Stellungnahme zum Zusatzantrag SPD zu 21-3861 betr. Appelbütteler Weg temporär während der Sanierung der Bremer Straße auch für den Kfz-Verkehr öffnen
Der Appelbütteler Weg war die historische Verbindung der kleinen Siedlung am Stubbenberg nach Marmstorf. Seit einigen Jahrzehnten ist die Durchfahrt durch den Appelbütteler Weg zwischen der Siedlung und der Straße Hempbergerweg für Kraftfahrzeuge verboten, so dass der Weg nur für Fußgänger und Fahrradfahrer genutzt werden darf.
Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der Bremer Straße wird es für die Siedlung, die mit dem Kfz ausschließlich durch die Bremer Straße erschlossen ist, erhebliche Einschränkungen geben. Insbesondere während der 1½ Jahre, in denen eine Einbahnstraßenregelung Richtung stadtauswärts gelten wird, ist es den AnwohnerInnen nur mit einem erheblichen Umweg möglich, das Marmstorfer Einkaufszentrum zu erreichen.
Eine temporäre Öffnung des Appelbütteler Weges für den Kfz-Verkehr während der Baumaßnahmen auf der Bremer Straße würde dieses Problem lösen. Der Appelbütteler Weg ist für einen Kfz-Begegnungsverkehr zu schmal. In Richtung Appelbüttel kann der Verkehr wie gewohnt über Schafshagenberg und Bremer Straße fahren.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Autobahn GmbH, dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der regionalen Verkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen um zu prüfen, ob der Appelbütteler Weg für die Zeit der Baumaßnahmen auf der Bremer Straße als Einbahnstraße von Im Stubben in Richtung Marmstorf auch für die Befahrung des Anliegerverkehrs mit Kfz freigegeben werden kann.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
13. Juni 2024
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-3866) wie folgt Stellung:
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 46 wurde in o.g. Drucksache um Prüfung gebeten, ob der Appelbütteler Weg für die Zeit der Baumaßnahmen auf der Bremer Straße als Einbahnstraße von Im Stubben in Richtung Marmstorf auch für die Befahrung des Anliegerverkehrs mit Kfz freigegeben werden kann.
Die Nutzung der Straße Appelbütteler Weg begrenzt sich auf Fußgänger, Radfahrer und land-/ forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Der Weg weist in großen Teilen lediglich geringe Breiten auf, so dass selbst PKW nicht mit entsprechendem Abstand an Fußgängern vorbeifahren können. Die Fußgänger können aufgrund der nicht vorhandenen Nebenflächen nicht ausweichen.
Für den Zeitraum der Baumaßnahmen werden seitens des PK 46 Verkehrsschauen an der genannten Örtlichkeit mit der Zielrichtung durchgeführt, mögliche Ausweichverkehre zu verhindern, um die Anwohner in den angrenzenden Bereichen zu schützen. Ggf. werden Maßnahmen geprüft, um diesem Phänomen entgegenzuwirken.
gez. Heimath f.d.R.
Hille