21-1728.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Modellprojekte Schulwegsicherungskonzepte Schule Ohrnsweg und Schule im Park

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.01.2022
Sachverhalt


 

Die Sicherheit von Schulwegen ist gerade in Zeiten, in denen die Bevölkerung Harburgs wächst, neue Schulen errichtet und bestehende erweitert werden und die Bevölkerungsstruktur sich so entwickeln wird, dass Harburg der Bezirk mit dem größten Anteil an schulpflichtigen Kindern sein wird, ein bedeutsamer werdendes Thema. 

 

In einigen Quartieren führen Schulwege über Straßen, die erheblich frequentiert sind. Gerade für Grundschülerinnen und Grundschüler, die die Risiken des Straßenverkehrs noch nicht überblicken können, sind die Gefahren erheblich. Das führt unter anderem auch dazu, dass viele Kinder nicht allein oder in Gruppen zur Schule gehen, sondern von ihren Eltern im Pkw bis vor das Schultor gefahren werden. Hierdurch entstehen erhebliche Verkehrsprobleme vor den betroffenen Schulen und auch dieser Pkw-Verkehr führt zu weiteren Risiken für die Schulkinder.  

 

Es ist daher erforderlich, Schulwege gerade im Bereich der Grundschulen so umzugestalten, dass es auch für Grundschülerinnen und Grundschülern möglich ist, die Schule gegebenenfalls allein oder in Gruppen zu Fuß sicher erreichen zu können.  

 

Welche Maßnahmen jeweils notwendig sind, um Schulwege sicherer zu gestalten, hängt entscheidend von der Lage der Schule und dem jeweiligen Wohnort des überwiegenden Teils der Schülerinnen und Schüler ab. Daher können die zur Herstellung der Schulwegsicherheit notwendigen Maßnahmen vielfältig und sehr unterschiedlich sein. Sie müssen jedenfalls für jede Schule gesondert betrachtet werden.  

 

Hierbei ist es für das Ergebnis eines solchen Prozesses geradezu zwingend, dass die Schulen, die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern bei der Erstellung eines derartigen Konzepts zur Schulwegsicherung beteiligt werden, da nur dann die größte Wahrscheinlichkeit besteht, dass im Anschluss das Ergebnis auch angenommen wird.  

 

Die genannten Schulen Ohrnsweg in Süderelbe und die neue “Schule im Park” im Harburger Kerngebiet befinden sich dabei in einer vergleichbaren Lage. Beide Schulen haben ihr Einzugsgebiet nördlich und südlich der B 73.  

 

Die Schule Ohrnsweg befindet sich in Sandbek, ist allerdings auch Grundschule für das in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook. In den nächsten Jahren werden zudem Schülerinnen und Schüler des derzeit noch in der Planung befindlichen Neubaugebiet des Fischbeker Reethen hinzukommen. Da die aus dem Fischbeker Heidbrook stammenden Schülerinnen und Schüler die vielbefahrene Cuxhavener Straße (B 73) überqueren müssen und zudem die Sicherung der Schulwege auch die Planung des Neubaugebiets Fischbeker Reethen einfließen kann, sollte der mit der Schule zu besprechende Modellprozess zur Schulwegsicherheit zeitnah beginnen. 

 

Die „Schule im Park „befindet sich in den Räumlichkeiten des früheren Lessing-Gymnasiums am Schwarzenberg und hat insbesondere auch das Einzugsgebiet im Bereich des Harburger Binnenhafens, sodass Kinder von dort die Buxtehuder Straße (B 73) überqueren müssen, um zur Schule zukommen. 

 

Mit der Drucksache 21-0558 hatten die SPD- und die Grüne-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes mit der Schule Ohrnsweg, ihren Lehrer:innen und Eltern durch den Bezirk angeregt. 

 

Mit der Stellungnahme vom 22.09.2021 hat die Bezirksverwaltung darauf hingewiesen, dass ihr hier die Zuständigkeit fehlt, da die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit bei der Behörde für Inneres als Straßenverkehrsbehörde liege. Zugleich teilte die Bezirksverwaltung mit, dass es in der Vergangenheit in Hamburg für jede Grundschule Schulwegepläne gegeben hat, welche von den örtlichen Polizeiverkehrslehrern erarbeitet worden waren. Aktuell werden diese jedoch nicht mehr erstellt. 

 

Nach Auskunft der zuständigen Verkehrsdirektion als Zentraler Verkehrsbehörde sei grundsätzlich davon auszugehen, dass alle öffentlichen Verkehrswege (in Folge der Beteiligung sämtlicher betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie der zuständigen Gremien) als verkehrssicher einzustufen seien und daher von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden könnten. 

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, zuständige Mitarbeitende der zuständigen Verkehrsdirektion in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um  

1. zu berichten, aus welchem Grund Schulwegpläne nicht mehr erstellt werden; 

2. mitzuteilen, ob und wie vor allem Grundschulen in die Lageeinschätzung der Schulwege eingebunden werden; 

3. zu berichten, wie insbesondere die aufgrund ihrer Lage und ihres Einzugsgebietes besondere verkehrliche Situation der beiden Schulen Ohrnsweg und “Schule im Park” und damit die Sicherheit der Schüler:innen der beiden Schulen von der Verkehrsdirektion bewertet werden.

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg       21.12.2021

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport – PK 46 nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD/GRÜNE Drs. 21-1728 wie folgt Stellung:

 

 

Die Frage 3 bezieht sich auf zwei Schulen im Bezirksamtsbereich Harburg, allerdings in den unterschiedlichen örtlichen Zuständigkeitsbereichen des PK 46 (Schule am Park) und des PK 47 (Schule Ohrnsweg). Die Frage 1 des Antrages fällt darüber hinaus in die fachliche Zuständigkeit der Verkehrsdirektion 6. Die Beiträge der genannten Dienststellen flossen in die gemeinsame Stellungnahme ein.

 

 

Frage 1: Aus welchem Grund werden Schulwegpläne nicht mehr erstellt?

 

Schulwegpläne liegen in der Zuständigkeit der Grund-  und weiterführenden Schulen. Die Schulen entscheiden, ob und in welcher Form ein Schulwegplan erstellt und zur Verfügung gestellt wird. Die zuständigen Polizeiverkehrslehrer unterstützen das Vorhaben und stehen nach Bedarf mit ihrer Fachlichkeit zur Verfügung.

Darüber hinaus unterrichten die Polizeiverkehrslehrer das Thema „Schulweg“ in der Primarstufe Klasse Eins und erkunden gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen das Schulumfeld und den sicheren Schulweg. Im theoretischen Unterricht wird das Thema durch das Arbeitsheft „Mein Schulweg Trainer“ gelehrt und unterstützt.

 

 

Frage 2: Werden vor allem Grundschulen in die Lageeinschätzung der Schulwege eingebunden und falls ja, wie?

 

Die Schulen stehen im regelmäßigen Kontakt und Austausch mit den zuständigen Cop4U und den Polizeiverkehrslehrern.

 

Frage 3: Wie wird insbesondere aufgrund ihrer Lage und ihres Einzugsgebietes die besondere verkehrliche Situation der beiden Schulen Ohrnsweg und Schule am Park und damit die Sicherheit der Schüler:innen der beiden Schulen seitens der Polizei bewertet?

 

  • Schule am Park, PK 46:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 46 wurde im Baugenehmigungsverfahren zur Schule am Park und innerhalb der AG Schulumfeld beteiligt. Die Schule am Park befindet sich derzeit noch im Bau, lediglich eine 1. Klasse und eine Vorschulklasse befinden sich seit Schulbeginn im August dieses Jahres auf dem Gelände und werden in Containern unterrichtet. Bisher gibt es noch keine nennenswerten praktischen Erfahrungen bzw. Erkenntnisse dazu, wie und auf welchen Wegen die insgesamt ca. 40 Schüler:innen die Schule erreichen. Grundsätzlich darf jedoch davon ausgegangen werden, dass Schüler:innen der Vorschulklasse und der 1. Klasse den Schulweg (noch) nicht alleine absolvieren müssen. Dem zuständige Cop4U, der eine regelmäßige Schulwegsicherung durchführt oder dem zuständigen Polizeiverkehrslehrer liegen keine Hinweise auf Probleme vor.

 

  • Schule Ohrnsweg, PK 47:

 

Die Schule Ohrnsweg ist eine Grundschule, welche im westlichen Stadtrandgebiet des PK 47 gelegen ist. Die Schüler kommen regelhaft aus der näheren Umgebung des Schulstandortes. Geäußerte Bedenken beziehen sich regelhaft auf die Frage zur Querung der Cuxhavener Straße (B 73). Die Cuxhavener Straße ist Teil der länderübergreifenden Bundesstraßen und verkehrlich eine notwendige und leistungsfähige Hauptverkehrsstraße, welche sich auch in ihrer Bedeutung im „Hamburg-Takt“ wiederfindet. In der Cuxhavener Straße gilt die innerhalb geschlossener Ortschaften geregelte Höchstgeschwindigkeit nach § 3 StVO (50 km/h). Der Streckenverlauf zwischen der Stadtgrenze und der Straße An de Geest ist geradlinig, sehr gut überschaubar und durchgehend beleuchtet. Die Gehwege an beiden Seiten sind als breit zu bezeichnen und mit Radwegen (Radwegbenutzungspflicht) versehen.

Auf dem Schulweg aus dem Neubaugebiet Im Fischbeker Heidbrook zur Schule Ohrnsweg befinden sich zwei gut ausgebaute und signalisierte Querungsstellen über die Cuxhavener Straße.

Der Eingang der Schule Ohrnsweg befindet sich im Ohrnsweg. An der Cuxhavener Straße und An de Geest befinden sich keine Schuleingänge.

Die verkehrliche Situation wird stetig durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 47 beobachtet und ist aus Sicht des PK 47 als unauffällig zu bezeichnen. Unfallhäufungen liegen nicht vor. In der Folge ist bezüglich des thematisierten Schulwegs keine besondere verkehrliche Situation erkennbar. Die verkehrliche Situation in der Cuxhavener Straße wird weiterhin beobachtet. Zudem werden neben umfänglichen Maßnahmen der Schulwegsicherung regelhaft Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen durch Einsatzkräfte, in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen und technischen Ressourcen sowie inhaltlich priorisierten Aufgaben, durchgeführt.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski