21-3300.01

Stellungnahme zur Drs. 21-3300_Gemeinsamer Zusatzantrag zu 21-3278 SPD GRÜNE betr. Bundesjugendspiele - Vom Wettkampf zum Wettbewerb

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 29.01.2024 Regionalausschuss Süderelbe Ö 4.1

Sachverhalt


 

Leistung muss sich lohnen aber sie darf nicht ausgrenzen. Schon gar nicht in der Grundschule. Daher hat der Ausschuss für die Bundesjugendspiele neue Vorgaben für die Durchführung der Bundesjugendspiele entwickelt. Weg vom Wettkampf, hin zum Wettbewerb.

 

Heißt zum Beispiel: Beim Weitsprung wird nicht die eigentliche Weite mit Maßband gemessen. Sondern die Sprunggrube wird in Zonen aufgeteilt und je weiter ein Kind springt, desto mehr Punkte erhält es. Die Bewertung der Leistung wird also freier. Im Turnen kommen ein paar Team-Übungen dazu. Und am Ende erhalten weiterhin alle Kinder je nach Leistung eine Urkunde.

 

Es besteht die Möglichkeit, zwischen den drei Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Turnen, sowie, bezogen auf die Klassenstufe, zwischen den Angebotsformen Wettbewerb, Wettkampf und Mehrkampf zu wählen.

 

Mit der diesjährigen Ausschreibung ist der Wettkampf in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen in den Klassenstufen 1 bis 4 nicht mehr zulässig. Damit erhält der Wettbewerb in der Leichtathletik und im Schwimmen eine größere Bedeutung. Beim Turnen kann in den Klassenstufen 14 weiterhin zwischen den Angebotsformen Wettbewerb und Wettkampf gewählt werden.

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, eine:n Referent:in der Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung in den Ausschuss für Bildung und Sport einzuladen, um über die geänderten Bedingungen bei den Bundesjugendspielen in der Grundschule und deren Auswirkungen zu berichten.

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende 

          15. Dezember 2023

 

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zur Drs. 21-3300 gemeinsamer Zusatzantrag  SPD GRÜNE zu der Drs. 21-3278 Bundesjugendspiele Vom Wettkampf zum Wettbewerb - wie folgt Stellung und erläutert weiterhin, warum die Voraussetzungen des § 27 (1) Bezirksverwaltungsgesetz nicht erfüllt sind.

 

Eine im März 2021 getroffene Entscheidung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz sieht vor, ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht nur für die 1. und 2. Klassenstufen, sondern nun auch für die 3. und 4. Klassenstufen in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen ausschließlich die Wettbewerbsform anzubieten und durchzuführen. Sofern die Möglichkeiten vorhanden sind, können die Disziplinen des Wettbewerbsformats in dieser Altersstufe auch im Mehrkampfformat durchgeführt werden. In der Grundsportart (Gerät-)Turnen sind in den Klassenstufen 1-4 weiterhin die Wettkampf- und die Wettbewerbsform zulässig.

Die Beschlussfassung beruht auf den Empfehlungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, des Deutschen Schwimm-Verbandes, der Deutschen Sportjugend und des                   Deutschen Turnerbundes. Der Grundgedanke aller Beteiligten liegt dabei darin, auf eine Frühspezialisierung und die Einengung durch ein zu starres Regelwerk zu verzichten.

Die Entscheidung der Sportverbände hat Vor- und Nachteile. Künftig entfällt die Möglichkeit des Wettkampfes. Das bedeutet, dass Kinder weder die Freuden des Gewinnens noch die Probleme von Niederlagen kennenlernen und erfahren. Dadurch steigt einerseits vermutlich die Freude an Bewegung, es entfällt aber die wichtige Erfahrung von Sieg und Niederlage. Der Senat respektiert die Entscheidung der Sportverbände, denn sie vertreten die anerkannten Experten.

Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich einheitliche Bewertungsmaßstäbe und                         Unterrichtsinhalte auch über Ländergrenzen hinweg. Auch wenn die Entscheidung über die Bundesjugendspiele Vor- und Nachteile hat, so ist eine Abweichung von einem klaren und bundesweit geltenden Beschluss der Sportverbände aus diesen grundsätzlichen Erwägungen nicht zu vertreten.

Wie oben ausgeführt, beruht die Durchführung der Bundesjugendspiele auf einer Beschluss-lage auf der Ebene der KMK und betrifft die daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, ihre Sorgeberechtigten, die Lehrerinnen und Lehrer etc. bundesweit in gleicher Weise. Für eine spezifische Betroffenheit der Einwohnerinnen und Einwohner eines bestimmten Bezirks gerade in ihrer Einwohnereigenschaft ist daher nicht ersichtlich. Vielmehr erschöpft sich der Bezug zum Bezirk gerade darin, dass es in dem Bezirk Schulen gibt, an denen                                   Bundesjugendspiele stattfinden. Dies allein kann nicht genügen.

Daher sieht die BSB von einer Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten ab und verweist auf die obige Stellungnahme.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R. Hypko

 

 

 

 

 

 

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