Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Harburger ZOB-Umbau: Planung weiter verbessern - Umsteigeknoten muss auch während der Bauphase erhalten bleiben
Anfang 2019 stellte die Hochbahn Planungen für eine Kapazitätserweiterung des Harburger Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) vor. Erst 2021 wurde eine nur leicht veränderte Planung im MOBI vorgelegt. Aus Sicht der Bezirksversammlung ist die gewählte Lösung einer Mittelinsel mit Tempo 50-Kfz-Spuren auf beiden Seiten denkbar unkomfortabel und unsicher für die Fahrgäste. Ganze fünf (!) Fahrspuren wären zwischen Busumsteigeanlage und Bussteig zu überqueren.
In der Zwischenzeit ist in Harburg der Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 in Angriff genommen worden, der zuvorderst auch ein Zusammenrücken des Bahnhofsbereichs mit den Quartieren Phoenix und Seevepassage vorsieht. Zudem wurden drei Wettbewerbsverfahren eingeleitet, von denen jener für das Fahrradparkhaus bereits abgeschlossen, der für das künftige ZOB-Dach im Vollzug und der für den Bahnhofsvorplatz in Vorbereitung ist. Es ist schade, dass in der vergangenen zwei Jahren die Chance verpasst wurde, die beiden Wettbewerbsverfahren des Bahnhofsumfelds zusammenzuführen und zusammen mit der Bahn auf der Kieserfläche oder/ und dem Fernbahnhofsvorplatz eine für die Bus-Fahrgäste attraktive Lösung zu finden sowie eine deutlich bessere Zugänglichkeit des Bahnhofs im Sinne des Rahmenplans zu realisieren. Aus Sicht der Bezirksversammlung wäre eine solche Lösung weiterhin zu bevorzugen. Anders als 2019 scheint der zeitliche Druck für die notwendige Erweiterung des ZOB gesunken zu sein. Das könnte die Möglichkeit eröffnen, eine Überarbeitung der Pläne mit Einbeziehung der Fläche des Fernbahnhofs im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs vorzunehmen.
Die Verzögerung, die sich durch eine grundsätzliche Planänderung ergeben würde, aber auch andere Kapazitätseinschränkungen und Baustellen dürfen nicht zulasten der kurzfristigen Weiterentwicklung des Busangebots in Harburg gehen, wie dies in Drs. 21-1043.01 angekündigt wird. Die an ihre Grenzen stoßende Leistungsfähigkeit der Busumsteigeanlage am Bahnhof Harburg lässt aus Sicht der Bezirksversammlung durchaus weiteren Linien, Taktverdichtungen oder sonstige Kapazitätssteigerungen zu, wenn beispielsweise bestimmte Linien für eine Übergangszeit nicht bis zum Bahnhof Harburg geführt werden, sondern z.B. schon in Harburg Rathaus enden. Dies wurde z.B. mit Blick auf die Verlängerung der Linie 154 nach Bostelbek vorgeschlagen. Das würde den ZOB entlasten.
Soweit einer grundsätzlichen Überplanung der beiden Bahnhofsflächen nicht gefolgt wird, sind Verbesserungen am vorliegenden ZOB-Entwurf notwendig. Nach wie vor bleibt die Erreichbarkeit der Mittelinsel in der Hannoverschen Straße problematisch. Trotz der zwei Fußgängerfurten und Schutzgitter bleibt die Gefahr, dass Fahrgäste unerlaubt die fünf Fahrbahnen queren und von Kfz und Fahrrädern gefährdet werden. Diese Tatsache stellt neben zum Teil längeren Umsteigewegen zur S-Bahn eine deutliche Verschlechterung zum gegenwärtigen Zustand dar.
Um attraktivere und sicherere Bedingungen für Fahrgäste zu schaffen, sind folgende Lösungsansätze auf der Hannoverschen Straße vor dem ZOB weiterzuverfolgen:
Kfz-Verkehr reduzieren – z.B. durch eine Umleitung von Verkehrsmengen Richtung Norden über die Schlachthofbrücke/Hörstener Str.,
Verschwenkung des gesamten Kfz-Verkehrs auf die westlichen Fahrbahnen der Hannoverschen Straße.
Einrichtung von Tempo 30
Radspuren, die mindestens den Regelbreiten für den dort zu erwartenden Radverkehr in Richtung Fahrradparkhaus entsprechen.
Eine direkte Zuwegung vom Fahrradparkhaus in Richtung Hannoversche Straße/Wilstorf. Es wäre sehr umwegig, wenn zunächst Richtung Buxtehuder Straße gefahren werden müsste. Sinnvoller wäre hier eine direkter Radwegfurt in Richtung Moorstraße. Von dort können alle gut weiter kommen.
Ein direktes Linksabbiegen aus Süden aus der Hannoverschen Straße in die Moorstraße.
Während der Bauphase wird es zu Einschränkungen kommen. Dabei muss das Umsteigen zwischen Bus und S-Bahn am Bahnhof Harburg auch in dieser Zeit zumindest für die wichtigsten Relationen erhalten bleiben. Dafür ist vom HVV rechtzeitig ein Konzept zu erarbeiten, das vor einer endgültigen Umsetzung dem Ausschuss für Mobilität und Inneres vorgestellt wird.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich bei der BVM, HVV und HHA dafür einzusetzen, dass
1. Die Chance des städtebaulichen Wettbewerbs für das Bahnhofsumfeld genutzt wird, eine für die Fahrgäste attraktivere Lösung für die Erweiterung des Harburger ZOB zu finden,
2. (soweit an der aktuellen Planung festgehalten wird) der motorisierte Individualverkehr in der oben genannten Weise beschränkt wird, damit er Fahrgäste nicht dabei behindert oder gefährdet, den Bussteig zu erreichen. Das absolute Minimum wäre die Einführung von Tempo 30 auf diesem Abschnitt der Hannoverschen Straße,
3. während der Bauphase des ZOB das Umsteigen zwischen Bus und S-Bahn zumindest für die wichtigsten Relationen erhalten bleibt. Dafür ist vom HVV rechtzeitig ein Konzept zu erarbeiten, dass vor einer endgültigen Umsetzung dem Ausschuss für Mobilität und Inneres vorgestellt wird,
4. des Weiteren noch gute Lösungen im oben genannten Sinne für den Radverkehr zwischen der neuen Radstation und der Hannoversche Straße (nach Süden) sowie vom Fernbahnhof in die Moorstraße geschaffen werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
14.04.2021
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten,
sich bei der BVM, HVV und HHA dafür einzusetzen, dass
1. Die Chance des städtebaulichen Wettbewerbs für das Bahnhofsumfeld genutzt wird,
eine für die Fahrgäste attraktivere Lösung für die Erweiterung des Harburger ZOB zu
finden,
Die Hamburger Hochbahn AG hat für die Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busanlage Hamburg-Harburg einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb ausgeschrieben. Eine kurzfristige Modernisierung und Erweiterung des ZOB ist aus verkehrlicher Sicht erforderlich. Die BVM wird im Rahmen dieses Wettbewerbs darauf hinwirken, dass ein flexibler Entwurf gewählt wird, um auch zukünftige Lösungen für eine erneute Modernisierung und Attraktivierung des ZOB zu ermöglichen.
2. (soweit an der aktuellen Planung festgehalten wird) der motorisierte Individualverkehr in
der oben genannten Weise beschränkt wird, damit er Fahrgäste nicht dabei behindert
oder gefährdet, den Bussteig zu erreichen. Das absolute Minimum wäre die Einführung
von Tempo 30 auf diesem Abschnitt der Hannoverschen Straße,
Die gefundene Lösung in der Hannoverschen Straße ist nach Abwägung aller Belange die bestgeeignete, um die Kapazität des ZOB Harburgs steigern zu können sowie eine gute und sichere Radverkehrsführung zu ermöglichen. Um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Knotenpunktes Buxtehuder Straße/ Hannoversche Straße mit einer angemessenen Qualitätsstufe aufrechtzuerhalten, ist eine Änderung leider nicht möglich. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung liegen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor, so dass die Straßenverkehrsbehörde dieser nicht zustimmen würde. Um ein gefährliches Queren zwischen den Furten zu verhindern, werden hier zusätzlich Schutzgitter vorgesehen.
3. während der Bauphase des ZOB das Umsteigen zwischen Bus und S-Bahn zumindest
für die wichtigsten Relationen erhalten bleibt. Dafür ist vom HVV rechtzeitig ein Konzept
zu erarbeiten, dass vor einer endgültigen Umsetzung dem Ausschuss für Mobilität und
Inneres vorgestellt wird,
Der HVV beschäftigt seit 2019 eine Baustellenkoordinatorin. Ihre Aufgabe ist es, u.a. bei großen Baumaßnahmen eine Abstimmung zwischen den wesentlichen Akteuren herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund wird auch darauf geachtet werden, dass während der Bauphasen des ZOBs das Umsteigen zwischen Bus und S-Bahn zumindest für die wichtigsten Relationen erhalten bleibt.
Unter wessen Federführung ein Gesamtkonzept erstellt wird, ist noch in Klärung. Es wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichtet werden. Der HVV wird den Wunsch des Bezirks bei seinen weiteren Schritten berücksichtigen.
4. des Weiteren noch gute Lösungen im oben genannten Sinne für den Radverkehr
zwischen der neuen Radstation und der Hannoversche Straße (nach Süden) sowie vom
Fernbahnhof in die Moorstraße geschaffen werden.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat mit dem Polizeikommissariat 46 und der Verkehrsdirektion die Planungsvariante mit Zweirichtungsradfurten erörtert. Der Vorteil bestünde in einem direkten Weg für Radfahrende von der neuen B+R Station in Richtung Hanno-versche Straße nach Süden. Diese Radverkehrsführung wäre jedoch unübersichtlich und hätte daher negative Auswirkungen auf die Sicherheit im gesamten Verkehrsraum. Da dieser Nachteil schwerer wiegt, wurde die Variante im Abwägungsprozess verworfen.
Für den Weg vom Fernbahnhof in Richtung Moorstraße ist daher nun alternativ eine Linksabbiege-Tasche für den Radverkehr mit eigener Ampel vorgesehen. Dies ist ebenfalls eine direkte Wegführung, um die Moorstraße auf der zur Weiterfahrt entsprechenden Seite erreichen zu können.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers