Stellungnahme zum NEU Ergänzungsantrag der GRÜNE Fraktion zu DS.22-0794 der CDU-Fraktion betr. Sportpark Opferberg - es wird Zeit zu handeln!
Letzte Beratung: 03.11.2025 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 3.1
Keine Änderungen
Petitum zusätzlich:
Die Verwaltung wird gebeten, sich kurzfristig mit der BSJB ins Benehmen zu setzen, um die Verkehrssicherheit der Nebenflächen (Parkplatz und Gehwege zu und auf der Sportanlage) wiederherzustellen.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
10. Oktober 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem NEU Ergänzungsantrag der GRÜNE Fraktion Drs. 22-1029 zu Drs. 22-0794 der CDU-Fraktion betr. Sportpark Opferberg – es wird Zeit zu handeln! wie folgt Stellung:
Mit dem Beschluss der o.g. Drucksache 22-1029 wurde die Verwaltung gebeten, sich kurzfristig mit der BSJB* ins Benehmen zu setzen, um die Verkehrssicherheit der Nebenflächen (Parkplatz und Gehwege zu und auf der Sportanlage) wiederherzustellen.
Sachverhalt
Das Bezirksamt hat den Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen auf den Nebenflächen der Sportanlage „Opferberg“ detailliert ermittelt und die hierfür notwendigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen eingeholt.
Im Anschluss daran wurde die Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen initiiert und ordnungsgemäß durchgeführt. Das Vergabeverfahren konnte erfolgreich abgeschlossen werden; der Zuschlag wurde an ein fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen erteilt.
In enger Abstimmung zwischen dem beauftragten Unternehmen, dem Bezirksamt sowie dem ansässigen Sportverein (HNT) erfolgte die zeitliche Terminierung der Ausführung. Dabei wurde insbesondere die aktuelle Auslastung der Sportanlage berücksichtigt, um den laufenden Schul- und Vereinssportbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Die Ausführung ist für den 22. Oktober 2025 terminiert. Ab diesem Zeitpunkt werden die Sanierungsmaßnahmen schrittweise umgesetzt. Das Bezirksamt wird die Bauüberwachung und Koordination in enger Abstimmung mit den Beteiligten sicherstellen, um eine ordnungsgemäße, termingerechte und qualitätsgesicherte Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten.
Die im Eigentum des Sondervermögens Schulimmobilien (SoV) befindlichen Flächen der Sportanlage „Opferberg“ wurden bereits verkehrssicher hergestellt.
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Jobmann
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