Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE - CDU - DIE LINKE - FDP betr. Deichsicherheit und Knief-Werft am bisherigen Standort erhalten
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2021 haben Vertreter des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) über die geplante notwendige Deicherhöhung im Bereich der Harburger Schleuse und den anliegenden Grundstücken berichtet.
Die Deicherhöhung erfolgt im Zuge der Anpassung des Hochwasserschutzes in Hamburg. Der Deich soll dabei auch östlich der Hafenschleuse an der Straße Hafenbezirk um 1 Meter auf eine Sollhöhe von 8,70 m erhöht werden. Dies betrifft insbesondere auch den Deichabschnitt hinter dem Grundstück, auf dem sich die Halle der Vereinigung Harburger Segler e.V. und die Bootswerft Knief befinden.
Vorgestellt wurden im Ausschuss 3 Varianten der Deicherhöhung. Die Vorzugsvariante des LSBG ist die Herstellung eines Gründeichs, wobei im Zuge der Erhöhung auch der Deichfuß in Richtung Elbe erweitert werden muss. Dadurch ist die bisherige Erschließung, die in west- östlicher Richtung über den Deich führt, nicht mehr möglich. Die Erschließung muss dabei zukünftig in ost- westlicher Richtung erfolgen und benötigt wasserseitig einen Wendehammer.
Die Vorzugsvariante des LSBG hat zur Folge, dass 3 Hallen der Bootswerft abgerissen und an anderer Stelle im Binnenhafen wieder aufgebaut werden müssen.
Alternativ waren Ausbauvarianten mit einer Abfangung auf der Landseite und mit einer Spundwand auf der Deichkrone geprüft worden.
Die Variante mit der Abfangung würde an der Zufahrtssituation und damit an der Situation der Bootswerft nichts ändern.
Die Variante mit einer Spundwand auf der Deichkrone müsste für die Zuwegung ein schließbares Tor in der Spundwand vorsehen, dann könnte die Zuwegung in der bisherigen Weise beibehalten werden.
Diese Variante wurde von den Vertretern des LSBG aus verschiedenen Gründen abgelehnt.
In der Erörterung hat der Ausschuss zu erkennen gegeben, dass der Erhalt der Werft an diesem Standort von herausragender Bedeutung für die maritime Wirtschaft des Bezirks Harburg ist. Infolgedessen wurde eine weitere Alternative der Zuwegung von der östlich befindlichen Rampe zur Harburger Elbbrücke vorgeschlagen, die allerdings nicht geprüft worden war. Eine Rampe an dieser Stelle käme ohne ein Fluttor aus und entspricht damit der Vorgabe, keine weiteren technischen Bauwerke (z.B. Fluttore oder Spundwände) vorzusehen.
1. Die Bezirksversammlung erwartet, dass auch unter den Rahmenbedingungen eines optimierten Hochwasserschutzes der LSBG eine Lösung herbeiführt, die den Verbleib der traditionsreichen Bootswerft am bisherigen Standort ermöglicht.
2. Der LSBG wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Verlegung der Zuwegung zu den wasserseitigen Grundstücken in den Bereich der Rampe zur Harburger Elbbrücke, auch bei der Vorzugsvariante eines Gründeichs den Erhalt der Werft am bisherigen Standort ermöglicht und insbesondere der Abriss der westlichen Hallen der Werft vermieden werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, wie die Zuwegung von der Rampe ausgestaltet werden müsste.