21-0654.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. BGZ barrierefrei gestalten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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12.05.2020
Sachverhalt

Mit der Drucksache 21/19430 hat die Bürgerschaft im Dezember 2019 beschlossen, dass bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten die im Eigentum der öffentlichen Stellen stehen, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes Barrierefreiheit herzustellen ist. Mit dieser Änderung des HmbBGG wird die Barrierefreiheit für Firmen im Besitz der FHH zur Pflicht.

 

Mit der Umnutzung des ehemaligen IBA-Raumes im BGZ Neugraben in eine öffentliche Begegnungsstätte werden Umbaumaßnahmen besonders im Bereich Türen notwendig. Somit greifen die im Dezember durch die Hamburgische Bürgerschaft in § 7 Absatz 1 im HmbBGG beschlossenen Änderungen und Seitens der GMH, als städtisches Unternehmen, ist bei den geplanten Umbauten Barrierefreiheit herzustellen. Das bedeutet es sind elektrische Türöffner mit vorzusehen. Nur so ist es Rollstuhlfahrern möglich, wie im HmbBGG vorgesehen, diese Begegnungsstätte ohne fremde Hilfe zu erreichen. Weiter ist im Zuge dieser Umbauten der mechanische Verschluss der Toilettentür im Erdgeschoss zu entfernen, da dieser behinderte Menschen in die Toilette drückt und das Verlassen nahezu unmöglich macht.

 

Weiter sind im und im Umfeld des BGZ Defizite bei der Barrierefreiheit für Sehbehinderte festzustellen. Diese sind durch GMH in Abstimmung mit der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. ebenfalls sofort abzustellen.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird angehalten GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH aufzufordern bei ihren geplanten Umbauten im BGZ die beschlossenen Änderungen im HmbBGG im vollen Umfang umzusetzen und Barrierefreiheit herzustellen. Dabei dürfen finanzielle Erwägungen keine Rolle spielen. Nötigenfalls ist durch die Verwaltung die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg einzubinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  22.04.2020

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Das Bürgerzentrum Neugraben wurde als öffentlicher Gebäudekomplex barrierefrei errichtet. Die Einrichtungen des BGZ Neugraben verfügen über barrierefreie Zugänge mit elektrischen Eingangstüren, Aufzügen in allen Gebäudeteilen und barrierefreien Sanitäreinrichtungen.

Bereits während der Planung und Errichtung des BGZ Neugraben war die in Rede stehende Erdgeschossfläche als öffentliche, sogenannte “Gastro-Fläche“, vorgesehen. In den vergangenen Jahren diente sie der IBA als Fläche für Ausstellungen und Informationen zu den Neubaugebieten und der Quartiersentwicklung.

Die Nachvermietung an das KulturHaus erfolgte für die Nutzung als Kultur Café JOLA ohne bauliche Veränderungen. Lediglich im Bereich der Ausstattung wurden unter anderem ein Tresen und eine mobile Bühne eingebracht und die vorhandene Lüftungsanlage in der Küche ertüchtigt. Es handelt sich nicht um einen Neu-, Um- oder Erweiterungsbau, insofern besteht hier Bestandschutz und die Herstellung der Barrierefreiheit für diesen Raum ist nicht verbindlich vorgeschrieben.

Die Ausstattung des Cafés mit automatisch öffnenden Türen stellt eine zusätzliche Leistung, über die Anforderung der DIN 18040-1 hinaus, dar. GMH | Gebäudemanagement Hamburg wird daher zusätzlich anfallende Kosten ermitteln und kurzfristig mit dem Bezirksamt Harburg eine mögliche Kostenübernahme klären.

Bezüglich des taktilen Leitsystems ist anzumerken, dass im Zuge der Umgestaltung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes durch die IBA, auch der Oberbelag erneuert wird. Hierbei ist die Herstellung eines taktilen Leitsystems bis an das BGZ (Aufgang zur CU-Arena) vorgesehen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers