21-1727.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Tempo 30 in der Haakestraße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.8

Sachverhalt


 

Die Haakestraße ist eine schmale, überwiegend durch Anlieger genutzte  Wohnstraße. Sie ist im westlichen Teil als Tempo 30 Zone ausgewiesen, ab Kreuzung  Weusthoffstraße dagegen ist im östlichen Teil Tempo 50 erlaubt. Diese Unterscheidung erscheint aus heutiger  Sicht nicht sinnvoll, Autofahrer haben zu Recht den Eindruck, dass sich der Charakter der Straße durch die Kreuzung nicht ändert. 

 

Um eine einheitliche, sinnvolle Lösung zu erreichen, sollte die Haakestraße in Gänze als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden.

 

Forderungen nach einem besonderen Umbau der Straße in diesem Zusammenhang sind zwar auf Dauer wünschenswert, aber sicher nicht kurzfristig zwingend.

 

Der bisherige Tempo 30 Bereich zeigt, dass diese Geschwindigkeit für Ausbau und Charakter der Straße angemessen ist. Es gibt nur schmale Fußwege, Radfahrer fahren traditionell auf der Straße. Es wird beidseitig geparkt, dadurch ist die Durchfahrt für Autos sowieso nur mit geringer Geschwindigkeit möglich.

 

Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit der Straße ist durch Tempo 30 nicht gegeben. So stellen in ihrer gemeinsamen Publikation das Bundesumweltamt und LK Argus Gmbh - sogar für Hauptverkehrsstraßen - fest: "Die Sättigungsverkehrsstärke hängt vom zeitlichen Abstand der fahrenden Kraftfahrzeuge ab. Bei Einhaltung des Mindestabstandes („halber Tacho in Metern“) liegt der zeitliche Fahrzeugabstand (der auch als Zeitbedarfswert oder Bruttozeitlücke bezeichnet wird) bei Standardbedingungen für Pkw sowohl bei Tempo 50 als auch bei Tempo 30 bei 1,8 Sekunden." (Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, S.4; ISSN 2363-832X; 2016)

Petitum/Beschluss


 

Die Haakestraße soll auch im östlichen Bereich ab der Kreuzung Weusthoffstraße als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. 

 

Die Beschilderungen  in der Straße sind entsprechend zu ändern.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  22.11.2021

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

 

Erst wenn es seitens der BVM zu einer positiven Bewertung gekommen ist, wird der Bereich der Haakestraße aus straßenverkehrspolizeilicher Sicht geprüft.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Haakestraße ist eine Bezirksstraße mit untergeordneter Netzbedeutung. Busbetrieb ist nicht vorhanden. Der Abschnitt zwischen Schwarzenbergstraße und Weusthoffstraße ist bereits als Tempo-30-Zone angeordnet. Die Behörde für Verkehr und Mobilitäts-wende stimmt einer Ausweitung der Tempo-30-Zone zu.

Die Umsetzung liegt in fachlicher und finanzieller Verantwortung des Bezirksamtes Harburg.  

 

 

Das Polizeikommissariat 46 nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 46 hat bereits in der Vergangenheit keine Einwände gegen die Anordnung einer Tempo-30-Zone in dem in Rede stehenden Abschnitt der Haakestraße erhoben. Es gab bereits im Jahre 2011 erste Abstimmungen diesbezüglich mit dem Straßenbaulasträger.

Die nun vorliegende Einschätzung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bestätigt, die Haakestraße aus der bisherigen Klassifizierung als Bezirksstraße von besonderer Bedeutung (BSGB-Straße) zu entlassen.

Es fanden bereits konstruktive und konsensuale Gespräche zur Umwandlung und Anordnung einer Tempo-30-Zone mit dem Straßenbaulastträger statt, welche die Aufhebung der bisherigen Vorfahrtstraßenregelung, eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs und einen teilweise erforderlichen Rückbau von Radverkehrsanlagen beinhaltet. Darüber hinaus werden bei der Planung selbstverständlich Schulwege und Querungsbedarfe berücksichtigt.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille

 

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