Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wilstorf 37 (Winsener Straße 32-50) - 1. Bericht über die Änderung des Abwägungsvorschlags zur Stellungnahme 1 aus der öffentlichen Auslegung , 2. Erneute Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans und Weiterleitung an die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 25.01.2022 Hauptausschuss Ö 7.1.1
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilstorf 37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung und Neuordnung des teils brachliegenden Areals an der Winsener Straße 32 – 50 als Nahversorgungszentrum für Wilstorf mit Stärkung der Wohnfunktion inklusive einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden.
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebauliches Workshopverfahren durchgeführt.
Aufgrund signifikant veränderter städtebaulicher Rahmenbedingungen (Erweiterung des Geltungsbereichs) sind die Verfahrensschritte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Wilstorf 37 beginnend ab der Grobabstimmung erneut durchgeführt worden. Im Zusammenhang damit wurde der Zuschnitt des Geltungsbereichs verändert. Entsprechend musste der Aufstellungsbeschluss erneuert werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt worden. Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Wilstorf 37 ist eine Umweltprüfung vorgenommen worden. Ein Ausgleich findet innerhalb des Plangebiets sowie auf externen Ausgleichsflächen statt.
Es ist ein Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträgerin geschlossen worden, in dem unter anderem die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.
Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- Biotopschutz sind nicht erforderlich.
Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung am 25. März 2010 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 25. Mai 2010 bestätigt (einstimmig). Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 13. Oktober 2010. Die öffentliche Auslegung wurde vom 03. September 2012 bis zum 05. Oktober 2012 durchgeführt. Am 03. Dezember 2012 wurde im Arbeitskreis II festgehalten, dass die öffentliche Auslegung aufgrund von erforderlichen Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu wiederholen ist. Nach Ankauf von weiteren Grundstücken hatten sich die planerischen Rahmenbedingungen geändert, so dass als Grundlage für die Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts ein Workshopverfahren durchgeführt wurde. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wurde danach mit einer erneuten Grobabstimmung am 04. März 2019 wieder aufgenommen. Die erneute öffentliche Plandiskussion hat am 01. April 2019 stattgefunden. Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 03. März 2020 bis zum 31. März 2020 durchgeführt. Aufgrund der Pandemiesituation erfolgte der Arbeitskreis I als schriftliches Stellungnahmeverfahren vom 12. Mai 2020 bis zum 27. Mai 2020. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der erneuten Aufstellung und Auslegung am 01. Februar 2021 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 23. Februar 2021 bestätigt (einstimmig). Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gingen 16 Stellungnahmen ein. Sechs Stellungnahmen bzw. Hinweise gingen im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung von Trägern öffentlicher Belange ein. Aufgrund der Pandemie-Situation erfolgte der Arbeitskreis II als schriftliches Stellungnahmeverfahren vom 06. Juli 2021 bis zum 30. Juli 2021.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Feststellung am 18. Oktober 2021 bereits zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 26. Oktober 2021 bestätigt (einstimmig). Aufgrund einer zum Zeitpunkt der abschließenden Abwägung nicht erkannten Abstandsflächenproblematik war es erforderlich, den Abwägungsvermerk zur öffentlichen Auslegung im Nachgang noch anzupassen (betrifft einzig die Stellungnahme 1). Dies hat keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan-Entwurf; weder bei den Planunterlagen, noch beim bereits unterschriebenen Durchführungsvertrag sind Änderungen erforderlich. Die Planunterlagen sowie der Durchführungsvertrags wurden dem Stadtentwicklungsausschuss sowie der Bezirksversammlung im Rahmen der Zustimmung zur Feststellung im Oktober 2021 bereits vorgelegt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erneut zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erneut zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.
Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt
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