20-4207.01

Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag betr. Ehestorfer Heuweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.59

Sachverhalt

 

In  der Öffentlichen Fragestunde der Sitzung der Bezirksversammlung Harburg am 30. Oktober 2018 haben Anlieger und die Leitung der Rudolf-Steiner Schule massive Beschwerden  im Hinblick auf geplante Straßenbaumaßnahmen im  Ehestorfer Heuweg vorgebracht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (LSBG) die Baumaßnahme 2019 Ehestorfer Heuweg in 2018 in einer öffentlichen Veranstaltung vorstellt und dazu die Anlieger und die Mitglieder der Bezirksversammlung eingeladen werden.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert während der Bauzeit die uneingeschränkte einspurige Befahrbarkeit der Straße für die Bürger sicher zu stellen und erwartet vom LSBG eine begründete Aussage.

 

  1. Ggf. möge der LSBG in der Informationsveranstaltung geeignete Alternativen vorstellen und vor Baubeginn umsetzen, die die vollständige Mobilität der Bürger im Ehestorfer Heuweg sicherstellen, ohne dass für diese Kosten entstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg         10.12.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für  Wirtschaft Verkehr und Innovation nimmt zu dem interfraktionellen Antrag                   Drs. 20-4207 wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Details zu der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung Mitte Januar des Jahres 2019 vorgestellt werden. Über den genauen Veranstaltungstermin und -ort wird rechtzeitig vor der Veranstaltung informiert. Zusätzlich wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) während der Bauzeiten regelmäßig über den aktuellen Stand informieren, mit der Schule gemeinsam ein Mobilitätskonzept entwickeln und mit allen Anliegerinnen und Anliegern und Gewerbetreibenden im Gespräch bleiben.

 

Zu 2. und 3.:

Der LSBG hat alle für die Jahre 2019 bis 2021 geplanten Baumaßnahmen mit unmittelbaren Bezug zu der Baumaßnahme am Ehestorfer Heuweg neu bewertet und eine weitere Variante entwickelt: 

Von März bis September des Jahres 2019 werden die erforderlichen Maßnahmen im südlichen Teil des Ehestorfer Heuwegs von der Landesgrenze bis zur Rudolf-Steiner-Schule durchgeführt werden. Der nördliche Abschnitt bis zur B73 bleibt offen. 

Im darauffolgenden Jahr werden die Maßnahmen im nördlichen Teil des Ehestorfer Heuwegs ab der B73 von März bis November des Jahres 2020 durchgeführt. Dafür bleibt der südliche Abschnitt geöffnet. 

 

Mit der neuen Planung wird die Erreichbarkeit der Rudolf-Steiner-Schule während der Bauarbeiten deutlich verbessert. Zudem soll ein Sicherheitsbeauftragter auf der Baustelle dafür sorgen, dass die Gewerbebetriebe und Grundstücke jederzeit erreichbar sind und Pflegedienste zweimal täglich die gesperrten Abschnitte passieren können. 

 

Um diese Variante umsetzen zu können, wird die für das Jahr 2020 geplante Grundinstandsetzung der B75, Bremer Straße, um ein Jahr auf das Jahr 2021 verschoben. Die B75 wird aufgrund dieser Variante und des im Jahr 2020 parallel zum Ehestorfer Heuweg geplanten Ausbaus der A7, nördlich der Anschlussstelle Hausbruch, als Ausweichstrecke für den Pendlerverkehr Richtung Norden benötigt.

 

Eine wechselseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen zur permanenten Umfahrung der Arbeitsstelle kann nicht eingerichtet werden, da die notwendige Breite des Straßenraums nicht gegeben ist. Die geplante Sperrung des Ehestorfer Heuweg ist zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für das Personal der ausführenden Baufirma notwendig.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

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