Stellungnahme zum gemeinsamen Zusatzantrag der SPD und GRÜNE-Fraktion betr. Ehestorfer Heuweg (zu Drs. 21-0332)
Im Ausschuss für Mobilität und Inneres am 14.11.2019 berichtete der LSBG von seinem Plan, den 2. Bauabschnitt des Ehestorfer Heuwegs ab Mitte März gleich nach dem erhofften Ende des 1. Bauabschnittes anzufangen. Das geplante Ende ist somit im Frühjahr 2021 zu erwarten. Begründet wurde dies damit, dass der Schulweg zur Rudolf-Steiner-Schule durch die Neugestaltung des Straßenraums im 2. Bauabschnitt sicherer wird. Diese Bauabsichten liegen zeitlich parallel zur Baustelle an der Kreuzung B73 / Waltershofer Straße, die noch vor den anstehenden Bauarbeiten auf der A7 bis zum Herbst 2020 fertig gestellt werden muss.
Wie im Ausschuss vom LSBG erklärt wurde, ist bisher für die Fortsetzung des 1. Bauabschnitts eine nacheinander vorzunehmende Verfüllung von vier ehemaligen Stollen des Bergwerkes Robertshall geplant, was eine weitere Verzögerung der eigentlichen Bautätigkeit um ca. 6-8 Wochen bedeutet, vorausgesetzt, die Temperaturen bleiben mild.
Für Anfang 2020 hat der LSBG außerdem eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Anwohner*innen angekündigt.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich bei der BWVI bzw. dem LSBG dafür einzusetzen,
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
20.01.2020
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird über die aktuelle Situation im ersten Bauabschnitt und die geplante Verkehrsführung und die Bautermine für den zweiten Bauabschnitt in einer öffentlichen Veranstaltung im Jägerhof am 27.01.2020 informieren. Darüber hinaus ist es geplant, ca. vier weitere Veranstaltungen, verteilt über die gesamte Bauzeit des zweiten Bauabschnitts, anzubieten. Weiterhin sollen aktuelle Informationen auf der Homepage des LSBG veröffentlicht werden.
Zu 2.:
Die Verfüllung der Hohlräume ist sowohl räumlich als auch zeitlich nacheinander in zwei Schritten erforderlich. Zuerst erfolgen Bohrungen zur Herstellung von Querabsperrriegeln am Rand der Hohlräume und anschließend die Bohrungen für die Verfüllung der Hohlräume. Während der Abbindezeiten der Verfüllstoffe ist von einem Eintrag von Schwingungen in den Untergrund, wie zum Beispiel bei Überfahrungen mit schwerem Gerät, abzusehen. Die Gewährleistung der Baufirma würde in diesem Fall erlöschen. Nach Angaben der Baufirma steht ein zweites Bohrgerät inkl. Arbeitskolonne Anfang 2020 nicht zur Verfügung. Die Beauftragung eines weiteren Unternehmens zur Verfüllung der Hohlräume bietet sich auf Grund der beschriebenen Abfolge der Ausführung und technischen Randbedingungen nicht an. Des Weiteren würde eine weitere Ausschreibung und Vergabe der Leistungen zur Verfüllung der Hohlräume ca. 6 Wochen in Anspruch nehmen. Dies würde bedeuten, dass erst Anfang Februar 2020 ein zweites Unternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beginnen könnte.
Zu 3.:
Der LSBG wird die beauftrage Straßenbaufirma erneut auffordern, die vereinbarten Ausführungszeiten einzuhalten oder den Bauablauf anderweitig zu optimieren.
Zu 4.:
Die Straßenverkehrsbehörde wird diese Vorschläge gemeinsam mit dem LSBG prüfen. Das Parken am Fahrbahnrand des Ehestorfer Heuweges ist in mehreren Abschnitten möglich.
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gez. Heimath
f.d.R.
Riechers