Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Interessen des Fußverkehrs in Heimfeld berücksichtigen
Bei der Umsetzung des Mobilitätskonzepts Heimfeld / Eißendorf liegt ein Schwerpunkt auf der fußverkehrsfreundlichen Umgestaltung des "Heimfelder Platzes" durch Entfall von Abbiegespuren bzw. Verlegung der Bus-Haltestellen.
Der vom Amt favorisierte Entwurf soll demnächst vorgestellt werden.
In Heimfeld / Eißendorf beschweren sich Anlieger und Besucher aber zusätzlich über:
1. bei Baumaßnahmen entfallende Zebrastreifen: An der Ecke Denickestraße / Eißendorfer Pferdeweg sind im Zuge des Velorouten-Ausbaus Denickestraße zwei Zebrastreifen entfernt worden. Sie dienten dem geschützten Überweg von der Bushaltestelle am AK Harburg zum Krankenhausgelände bzw. von den Wohnbauten in Eißendorf zum AK Harburg. Die Bezirksversammlung hat mit der Drucksache 21-3713 um Überprüfung dieser Entscheidung gebeten.
2. unzureichende Absicherung der Fußgänger des Fußverkehrs beim Zugang von der Wohnbebauung am Hans-Dewitz-Ring und an der Goldenen Wiege in den Wald. Der Zugang in das "Heimfelder Holz", zum Spielplatz am Vahrenwinkelweg, zu Meyers Park und zum Hundeauslaufplatz im Heimfelder Holz wird von den Anwohnern und Besuchern zunehmend genutzt. Auch die Fahrrad-Freizeitroute 11 überquert die Heimfelder Straße ohne jede Absicherung durch kennzeichnende Beschilderung.
So ist auf dem Straßenzug Vahrenwinkelweg – Heimfelder Straße zwischen dem Ehestorfer Weg und dem Eißendorfer Pferdeweg auf einer Strecke von über 2 km weder eine Querungshilfe noch ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) o.ä. vorhanden.
Hier sind unbedingt Verbesserungen für den Fußverkehr notwendig.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, zusammen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde folgende Änderungen umzusetzen:
1. Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Vahrenwinkelweg auf Höhe der Straße Goldene Wiege
2. Einrichtung eines Fußgängerüberweges oder baulicher Querungshilfe im Bereich des Knotens Vahrenwinkelweg/Heimfelder Straße/Kuhtrift/Schießbahn
3. Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Heimfelder Straße auf Höhe Hans-
Dewitz-Ring (Querung der Fahrrad-Freizeitroute 11).
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
25.06.2024
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Seitens der BIS wurde die Straßenverkehrsbehörde des PK 46 um Stellungnahme gebeten.
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) kommt nur in Betracht, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst die Straße nicht sicher queren kann. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. Hinsichtlich des Fußgängeraufkommens ist es jedoch darüber hinaus erforderlich, dass eine Bündelung des Fußgängerverkehrs gegeben ist.
Die Fußgänger erreichen die Heimfelder Straße und auch den Vahrenwinkelweg aus den Wohnquartieren an verschiedensten Stellen. Auch auf der anderen Straßenseite (z.B. dem Heimfelder Holz) werden die Ziele individuell gewählt. In den genannten Straßenabschnitten findet die geforderte Bündelung daher nicht statt. Die Straßen bieten den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite und den Querenden entsprechende Sichtdreiecke.
Im Rahmen von Verkehrsbeobachtungen konnte darüber hinaus festgestellt werden, dass aufgrund der vorherrschenden Fahrzeugstärken sich im Fließverkehr Lücken befinden, die ein problemloses Queren der Fahrbahn ermöglichen.
Ein FGÜ im Bereich des Knotens Vahrenwinkelweg/Heimfelder Straße/Kuhtrift/Schießbahn und auch in der Heimfelder Straße in Höhe der Straße Hans-Dewitz-Ring ist aufgrund der genannten Gegebenheiten daher nicht anordnungsfähig.
Hinsichtlich des unter Punkt 1 genannten Fußgängerüberweg wird auf die Drs. 21-3571 verwiesen. Diese liegt vor (nicht öffentlich).
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers