21-0234.01

Stellungnahmen zum Antrag SPD betr. Verbesserung der Fußwegeverbindung zwischen Schwarzenberg-Campus und Hafencampus der TU Hamburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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12.05.2020
Sachverhalt

Der erste Bauabschnitt des Hamburg Innovation Port (HIP) wird im Oktober 2019 fertiggestellt werden. Vermietet ist dieser 1. Bauabschnitt an die TU Hamburg, die spätestens im November 2019 einziehen wird. Damit wird der erste Schritt zum neuen Hafencampus der Universität vollzogen. Weitere Institute werden im Fortgang der weiteren Bauabschnitte im HIP angesiedelt werden.

 

Mit dem Einzug der ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierenden in den fertiggestellten Bau des HIP wird die Frage der Verbesserung der Verbindung des Hafencampus mit dem Schwarzenberg-Campus dringlicher.

 

Betrachtet man die Verbindung über den Schwarzenberg, die Moses-Mendelsson-Brücke und den Martin-Leuschel-Ring bis zu den Treppenauf- und abgängen an der Seehafenbrücke, wird deutlich, dass diese Verbindung im Bereich zwischen Moses-Mendelssohn-Brücke und den Treppen auf der anderen Seite der B73 nicht optimal ist, da ein direkter Weg in den Martin-Leuschel-Ring und über die B73 nicht vorhanden ist. Die Wegesituation zwischen Martin-Leuschel-Ring und der Ampelanlage an der B73 ist unübersichtlich und um auf die gegenüberliegende Seite zu gelangen, muss zunächst die Fußgängerampel über die Einmündung Seehafenbrücke überquert werden bevor man westlich der Brücke die B73 überqueren kann.

 

Die Treppen an der Seehafenbrücke sind zudem in einem sichtlich vernachlässigten Zustand mit unzureichender Beleuchtung.

 

Die Attraktivität dieser Verbindung ist wegen des bevorstehenden Bezugs des 1. Bauabschnitts des HIP daher kurzfristig zu steigern.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksverwaltung wird daher gebeten:

  1. Am Ende der Moses-Mendelssohn-Brücke in der dort befindlichen Böschung eine Treppe zum Martin-Leuschel-Ring zu errichten, damit Fußgänger direkt hinter der Brücke zum Martin-Leuschel-Ring in gerader Richtung zur B73 gelangen können.
  2. Die fußläufige Verbindung zwischen dem Martin-Leuschel-Ring und der Ampelanlage an der B73 zu verbessern, so dass Fußgänger ohne weiteres vom Martin-Leuschel-Ring an die B73 gelangen können.
  3. Sich dafür einzusetzen, dass die Ampelanlage an der Einmündung der Seehafenbrücke in die Buxtehuder Straße auf der östlichen Seite der Brücke um eine Fußgängerampel ergänzt wird, damit Fußgänger über diese Ampel vom Martin-Leuschel-Ring zu den direkt auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite befindlichen Treppen zur Seehafenbrücke gelangen können.
  4. Dafür zu sorgen, dass die beiden Treppenauf- und abgänge an der Seehafenbrücke optisch und technisch in einen mangelfreien und ansprechenden Zustand versetzt und ausreichend beleuchtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        20.04.2020

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

zu 1:

Für die Errichtung einer Treppe am Ende der Felix-Mendelsohn-Brücke wurden Baukosten in Höhe von ca. 70.000 Euro ermittelt. Hinzu kämen weitere Nebenkosten für die Planung, Baugrunderkundung, Kampfmittelfreimachung etc. in Höhe von weiteren ca. 20.000 Euro. Die Kosten sind als Kostenrahmen mit einer üblichen Varianz zu betrachten.

Aufgrund dieser verhältnismäßig hohen Investitionskosten sowie nicht angegebener zusätzlicher Unterhaltungskosten, ist eine zeitnahe Umsetzung in Anbetracht der sonst im Straßennetz bereits vorhandenen Straßenschäden und damit zusammenhängender Verkehrssicherungs­pflicht nicht möglich. Sollten sich hierbei Änderungen ergeben, wird dieses Vorhaben weiter verfolgt.

 

zu 2:

Für die Herrichtung der Fußwegeverbindung wären Baukosten in Höhe von ca. 35.000 Euro aufzuwenden. Für diese Kosten ist auch eine Varianz zu berücksichtigen.

Dieser Teilabschnitt der Wegeverbindung kann unter Setzung von Prioritäten, bedingt durch die knappen Personalressourcen, in einem überschaubaren Zeitraum umgesetzt werden. Daher wird die Tiefbauabteilung dieses auch entsprechend betreiben.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind gerade bei einer derartigen Fuß­wege­verbindung von großer Bedeutung und wurden daher auch entsprechend berücksichtigt.

 

 

gez. Fredenhagen

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 20.04.2020

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Zu 3.:

Die im Beschluss gewünschte Erweiterung der Lichtsignalanlage Buxtehuder Straße/ Seehafenbrücke mit einer weiteren Fußgängerfurt erfordert einen Ausbau der Lichtsignalanlage mit entsprechender Neuprogrammierung, beidseitige Anpassungen der Nebenflächen in der Buxtehuder Straße und Markierungsänderungen. Vorab ist auf Basis zu ermittelnder neuer Verkehrszahlen eine Abwägung hinsichtlich einer ausreichenden Leistungsfähigkeit des Knotens mit der zusätzlichen Furt durchzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen für Planung, Entwurf und Umsetzung (Verkehrszählung, Schaltunterlagen, Tiefbau, Kapazität Hamburg Verkehrsanlagen GmbH) keine Aussage über einen möglichen Planungs- und Realisierungszeitpunkt getroffen werden.

 

 

Zu 4.:

Die Instandsetzung und teilweise Erneuerung der Beleuchtung durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH wurde veranlasst.

 

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gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

  1.