21-0650.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Trockenrasenfläche Falkenbergsweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.02.2021 Regionalausschuss Süderelbe Ö 3

Sachverhalt

 

Die Lagerfläche des ehemaligen KZ-Frauen-Außenlagers Neugraben am Falkenbergsweg wurde mit seinen Fundamentresten der Baracken im Jahre 1992 durch Verordnung in das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide als Trockenrasenfläche eingebracht. Eine Unterschutzstellung der Bodendenkmäler (Fundamente) wurde zuvor von der Kulturbehörde leider abgelehnt.

 

Mit der Ausweisung Trockenrasenfläche konnte die gesamte Lagerfläche erhalten bleiben und mit den noch vorhandenen Plänen, Restfundamenten und Erläuterungen können Besucher das Geschehen dort nachvollziehen. Sie gehört zu den wenigen Außenlagerflächen des KZ-Neuengamme, die nicht bebaut worden sind.

 

Diese ausgewiesene Trockenrasenfläche wird seit langem nicht mehr gepflegt. Auf dem Gelände ist ein immer größer werdender Baumbestand zu verzeichnen und die Fläche entwickelt sich mit den getretenen Wegen immer stärker zu einer inoffiziellen Hundeauslauffläche. Die Aufstellung einer Bank an der ehemaligen Latrine ist für die Erinnerung auch nicht zweckdienlich.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche des ehemaligen KZ-Außenlagers

wieder als Trockenrasenfläche zu erkennen ist und in die Pflegepläne mit aufgenommen wird.

 

Über das Ergebnis ist im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzend

06.01.21

 

die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der Abteilung Naturschutz der BUKEA – als die für das Naturschutzgebiet (NSG) Fischbeker Heide zuständige Verwaltung – ist der Zustand der wertvollen Heide- und Trockenrasenbiotope auf dem Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagers gut bekannt. Kleinere Pflegeeinsätze (Entkusseln, Entfernung standortfremder Pflanzenarten) zur Offenhaltung sind bereits erfolgt oder in Planung. Da sich die Fläche noch im Eigentum des Bundes befindet, konnten bisher keine größeren Pflegemaßnahmen beauftragt werden. Dies soll jedoch durch die geplante Übertragung der Fläche in das Verwaltungsvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg zukünftig ermöglicht werden.

 

Im Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Fischbeker Heide sind auf der Fläche Maßnahmen zum Heidemanagement, zur Lenkung der Erholungsnutzung zum Schutz störungsempfindlicher Bereiche sowie randlich zur Schaffung halboffener Wald-Heide-Übergangszonen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen allesamt dem Schutz und der Erhaltung der wertvollen Trockenlebensräume vor Ort und der Offenhaltung größerer Bereiche. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich die Belange der Denkmalpflege gut in eine Umsetzung der naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen einbringen lassen werden.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Kaidas

 

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