Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE - CDU - DIE LINKE - FDP betr. Deichsicherheit und Knief-Werft am bisherigen Standort erhalten
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2021 haben Vertreter des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) über die geplante notwendige Deicherhöhung im Bereich der Harburger Schleuse und den anliegenden Grundstücken berichtet.
Die Deicherhöhung erfolgt im Zuge der Anpassung des Hochwasserschutzes in Hamburg. Der Deich soll dabei auch östlich der Hafenschleuse an der Straße Hafenbezirk um 1 Meter auf eine Sollhöhe von 8,70 m erhöht werden. Dies betrifft insbesondere auch den Deichabschnitt hinter dem Grundstück, auf dem sich die Halle der Vereinigung Harburger Segler e.V. und die Bootswerft Knief befinden.
Vorgestellt wurden im Ausschuss 3 Varianten der Deicherhöhung. Die Vorzugsvariante des LSBG ist die Herstellung eines Gründeichs, wobei im Zuge der Erhöhung auch der Deichfuß in Richtung Elbe erweitert werden muss. Dadurch ist die bisherige Erschließung, die in west- östlicher Richtung über den Deich führt, nicht mehr möglich. Die Erschließung muss dabei zukünftig in ost- westlicher Richtung erfolgen und benötigt wasserseitig einen Wendehammer.
Die Vorzugsvariante des LSBG hat zur Folge, dass 3 Hallen der Bootswerft abgerissen und an anderer Stelle im Binnenhafen wieder aufgebaut werden müssen.
Alternativ waren Ausbauvarianten mit einer Abfangung auf der Landseite und mit einer Spundwand auf der Deichkrone geprüft worden.
Die Variante mit der Abfangung würde an der Zufahrtssituation und damit an der Situation der Bootswerft nichts ändern.
Die Variante mit einer Spundwand auf der Deichkrone müsste für die Zuwegung ein schließbares Tor in der Spundwand vorsehen, dann könnte die Zuwegung in der bisherigen Weise beibehalten werden.
Diese Variante wurde von den Vertretern des LSBG aus verschiedenen Gründen abgelehnt.
In der Erörterung hat der Ausschuss zu erkennen gegeben, dass der Erhalt der Werft an diesem Standort von herausragender Bedeutung für die maritime Wirtschaft des Bezirks Harburg ist. Infolgedessen wurde eine weitere Alternative der Zuwegung von der östlich befindlichen Rampe zur Harburger Elbbrücke vorgeschlagen, die allerdings nicht geprüft worden war. Eine Rampe an dieser Stelle käme ohne ein Fluttor aus und entspricht damit der Vorgabe, keine weiteren technischen Bauwerke (z.B. Fluttore oder Spundwände) vorzusehen.
1. Die Bezirksversammlung erwartet, dass auch unter den Rahmenbedingungen eines optimierten Hochwasserschutzes der LSBG eine Lösung herbeiführt, die den Verbleib der traditionsreichen Bootswerft am bisherigen Standort ermöglicht.
2. Der LSBG wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Verlegung der Zuwegung zu den wasserseitigen Grundstücken in den Bereich der Rampe zur Harburger Elbbrücke, auch bei der Vorzugsvariante eines Gründeichs den Erhalt der Werft am bisherigen Standort ermöglicht und insbesondere der Abriss der westlichen Hallen der Werft vermieden werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, wie die Zuwegung von der Rampe ausgestaltet werden müsste.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
16.02.2022
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der Wunsch der Bezirksversammlung wird zur Kenntnis genommen. Der LSBG hat im bisherigen Planungsprozess intensiv an Möglichkeiten gearbeitet, die der ansässigen Werft einen Erhalt ermöglichen. Der Verbleib der Werft am aktuellen Standort liegt nicht allein in der Hand der Planer. Ungeachtet dessen bleibt die langfristige Sicherstellung des Hochwasserschutzes das vordringliche Ziel der Planungen.
Zu 2.:
Die durch die Bezirksversammlung aufgeworfene Variante wurde im Planungsprozess geprüft und frühzeitig verworfen, da sie nicht zielführend ist und die Situation der Flächeninanspruchnahme nicht verbessert, sondern sogar noch verschlechtert. Es müssten eine weitere große Halle (die Halle der Vereinigung Harburger Segler e.V.) und die kleine östliche Halle dieses Segelvereins zusätzlich abgebrochen werden. Die Eingriffe in die Werfthallen der Bootswerft Knief sind bei Herstellung des Deichbauwerkes auch bei einer Verlagerung der Rampe in den Osten nicht zu verhindern.
Zur Erläuterung:
- Für die Zuwegung vom Straßendamm zur Alten Harburger Elbbrücke wäre eine Rampe entlang der wasserseitigen Deichböschung erforderlich. Diese Rampe bedeutet einen Mehrbedarf an Platz im Bereich der Halle des Segelvereins von rund 4 m. Ein Mehrbedarf an dieser Engstelle bedeutet den Abriss der Hallen des Segelvereins.
- Die so geschaffene Zuwegung in das Vorland muss zur Erreichbarkeit des westlichen Vorlandes an allen Hallen vorbei zu einer Wendemöglichkeit geführt werden. Der Abriss des Hallenanbaus der östlichen Werfthalle wäre daher dennoch erforderlich, da der durch Verschiebung der Rampe eingesparte Platzbedarf nicht ausreicht.
- Im weiteren Verlauf wäre auch der Abriss der westlichen Werfthalle nicht vermeidbar, da bei Ausführung eines Erddeiches die westliche Werfthalle durch das Deichbauwerk selbst in einem Teil überbaut wird, unabhängig davon, wo die Rampe angeordnet wird. Darüber hinaus ist eine Zuwegung zu einem Wendehammer und zum dahinter liegenden Vorland erforderlich und erzeugt weiteren Platzbedarf.
- Im Ergebnis würde sich der Platzbedarf für Deich und Rampenbauwerke in rund 4 m Breite teilweise in den Bereich des Segelvereins verlagern und dort dazu führen, dass die Hallen des Segelvereins ebenfalls abgerissen werden müssten. Gleichzeitig verringert sich der Platzbedarf im Bereich der bisher geplanten Rampe um rund 4 m, was einen Hallenabriss der Werfthallen jedoch nicht verhindern kann.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers