20-4745.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD und GRÜNE betr. Serviceleistungen von HPA im Harburger Binnenhafen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.09.2019
Sachverhalt

Alle Berufs- und Sportschiffer müssen bei der Einfahrt in den Harburger Binnenhafen eine Gebühr für die Schleusung zahlen. Bislang war dies am Schleusenleitstand in Form der Barzahlung möglich oder mittels Jahreskarten, die ab April gebucht werden konnten. Bis dato mussten beispielsweise Sportschiffer 35 Euro dafür zahlen. Sie sind für alle Hamburger Schleusen gültig. In Harburg wurden davon über 100 Karten ausgegeben.

Ab dem Jahr 2019 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. In Zukunft müssen am Alten Elbtunnel oder an der Tatenberger Schleuse, fern des Bezirks Harburg, diese Karten erworben werden. In Harburg wurde die Kasse geschlossen. Dies ist auch ökologischer Unsinn.

 

Während des Binnenhafenfestes soll sich HPA nicht mehr in der Lage sehen, die neue Drehbrücke an den beiden Festtagen zu öffnen oder zu schließen. Der Zugang zur Wasserfläche und zum Museumshafen wäre dann für größere Boote nicht mehr möglich. Nur Schlauch- oder Ruderboote könnten die Brücke unterfahren. Die beliebten Hafenrundfahrten während des Festes könnten dann ebenfalls nicht mehr in der bisher angebotenen Form stattfinden.

Petitum/Beschluss

Die Einschränkung dieser Serviceleistungen betrachtet die Bezirksversammlung als unfreundlichen Akt. Er reiht sich in eine Reihe von anderen Vorkommnissen ein und steht für HPA.

Die Verwaltung und die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert in aller schärfster Form zu intervenieren. Die bisherigen Leistungen sollen auch in Zukunft kundenfreundlich und damit auch Bürger- und Nutzerfreundlich angeboten werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 06.06.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu dem gemeinsamen Antrag Drs. 20-4745 wie folgt Stellung:

 

 

 

Zum Thema Kauf von Jahreskarten für Schleusen:

Ab dem 1. Juni 2019 ist es möglich, neben dem Erwerb an den Standorten Stauschleusen des LSBG, Alter Elbtunnel und Tatenberger Schleuse, Jahreskarten auch telefonisch oder per E-Mail bei der HPA zu bestellen. Die Jahreskarten werden dann mit Rechnung an die Kundin bzw. den Kunden geschickt. Entsprechende Aushänge wurden in der 20. Kalenderwoche an allen Stauschleusen aufgehängt und die Bedienerinnen bzw. Bediener wurden bzw. werden vor Ort informiert. Für Einzelkarten soll ein Kauf per Smartphone ermöglicht werden. Die Einführung eines entsprechenden Bezahlsystems im Jahr 2019 ist geplant.

 

Zum Thema Drehbrücke:

Der LSBG ist Eigentümer und Betreiber der Harburger Brücken, einschließlich der Drehbrücke (Zitadellenbrücke). Daher obliegt dem LSBG die Festlegung der Betriebszeiten der Harburger Brücken. Seitens HPA erfolgt ausschließlich die Bedienung. Dies ist durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt.

 

Die Brücke wird nach dem vereinbarten Öffnungskonzept und den bekanntgegebenen Geschäftsbedingungen bedient. Durch den Veranstalter des Binnenhafenfestes, Kulturwerkstatt Harburg e. V., wurden zwei Öffnungen für die Festtage angemeldet, die von der HPA durchgeführt werden.

 

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass bei Großveranstaltungen zusätzliches Personal zur Absicherung des Öffnungs- und Schließvorgangs vor Ort erforderlich ist. Daher kann hier nicht mit der gewohnten Flexibilität agiert werden.

 

Bei der Zitadellenbrücke ist entweder der Wasser- oder der Landweg nutzbar, sodass es hierbei zwischen den verschiedenen Aktivitäten zu Lande und zu Wasser zu Konfliktsituationen kommen kann. Der LSBG geht davon aus, dass die beiden vom Veranstalter angemeldeten Klappungen/Drehungen innerhalb des Binnenhafenfests zwischen den Land- und Wassernutzungen abgestimmt wurden und keine weiteren Öffnungen gewünscht sind.

 

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers.