsten Sitzung

Der Antragsteller der Drucksache 21-2912 (Harburg für alle Ausreichende Betreuung in den Kindertagesstätten?) weist darauf hin, dass diese noch behandelt werden müsse. Die Vorsitzende erläutert, dass sie zuerst die Befassung der TO-Punkte 1 und 2 dahingehend abwarten wollte, ob durch die Ausführungen der Sozialbehörde sich der Antrag eventuell erledigen würde. Der Antragsteller verneint dies.

Die Vorsitzende gibt bekannt, dass der Antrag ohne Beschluss von der Bezirksversammlung in den Ausschuss überwiesen worden sei und dieser sich nun bei der kommenden Sitzung zum weiteren Verfahren verhalten müsse.

r die folgende Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden folgende Themen festgelegt:

 

  • Antrag DIE LINKE: Kinderschutz in Harburg (Drs. 21-2826); die Sozialbehörde ist um Referentenentsendung gebeten; eine Rückmeldung liegt zum Stand der Sitzung (03.05.2023) noch nicht vor.

 

  • Antrag DIE LINKE: Ausreichende Betreuung in Kindertagesstätte (21-2912)

Klärung des weiteren Verfahrens

 

 

Ö 7

Verschiedenes

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass neben den Anträgen bei der kommenden Sitzung keine noch nicht behandelten Anträge beim Jugendhilfeausschuss vorlägen.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass für das zweite Halbjahr 2023 das Fachamt folgende Themen angemeldet habe:

 

  • Einrichtung Klotzenmoorstieg
     
  • Energetische Sanierungen in Einrichtungen der KJA

 

  • Auswirkungen von § 4a SGB VIII „Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung“

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift vom 05.04.2023

Die Niederschrift vom 05.04.2023 wird einstimmig genehmigt.