21-1349.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Süderelbebogen sicherer machen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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14.09.2021
Sachverhalt


 

Der vor Kurzem tödlich verlaufenden Unfall im Süderelbebogen wäre mutmaßlich nicht zu verhindern gewesen. Er verdeutlicht allerdings eine gefährliche Situation auf dem Süderelbebogen.

 

Gleich nach der Kreuzung zum P+R-Haus verengen sich die zwei Fahrspuren zu formal einer. Allerdings verjüngt sich die Fahrbahn über eine lange Strecke. Kurz vor dem Kreisel ist die Fahrbahn nur etwa 4 m breit. Dies verführt manche Fahrzeugteilnehmer:innen zu waghalsigen Überholmanövern auf dem eigentlichen einspurigen Abschnitt. Kurz vor dem Kreisel wird die Fahrbahn für zwei nebeneinander fahrende PKW zu eng.

 

Eine optische Abmarkierung der Fahrbahn auf eine Breite von etwa 3,5 m wäre eine mögliche wirkungsvolle Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 

 

Auch in Nord-Süd-Richtung sind riskante Fahrmanöver gelegentlich zu verzeichnen. Nach dem Kreisverkehr erfolgt eine Verteilung von zunächst einer Fahrspur auf zwei Fahrspuren (bereits vor dem Ackerweg in Richtung P+R-Anlage bis zur Einfahrt ‚Am Neugrabener Bahnhof‘) und später sogar auf insgesamt vier Spuren. Zwei Abbiegespuren führen in östlicher Richtung auf die B73, eine Spur in südlicher Richtung in die Neugrabener Bahnhofstraße und eine in westlicher Richtung auf die B73. 

 

Hier verteilt sich der Verkehr weitgehend reibungsfrei. Fahrzeugführer:innen, die in westlicher Richtung in die B73 fahren wollen haben dabei die Möglichkeit entweder direkt vom Süderelbebogen in die B73 einzubiegen oder bereits über die Straße ‚Am Neugrabener Bahnhof‘ in die B73 zu gelangen. Auch das verteilt den Verkehr vor der B73 und entschärft eigentlich die Verkehrssituation. 

 

Allerdings versuchen manche Fahrzeugführer:innen mit zum Teil überhöhter Geschwindigkeit und rasantem Fahrstil aus Norden kommend vor bzw. direkt nach dem Abzweig in ‚Am Neugrabener Bahnhof‘ auf dem linken Fahrstreifen an der Abbiegeschlange vorbeizufahren, um dann vor den Fahrzeugen, die auf dem rechten Fahrstreifen fahren, um westlich in die B73 einzubiegen, einzuscheren, um dann ebenfalls in westlicher Richtung abzubiegen.

 

Da an der dortigen Fußgängerampel regelmäßig Passanten die B73 queren, ist ein schneller Abfluss in die B73 nicht immer gewährleistet. Somit steht nur ein sehr kurzes Stück Fahrbahn zur Verfügung, um hier noch einen Spurwechsel auf die rechte Fahrbahn vornehmen zu können.

 

Zusätzlich bewirkt die hohe Anzahl an Bussen auf dem Weg zum Neugrabener Bahnhof als Sichtblende eine zusätzliche Unübersichtlichkeit des Knotens Am Neugrabener Bahnhof.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für eine Prüfung einzusetzen, wie die überbreite Fahrbahn des Süderelbebogens Richtung Norden optisch verschmälert oder durch andere Maßnahmen die Sicherheit erhöht werden kann. 

 

Ebenso wird die zuständige Behörde gebeten, eine Stellungnahme zur Gefährdungslage in Bezug auf die geschilderte Situation in südlicher Fahrtrichtung im Bereich zwischen ‚Am Neugrabener Bahnhof‘ und B73 zu geben und über die Unfalllage in dem betrachteten Bereich während der vergangenen vier Jahre im Vergleich Auskunft zu erteilen. 

 

Auch soll geprüft werden, ob das inzwischen erhöhte Verkehrsaufkommen aus Richtung Norden, welches an der Kreuzung der B73 in Ost-, Süd- und Nord-Richtung abgeleitet wird, mit einer veränderten Neuordnung der dortigen vier Spuren effizienter und sicherer geführt werden kann und ob ggfs. eine Tempo-30-Strecke auf der unübersichtlichen, gewundenen Straße Süderelbebogen eingerichtet werden kann.  

 

Dabei sind Rad-, Fuß- und Busverkehr in die Überlegungen grundsätzlich einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 16.06.2021

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport,  Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:

 

Die Straße Süderelbebogen als Hauptverkehrsstraße verbindet die Cuxhavener Straße mit der Neuwiedenthaler Straße und stellt insgesamt eine relevante Nord-Süd-Verbindung im Quartier dar. Zunehmend wird sie auch von Fahrzeugen aus dem Neubaugebiet Neugraben-Fischbek 65 (NF 65 Vogelkamp) befahren.

In Richtung Norden verläuft die Fahrbahn im Süderelbebogen gradlinig und frei von Sichtbehinderungen. Bis kurz vor der mit Lichtsignalanlagen (LSA) geregelten Einmündung Am Neugrabener Bahnhof ist sie zweispurig und weist dann eine zusätzliche Fahrspur für Linksabbieger auf. Danach wird der Süderelbebogen weiter zweispurig fortgeführt und mittels eines Trogbauwerkes unterhalb der S-Bahn zwischen Am Neugrabener Bahnhof und Ackerweg fortgeführt. Bereits kurz vor der Unterführung ist ein zusätzlicher Fahrstreifen für Linksabbieger zur Straße Ackerweg eingerichtet. Unmittelbar nach dem Trogbauwerk befindet sich die mit LSA geregelte Einmündung zum Ackerweg.

Ab Einmündung Ackerweg bis zum Kreisverkehr Neuwiedenthaler Straße sind die Fahrbahnen baulich durch eine Grüninsel getrennt. Zudem ist in diesem Teilbereich eine langgezogene, leichte Linkskurve vorhanden.

Die Fahrbahn Richtung Norden wird mit Ankündigung durch das Verkehrszeichen (VZ) 120 StVO (Straßenverkehrsordnung) (verengte Fahrbahn) ab Beginn der Grüninsel verjüngt und mündet in den Kreisverkehr.

Vom Kreisverkehr Richtung Süden abfahrend ist die Fahrbahn durch die bauliche Trennung mit einer Grüninsel zunächst einspurig befahrbar. Kurz vor der Einmündung Ackerweg wird wieder auf zwei Fahrstreifen erweitert und auf die LSA mit VZ 131 StVO hingewiesen. An der Einmündung Ackerweg ist der rechte Fahrstreifen für Geradeausfahrende und Rechtsabbiegende vorgesehen. Der linke Fahrstreifen ist hier lediglich den Geradeausfahrenden vorbehalten.

Nach der Einmündung Ackerweg führt der Süderelbebogen zweispurig unter dem Trogbauwerk weiter zur Einmündung Am Neugrabener Bahnhof. Anschließend führt der Süderelbebogen

kurzfristig weiterhin zweispurig geradeaus und mündet dann in eine vierspurige Führung. Hierbei ist ein Fahrstreifen für Rechtsabbiegende Richtung Westen, ein Fahrstreifen für Geradeausfahrende Richtung Süden und zwei Fahrstreifen für Linksabbiegende Richtung Osten vorgesehen.

Geh- und Radwege sind baulich und im Höhenniveau von der Fahrbahn deutlich abgesetzt. Am 17.10.2019 wurde die Radwegbenutzungspflicht für den Süderelbebogen aufgehoben.

An der Kreuzung Cuxhavener Straße /Süderelbebogen/ Neugrabener Bahnhofsstraße befindet sich zur Überquerung der Cuxhavener Straße nur auf der westlichen Seite eine Fußgänger- und Radfahrerfurt. Aufgrund der beidseitig vorhandenen Einkaufspassagen in der Cuxhavener Straße wird die Fußgänger und Radfahrerfurt von einer Vielzahl von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Zudem ist diese Querung, neben der Fußgängerbrücke, als wichtige Verbindung zur S-Bahn und zum Busbahnhof Am Neugrabener Bahnhof rege im Gebrauch. Da fast bei jedem Umlauf der LSA Fußgänger- und Radfahrerquerungen zu beobachten sind, hat es zur Folge, dass Fahrzeuge im Fahrstreifen der Rechtsabbieger aus dem Süderelbebogen kommend die querenden Fußgänger und Radfahrer passieren lassen müssen. Dadurch entsteht auch außerhalb der Stoßzeiten ein Rückstau, der teilweise bis zur Einmündung Am Neugrabener Bahnhof reicht.

Die LSA Cuxhavener Straße/ Neugrabener Bahnhofstraße/ Süderelbebogen wurde zuletzt 2017 im Rahmen einer Grundinstandsetzung überarbeitet. Sie verfügt über eine verkehrsabhängige Steuerung. Die o.g. LSA ist laut Auskunft des Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) mit der LSA Süderelbebogen/Am Neugrabener Bahnhof koordiniert.

Durch die VD 52 wurde am 11.05.2021 und am 12.05.2021 in den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunden eine Verkehrsschau vor Ort durchgeführt. Dabei waren keine Auffälligkeiten im Verkehrsablauf erkennbar. Alle Verkehre wurden adäquat abgewickelt. Die Strecke im Süderelbebogen in Fahrtrichtung Süden im Bereich zwischen Neugrabener Bahnhofstraße und B 73 weist mit einer Länge von ca. 90 m eine ausreichend lange Fläche zur gefahrlosen Verflechtung auf.

Die Koordinierung der beiden Anlagen in der Abendspitze sorgt zusätzlich dafür, dass der Verkehr mit eher moderatem Tempo auf die LZA Cuxhavener Straße zufährt, da diese erst zum Ende der Freigabezeit der LSA Am Neugrabener Bahnhof in Fahrtrichtung Westen freigegeben wird.

Ein Fahrstreifenwechsel in diesem Bereich stellt eine Standartsituation dar. Gemäß § 7 (3) StVO dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen, der Fahrstreifenwechsel hat dann gemäß § 7 (5) StVO zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird eine Änderung bzw. Neuordnung der Fahrbeziehungen als nicht erforderlich angesehen. Zumal eine diesbezügliche Änderung eine Überplanung des gesamten Knotenbereiches erforderlich machen würde.

 

Eine Unfallauswertung ergab folgendes:

Im Jahr 2017 handelte es sich bei dem Knoten Süderelbebogen / Am Neugrabener Bahnhof um eine Unfallhäufungsstelle (mehr als fünf Verkehrsunfälle (VU) mit Personenschaden in drei Jahren). In den folgenden Jahren bis heute ist die Unfalllage in diesem Bereich, sowie im gesamten restlichen Süderelbebogen unauffällig.

Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass lediglich 1,0-1,6 % der Fahrzeuge die zugelassene Geschwindigkeit von 50 km/h leicht (im Verwarngeldbereich) überschritten.

 

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände

zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Die Auswertung der Verkehrsunfälle und die Daten der Geschwindigkeitsmessungen geben keinen Hinweis darauf, dass eine Gefahrenlage vorliegt. Daher fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, eine Tempo 30 Strecke anzuordnen.

Markierungen, die den Süderelbebogen in Richtung Norden optisch verschmälern, stellen Verkehrszeichen dar und sind aufgrund einer fehlenden Gefahrenlage nicht zwingend erforderlich und somit nicht anordnungsfähig.

Eine Umgestaltung des Süderelbebogens ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht erforderlich.

 

Das PK 47 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.  

 

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu Absatz 1 und Absatz 2:

Die Empfehlung der Bezirksversammlung Harburg – Drs. 21-1349 ,,Süderelbebogen sicher machen‘‘ wurde an die BIS zur Beurteilung der Verkehrssicherheit und der Unfall- und Gefährdungslage weiter gegeben. Die Stellungnahme der BIS/ VD 51 wurde direkt an die Bezirksversammlung gesandt. Der BVM wurde diese Stellungnahme im Nachgang zur Kenntnis gegeben.

 

Wie die BIS/ VD 51 ausführt, ist die Unfalllage in diesem Bereich sowie im gesamten restlichen Süderelbebogen unauffällig. Die Auswertung der Unfalldaten, die Daten der Geschwindigkeitsmessungen und die Beobachtungen vor Ort gaben keinen Hinweis darauf, dass eine Gefahrenlage vorliegt.

 

Zu Absatz 3:

Für die Kreuzung Cuxhavener Straße/ Neugrabener Bahnhofstraße/ Süderelbebogen liegen jeweils eine Tagesverkehrszählung aus dem Jahr 2011 und eine Zählung aus dem Jahr 2020 (vor Corona) vor, die aufgrund von temporären Ereignissen im Straßennetz Schwankungen unterliegen können. Es ist eine geringe Steigerung der Verkehre vorhanden. Die Steigerung beträgt ca. 10%. Die vorhandene Lichtsignalanlage an der Kreuzung Cuxhavener Straße/ Neugrabener Bahnhofstraße/ Süderelbebogen wurde zuletzt 2017 im Rahmen einer Grundinstandsetzung erneuert. Die Lichtsignalanlage ist auf die vorhandene Verkehrsbelastung ausgelegt. Sie verfügt über eine verkehrsabhängige Steuerung und ist mit der LSA an der Kreuzung Süderelbebogen/Am Neugrabener Bahnhof koordiniert. Daher sind auch die gegenüber 2011 leicht gestiegenen Verkehre gut abwickelbar. Durch die VD 52 wurden im Rahmen von Beobachtungen vor Ort keine Auffälligkeiten im Verkehrsablauf festgestellt und ebenfalls bestätigt, dass alle Verkehre derzeit gut abwickelbar sind. Auch in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr sind keine Auffälligkeiten erkennbar.

 

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der insgesamt unauffälligen Unfalllage ist eine Änderung bzw. Neuordnung der Fahrbeziehungen aus Sicht der BVM nicht erforderlich.

 

Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke obliegt der Beurteilung durch die Straßenverkehrsbehörde.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Riechers