21-3243.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Eine Fahrradreparaturstation für die Veloroute

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.10.2023 Hauptausschuss Ö 1.11

Sachverhalt


 

Der Ausbau der Velorouten 10 und 11 schreitet allmählich voran. Teilstücke beider Velorouten sind bereits fertiggestellt oder in Arbeit, wie z.B. das Teilstück der Veloroute 11 auf der Hannoverschen Straße. Spätestens mit dem Ausbau auf der Nartenstraße erhält auch die Veloroute 10 ihren Anschluss an die Süderelbbrücke und die Veloroute durch Wilhelmsburg. 

 

Der Radverkehr in Hamburg nimmt auch durch die erheblichen Verbesserungen der Infrastruktur immer weiter zu. Im Jahr 2022 war der Radverkehr erneut um 9% auf ein Rekordniveau gestiegen. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 ergab sich sogar eine Steigerung von 33%. 

 

Mit dem Fortschreiten des Velorouten-Ausbaus und der Sanierung der Radverkehrsanlagen ist aufgrund des gestiegenen Komforts von weiteren Steigerungen des Radverkehrs auszugehen. 

 

In vergleichbaren Städten gehören zur Radinfrastruktur allerdings nicht nur Fahrradstraßen, Protected Bike Lanes oder Velorouten, sondern auch Einrichtungen, mit denen bei Schäden am Fahrrad eine schnelle Selbstreparatur ermöglicht wird. 

 

Zu diesem Zweck gibt es dort im Stadtgebiet verteilt an strategischen Punkten Fahrradreparaturstationen, an denen Fahrräder repariert, gewartet oder auch nur die Luft aufgepumpt werden kann. Dabei handelt es sich in der Regel um Säulen, an denen das Fahrrad aufgehängt werden kann und die über Werkzeug sowie vandalismusunempfindliche Luftpumpen verfügen. 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich bei der zuständige Fachbehörde dafür einzusetzen, dass an geeigneter Stelle im Bezirk an einer der Velorouten, z.B. im Bereich vor der Süderelbbrücke, wo die Velorouten zusammenlaufen, testweise eine Fahrradreparaturstation aufgestellt wird.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        6. Oktober 2023

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE (Drs. 21-3243) wie folgt Stellung:

 

Das Aufstellen von Fahrradreparaturstation liegt im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bezirksamtes. Als Standort für eine Fahrradreparaturstation empfiehlt sich ein Ort mit sozialer Kontrolle, beispielsweise durch eine naheliegende Einrichtung, um Vandalismus vorzubeugen. Der Bereich der Süderelbbrücke wäre daher aus Sicht der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nicht der geeignete Ort - die letztendliche Entscheidung hierzu liegt jedoch in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

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