21-3835.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Beachclub im Binnenhafen schon 2024 ermöglichen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.09.2024
Sachverhalt


 

Das Interessebekundungsverfahren für die Fläche am Treidelweg für einen neuen Beachclub und verschiedene Wasserliegeplätze für Gastroschiffe in diesem Bereich ist nahezu abgeschlossen. 

 

Ende April 2024 soll durch den Landesbetrieb Immobilien und Grundbesitz (LIG) die Entscheidung getroffen werden, welcher der Bewerber, die Konzepte eingereicht haben, den Zuschlag erhalten soll. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist hatten Interessenten noch Bearbeitungshinweise erhalten, die abgearbeitet werden mussten. 

 

Im Mai wird dann feststehen, wer zukünftig am Treidelweg den Beachclub betreiben wird. 

 

Allerdings müssen für die Errichtung von Baulichkeiten erst Genehmigungen beantragt und entsprechende Arbeiten beauftragt und ausgeführt werden, so dass der Beachclub in seiner endgültigen Gestaltung wohl erst 2025 bereit sein wird. 

 

Das bedeutet aber nicht, dass nicht bereits in diesem Jahr auf der ansonsten fertiggestellten Fläche eine provisorische Nutzung nicht möglich ist.

Petitum/Beschluss


 

1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich beim LIG dafür einzusetzen, dass die Unterzeichnung der Pachtverträge und die Übergabe der Fläche am Treidelweg möglichst kurzfristig nach der Entscheidung über den Zuschlag erfolgen.

2.Die Bezirksverwaltung wird gebeten, mit dem ausgewählten zukünftigen Betreiber möglichst umgehend Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob dieser zu einem - ggf. provisorischen - Betrieb noch in diesem Jahr bereit wäre und ggf. erforderliche Genehmigungsverfahren zügig durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  24.06.2024

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Zu Ziffer 1. Der LIG steht im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Grundstücks am Treidelweg in ständigem Kontakt mit der Bezirksverwaltung. Beide streben eine baldige Vertragsausfertigung an, sofern der Zuschlag erteilt ist. Unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine zeitnahe Umsetzung des Konzepts das Ziel des LIG wie auch des Bezirksamtes.

 

Zu Ziffer 2. Der LIG und die Bezirksverwaltung stehen in engem Kontakt mit den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem laufenden Interessenbekundungsverfahren. Das Auswahlverfahren befindet sich aktuell in der zweiten Stufe. Sobald der finale Zuschlag erteilt und die notwendigen Verträge abgeschlossen wurden, ist für die Errichtung und Inbetriebnahme des Beachclubs noch ein Baugenehmigungsverfahren notwendig. Die Dauer des Verfahrens hängt dabei vom Umfang, der Vollständigkeit und der Qualität der eingereichten Unterlagen ab.

 

Der Aufbau des Beachclubs kann erst nach der Erteilung dieser Genehmigung erfolgen. Darüber hinaus finden derzeit auch noch Bautätigkeiten auf der Fläche statt, die voraussichtlich erst Ende Juli 2024 abgeschlossen sein werden. Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass der Beachclub erst im kommenden Jahr in seiner endgültigen Gestaltung bereitstehen wird.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksverwaltung an die final ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber den Wunsch herantragen, einen provisorischen Betrieb noch in diesem Jahr zu organisieren. Sofern notwendig, würde die Bezirksverwaltung hierfür auch andere Flächen, wie beispielsweise die Baufläche neben dem Lotsenplatz, den Lotsenplatz selber oder auch den Kanalplatz für dieses Jahr vorschlagen. Auf diesen Flächen wäre eine Interimslösung grundsätzlich bereits nach dem Binnenhafenfest möglich. Jedoch bedürfen auch die Errichtung und der Betrieb eines solchen Provisoriums einer entsprechenden Genehmigung. Um die Nutzung einer Interimslösung noch in diesem Jahr zu ermöglichen, würde die Bezirksverwaltung einen entsprechenden Antrag schnellstmöglich bearbeiten und entscheiden. Zu beachten bleibt, dass es dafür einer Beantragung bedarf, die durch den künftigen Betreiber erfolgen muss. Hierauf hat die Bezirksverwaltung keinen Einfluss.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Riechers