21-2479.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Ausbau des Carsharing Angebotes im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.2

Sachverhalt

Die Mobilitätswende benötigt vielfältige Angebote. Aus diesem Grund sind in den von der IBA betreuten Neubaugebieten Fischbeker Heidbrook und Vogelkamp lokale Carsharing-Angebote vorhanden und auch für das nachfolgende Neubaugebiet Fischbeker Reethen geplant.

Diese Angebote sind privatwirtschaftlicher Natur und bislang nicht kostendeckend. Da Carsharing nicht als öffentliches Angebot vorgehalten werden wird, gilt es, die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Auch in Bestandsquartieren ist lokales Carsharing als Alternative und Anreiz zum Verzicht auf das eigene Auto eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zur Ausweitung des Angebots im ÖPNV und zum Ausbau der Radinfrastruktur.

Deshalb hat die Bezirksversammlung in 2 Beschlüssen (Dr.S. 21-2127 und 21-1922) auch bereits für Wilstorf und für das TU-Viertel Mobilitätskonzepte unter Einbeziehung von lokalen Carsharing-Angeboten gefordert. Auch bei städtebaulichen Projekten muss zukünftig regelhaft geprüft werden, ob eine Integration von Carsharing für das Projekt und das angrenzende Bestandsquartier möglich ist. So können Neubauvorhaben einen Mehrwert für das angrenzende Quartier bringen.

So könnte bei den Neubauvorhaben an der Winsener Straße (B-Plan Wilstorf 37) ebenso ein lokales Carsharing-Angebot integriert werden, wie bei Projekt Fischbeker Heuweg (B-Plan NF 77).

Daneben ist allerdings weiterhin auch der Ausbau überregionaler Carsharing-Angebote und deren zentrale Sicht- und Verfügbarkeit ein sinnvolles Element der Mobilitätswende. Das setzt voraus, dass überregionale Carsharing-Anbieter ihre Vertriebsgebiete erweitern, Stellplätze an zentralen Orten vorhanden sind, so dass die Sichtbarkeit des Angebots erhöht wird. Auch braucht es Switch-Points an allen P+R Standorten.

Petitum/Beschluss


 

 

1.   Die Bezirksverwaltung möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass in Neubaugebieten lokale Carsharing-Angebote planerisch vorgesehen und tatsächlich eingerichtet werden.

2.   In Bestandsgebieten möge die Bezirksverwaltung sich dafür einsetzen und soweit Einflussmöglichkeiten gegeben sind mit Investoren vereinbaren, dass bei größeren Bauvorhaben im Zuge der Nachverdichtung für die jeweiligen Quartiere quartiersbezogene Möglichkeiten geschaffen werden, lokales Carsharing-Angebote nutzen zu können.

3.   Die Bezirksverwaltung möge sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) dafür einsetzen, dass die BVM sich darum bemüht, mit überregionalen Carsharing-Anbietern eine Ausweitung des Angebots für den gesamten Bezirk Harburg  zu vereinbaren

4.   Die Bezirksverwaltung wird gebeten im Benehmen mit den zuständigen lokalen Verkehrsbehörden dafür zu sorgen, dass an ausgewählten zentralen Punkten Stellflächen für Carsharing ausgewiesen werden.

5.   Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich bei der BVM dafür einzusetzen, dass in allen P+R-Parkhäusern switch points eingerichtet werden, in denen Carsharing-Angebote vorhanden sind.

6.   Bei den Carsharing-Angeboten ist darauf zu achten, dass diese ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Angebot haben. Bei den ausgewiesenen Carsharing-Stellplätzen ist eine entsprechende Lade-Infrastruktur vorzuhalten.

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

                      29.11.2024

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

zu 1+2.:

r die Entwicklung größerer Vorhaben (ab rd. 100 Wohneinheiten/ 250 Arbeitsplätze) sollte ein Mobilitätskonzept erstellt werden, wie es bspw. aktuell für die Fischbeker Reethen (Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 67) durch die IBA Hamburg GmbH entwickelt wird. Je nach Lage, Anbindung und Rahmenbedingungen ist die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes auch für kleinere Vorhaben und auch Bestandsquartiere zu empfehlen, um die Mobilitätswende zu unterstützen. Das Mobilitätskonzept sollte frühzeitig in die Vorhabenentwicklung eingebunden und im Bebauungsplanverfahren bzw. städtebaulichem Vertrag berücksichtigt werden.

Mobilitätskonzepte verfolgen das Ziel, umweltfreundliche und sozialverträgliche Mobilitätsangebote zu entwickeln und die Verkehrsmittel des Umweltverbundes in den Fokus der Maßnahmen zu stellen. Häufig wird mit den Konzepten ein intermodaler Ansatz verfolgt, in dem auch Carsharing-Angebote als wichtiger Baustein berücksichtigt werden. Carsharing kann ein nachhaltiges und sinnvolles Mobilitätsangebot als Alternative zur Anschaffung und Nutzung eines privaten Pkws darstellen und dadurch zu einer Reduzierung des Pkw-Bestandes beitragen sowie das Mobilitätsverhalten vor Ort beeinflussen. Nach Möglichkeit werden dabei elektrifizierte Carsharing-Fahrzeuge und entsprechende Ladeinfrastrukturen vorgesehen.

Im Bezirk Harburg wird die Entwicklung neuer Mobilitätsangebote u.a. durch das Forschungsprojekt „KoGoMo“ (Stärkung der kommunalen Governance für die Umsetzung von neuen Mobilitätsangeboten in Kooperation mit privaten Anbietern) unterstützt, das zum Ziel hat, die Steuerungsfähigkeit von Kommunen gegenüber privaten Anbietern von neuer Mobilität zu stärken sowie Kooperationen mit ihnen zu fördern.

Bei der Einrichtung von Carsharing ist darauf hinzuweisen, dass private Carsharing-Angebote nach aktueller Praxis auf privaten Grundstücken zu realisieren sind. Auf öffentlichen Flächen können derzeit stationsbasierte Carsharing-Angebote im Rahmen von hvv switch realisiert werden bzw. öffentliche Parkstände durch die Fahrzeuge von sog. „freefloating“ Anbietern genutzt werden.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird der erforderliche Nachweis von notwendigen Stellplätzen und Fahrradplätzen seit dem Frühjahr 2022 durch den ‚Bauprüfdienst 2022-2 Mobilitätsnachweis geregelt. Mithilfe des Mobilitätsnachweises können Bauherr:innen den Mobilitätsbedarf und die Anzahl an Stellplätzen für ihr gewerblich genutztes Vorhaben ermitteln und durch die Umsetzung alternativer Maßnahmen eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze verfolgen; für die Mobilitätsbedarfe von Wohnnutzungen werden Empfehlungen dargestellt. Dabei kann die Anzahl notwendiger Stellplätze auch durch die Einrichtung stationsbasierten Carsharings (1 Carsharing-Stellplatz ersetzt 5 Kfz-Stellplätze) bzw. die Einrichtung oder (Mit-)Finanzierung einer Sharing Station (5% pauschale Einsparung) reduziert werden. Hierdurch werden somit Carsharing-Angebote unterstützt bzw. Bauherr:innen zur Bereitstellung eines Angebotes animiert.

 

Zu 3.:

Die Ausweitung der Carsharing-Angebote und die Errichtung von zusätzlichen hvv-switch-Punkten in Harburg wird derzeit im Rahmen des Projekts „KoGoMo“ untersucht und umgesetzt. Das Projekt und die ersten Standorte wurden am 10.11.2022 in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres vorgestellt.

 

zu 4.:

Siehe Antwort zu 3. In die Abstimmungen zu einzelnen Standorten werden die örtlichen Straßenverkehrsbehörden einbezogen.

 

zu 5.:

Im Bereich der P+R-Anlagen in Neugraben und Neuwiedenthal ist aktuell (abgesehen von dem Carsharing-Angebot „Vogelkamp clever mobil“, welches sich bereits in einer Anlage befindet) kein Carsharing-Angebot vorhanden. Die Einrichtung von hvv-switch-Punkten in diesen P+R-Anlagen ist daher abhängig von der Bereitschaft der Mobilitätsdienstleister, ihre Geschäftsgebiete entsprechend auszuweiten. Im Bereich der P+R-Anlage Harburg in der Hörstener Straße befindet sich der hvv-switch-Punkt aufgrund der besseren Sichtbarkeit und Erreichbarkeit auf dem Bahnhofsvorplatz Hamburg-Harburg.

 

zu 6.:

Die Carsharing-Flotten des Freefloating-Carsharings sollen sukzessive auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden. Dafür ist zwischen der BVM und den Carsharing-Anbietern MILES, SHARE NOW, SIXT und WESHARE (gehört mittlerweile zu MILES) eine strategische Partnerschaft vereinbart worden, in der sich die Anbieter verpflichten, bis 2024 den Anteil an E-Fahrzeugen in ihrer Hamburger Carsharing-Flotte auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. An hvv-switch-Punkten wird Ladeinfrastruktur nach örtlichem Bedarf und in Abhängigkeit von der Finanzierung bereitgestellt.

 

 

gez. i. V. Trispel

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.