Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Herausnahme LKW-Durchgangsverkehr aus dem mittleren Binnenhafen
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.2
In den letzten beiden Jahren und auch aktuell belasten eine Vielzahl von Baustellen im Umfeld des Harburger Binnenhafens die neuen Wohnquartiere im Binnenhafen mit Schwerlastverkehr. Die fertiggestellte Baustelle Hannoversche Straße sowie eine geänderte Verkehrsführung in der Neuländer Straße zwischen Hannoverscher Straße und Veritaskai hat dazu geführt, dass zusätzlicher Schwerlastverkehr gerade die Straßen im mittleren Binnenhafen wie Harburger Schlossstraße, Kanalplatz und Veritaskai belasten. Einige Eingaben zu diesem Thema sind bei der Bezirksversammlung eingegangen.
Doch auch unabhängig von den Baustellen belastet der sowohl aus östlicher als auch aus westlicher Richtung kommende Durchgangsverkehr zwischen A7 Anschlussstelle Hausbruch und A1 Anschlussstelle Harburg die Blohmstraße, den Kanalplatz und den Veritaskai, um über diese Strecke und die Neuländer Straße zu fahren.
Derzeit wird auf dem Kanalplatz und in der Blohmstraße die Veloroute errichtet, so dass aktuell eine starke Belastung der Harburger Schlossstraße vorhanden ist.
Das Ziel muss es jedoch insbesondere auch für die Zeit nach den Baustellen, den Durchgangsverkehr von LKW über 7,5 to über den Karnapp und die Seevestraße entlang der Bahnlinie zu führen und aus den oben genannten Straßen herauszunehmen.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Behörden für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass nach der Fertigstellung der Veloroute 10 für die Straßen Kanalplatz (ggf. unter Einbeziehung der Blohmstraße), Veritaskai und Harburger Schlossstraße, eine Durchfahrtbeschränkung für Fahrzeuge über 7,5 to angeordnet wird.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
09.08.2022
Die Behörde für Inneres, zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5, nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Wasserschutzpolizeikommissariats (WSPK) 3 wie folgt Stellung:
Die Straßen Kanalplatz, Veritaskai und Harburger Schloßstraße befinden sich im Bezirk Harburg und sind Bestandteile des Harburger Binnenhafens. Der Straßenzug ist die einzige direkte Zufahrt in den Harburger Binnenhafen aus Richtung Osten, insbesondere von der Autobahn BAB A1 und der Kraftfahrstraße B75 / 4.
Gemäß den Bebauungsplänen sind alle drei Straßen als Kerngebiete ausgewiesen.
Die Straßen Kanalplatz und Veritaskai sind Hauptverkehrsstraßen, die Harburger Schlossstraße eine Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung.
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Das Hauptverkehrsstraßennetz hat eine wesentliche Bedeutung für die Abwicklung der Verkehre in Hamburg. Die Hauptverkehrsstraßen bilden ein hierarchisch aufgebautes, in sich einheitliches und plausibles Grundnetz, zur Gewährleistung der Abwicklung des übergeordneten Verkehrs durch Bündelung auf leistungsfähig ausgebauten Straßen. Das Hauptverkehrsstraßennetz leistet die Hauptverkehrsarbeit mit relativ hohen Verkehrsbelastungen und hat Stadtteilverbindungs-funktion zur Durchführung großräumiger Verkehre. Daneben berücksichtigt das Straßennetz Sonderfunktionen für Verkehre mit Schwerlast- und Großraumtransporten, Gefahrguttransporten, auf Umleitungsstrecken der Bundesautobahnen sowie Gewährleistung eines militärischen Grundnetzes. Es ist das Rückgrat zur zuverlässigen Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und des straßengebundenen ÖPNV. Eine ähnliche Bedeutung kommt den Bezirksstraßen von gesamtstädtischer Bedeutung zu.
Die Straßen Veritaskai, Kanalplatz und Harburger Schloßstraße sind öffentlich gewidmet und stehen somit jedermann uneingeschränkt zur Verfügung.
Zudem haben sie eine wesentliche Bedeutung bei der Abwicklung des Schwerlastverkehrs insbesondere für die Bedienung des Harburger Binnenhafen.
Ein Durchfahrtsverbort für LKW würde die im Harburger Binnenhafen und in der Blohmstraße ansässigen Betriebe erheblich benachteiligen.
Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.
Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2019-31.12.2021) ergab eine unauffällige Unfalllage. Es sind auch sonst keine Gefahrenlagen erkennbar, die eine Durchfahrtsbeschränkung zwingend erforderlich machen.
In der Straße Karnapp wurde 2016 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zur Reduzierung von Vibrationen wegen der Baufälligkeit und unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhäuser angeordnet und eingerichtet. Ein durch die beantragte Verlegung des Schwerlastverkehrs zwangsläufige Verdrängung in die Straße Karnapp würde die Belastung erheblich verstärken.
Es liegen keine rechtlichen Grundlagen vor, die ein Durchfahrtsverbot für LKW in den Straßen Veritaskai, Kanalplatz und Harburger Schloßstraße ermöglichen.
Ein Verkehrskonzept aus dem Jahre 2013 mit dem Neubau der Neuen Seevestraße und einem Leistungsfähigen Anschlussknoten an die Hannoversche Straße würde nach Ansicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde insgesamt eine erhebliche Entlastung für den Binnenhafen und der in Rede stehenden Straßen erzielen. Der jetzige Zustand mit der provisorischen Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Seevestraße / Hannoversche Straße ist zu den Hauptverkehrszeiten bereits heute schon ausgelastet, bzw. überlastet.
Das WSPK 3 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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