21-3544.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Toilette am Sand

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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12.03.2024
Sachverhalt


 

Mit Fertigstellung des Gebäudes an der Westseite des Sand, soll das Toilettenhäuschen an der Nordseite entfernt werden, sodass die Marktbeschicker in Zukunft im neuen Gebäude auf Toilette gehen sollen. Von dort sollen sie dann auch Frischwasser beziehen. Die Toilette ist öffentlich, womit folglich jede und jeder sie nutzen kann und sie dient auch insbesondere im Sommer vielen Leuten zur Versorgung. 

 

Nun hat die Stadtreinigung angekündigt, dass die Betreuung des Toilettencontainers nicht in den Neubau mit umziehen wird. Argument hierfür sei der Platzmangel, da man die Betreuung nirgendwo unterbringen könne. Es würde stattdessen täglich gereinigt werden. Die Marktbeschickenden beklagen diese Entwicklung und wünschen sich insbesondere zu Marktzeiten eine ständige Betreuung. Bei Begehung des Toilettenbereiches wurde festgestellt, dass das Marktbüro für dessen Ansprüche deutlich größer als erforderlich ist.

 

So wurde mittels Unterschriftensammlung das Interesse der Marktbeschickenden bekundet, in diesem Raum eine Unterbringung für das Toilettenpersonal zu schaffen. An Personal wird es nicht mangeln, denn der gegenwärtige Toilettencontainer wird betreut und die Person wird weiterhin angestellt bleiben. Aussagen der Marktbeschickenden zufolge ist nicht klar wer für dieses Toiletten Arrangement zuständig ist, d. h. ob es die Stadtreinigung oder das Bezirksamt ist. Es bezeichnen die Behörden den jeweils anderen als zuständig. 

Petitum/Beschluss


 

Wir fordern die Bezirksverwaltung dazu auf sich dafür einzusetzen, dass in diesem Toilettenbereich eine ständige Betreuung während der Marktzeiten gewährleistet ist.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        26. Februar 2024

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD GRÜNE (Drs. 21-3544) unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:

 

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt und vollständig gebunden.

 

Dies gilt sowohl für die investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten als auch für die konsumtiven Betriebs- und Unterhaltungsmittel. Bereits absehbare, weitere Kostensteigerungen z.B. durch Tariferhöhungen können dabei nicht durch zusätzliche Ermächtigungen ausgeglichen werden.

 

Um die Versorgung mit öffentlichen Toiletten an allen Bestandsstandorten dauerhaft sicherstellen zu können, wird bei jeder Baumaßnahme die Wirtschaftlichkeit des Betriebes bei bestmöglicher Versorgung des Standortes berücksichtigt. Die neue öffentliche Toilettenanlage am Sand wurde daher als für die Frequenzreinigung geeignete WC-Anlage gebaut (d.h. ohne permanent vor Ort tätiges Personal), um diese künftig wirtschaftlich betreiben zu können und bedarfsgerecht auch längere Öffnungszeiten über die werktäglichen Wochenmarkt-Zeiten hinaus zu ermöglichen.

Solange das bisher dort eingesetzte Personal und erforderliche Haushaltsermächtigungen zur Verfügung stehen, kann jedoch am Standort Sand eine der Beschlussempfehlung entsprechende Lösung realisiert werden. 

 

Die SRH wird daher die bereits dort tätige Mitarbeiterin während der Marktzeiten weiterhin am Standort einsetzen. Aufgrund des ausdrücklichen Vorbehaltes der Verfügbarkeit des Personals und finanzieller Ressourcen kann zu gegebener Zeit jedoch eine andere Bewertung erforderlich werden.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille