21-0654

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. BGZ barrierefrei gestalten

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 10.03.2020 Hauptausschuss Ö 4.14

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21/19430 hat die Bürgerschaft im Dezember 2019 beschlossen, dass bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten die im Eigentum der öffentlichen Stellen stehen, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes Barrierefreiheit herzustellen ist. Mit dieser Änderung des HmbBGG wird die Barrierefreiheit für Firmen im Besitz der FHH zur Pflicht.

 

Mit der Umnutzung des ehemaligen IBA-Raumes im BGZ Neugraben in eine öffentliche Begegnungsstätte werden Umbaumaßnahmen besonders im Bereich Türen notwendig. Somit greifen die im Dezember durch die Hamburgische Bürgerschaft in § 7 Absatz 1 im HmbBGG beschlossenen Änderungen und Seitens der GMH, als städtisches Unternehmen, ist bei den geplanten Umbauten Barrierefreiheit herzustellen. Das bedeutet es sind elektrische Türöffner mit vorzusehen. Nur so ist es Rollstuhlfahrern möglich, wie im HmbBGG vorgesehen, diese Begegnungsstätte ohne fremde Hilfe zu erreichen. Weiter ist im Zuge dieser Umbauten der mechanische Verschluss der Toilettentür im Erdgeschoss zu entfernen, da dieser behinderte Menschen in die Toilette drückt und das Verlassen nahezu unmöglich macht.

 

Weiter sind im und im Umfeld des BGZ Defizite bei der Barrierefreiheit für Sehbehinderte festzustellen. Diese sind durch GMH in Abstimmung mit der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. ebenfalls sofort abzustellen.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird angehalten GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH aufzufordern bei ihren geplanten Umbauten im BGZ die beschlossenen Änderungen im HmbBGG im vollen Umfang umzusetzen und Barrierefreiheit herzustellen. Dabei dürfen finanzielle Erwägungen keine Rolle spielen. Nötigenfalls ist durch die Verwaltung die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg einzubinden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.