21-0345.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. 5G-Testfeld im Harburger Binnenhafen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.03.2020
Sachverhalt

Der zukünftige Mobilfunkstandard 5G bietet gegenüber dem heutigen Standard 4G (LTE Advanced) den Vorteil einer noch größeren Bandbreite, so dass einerseits Daten noch schneller übertragen werden können. Zum anderen ermöglicht der neue Standard den Anschluss einer noch größeren Anzahl mobiler Endgeräte. Die größere Bandbreite ist für das sog. Internet der Dinge notwendig, denn erst dadurch wird es möglich, z.B. das autonome Fahren, selbstfahrende Transportsysteme oder eine hierüber erfolgende Maschinensteuerung sicher zu gestalten.

 

Gerade autonome Transportsysteme sind ein Thema, mit dem sich nicht nur die Technische Universität sondern auch das Fraunhofer Center für maritime Logistik und Dienstleistungen im Bereich der Seeschiffahrt und das im Binnenhafen ansässigen Instituts für Lufttransportsysteme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrttechnik im Bereich der Luftfahrt beschäftigen. Eine frühzeitige Einrichtung eines 5G-Testfelds in diesem Bereich ist daher für die dort erfolgende Forschung und Entwicklung von erheblicher Bedeutung.

 

In Hamburg ist mit den Projektpartnern Hamburg Port Authority (HPA), Deutsche Telekom und Nokia bereits im Rahmen des EU-geförderten Projekts 5G MoNArch (5G Mobile Network Architecture for diverse services, use cases, and applications in 5G and beyond) ein Testfeld im Hamburger Hafen eingerichtet worden.

 

Da in Teilen der Bevölkerung Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von 5G bestehen, sollten diese mit berücksichtigt werden.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich gegenüber den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass im Harburger Binnenhafen zeitnah ein 5G-Testfeld eingerichtet wird oder das bereits im Hamburger Hafen eingerichtete Testfeld um den Harburger Binnenhafen erweitert wird, um den Instituten der Technischen Universität Hamburg, den Forschungsinstituten und den Technologieunternehmen, die dort ansässig sind, die Forschung und Entwicklung anwenderbezogener Nutzungen im 5G-Netz zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

04.02.2020

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der SPD und der Grünen  (Drs. 21-0345) wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Kultur und Medien meldet zu diesem Vorgang Fehlanzeige.

Begründung: Das Ersuchen geht offenbar von der Annahme aus, dass das Projekt „5G-Testfeld im Hafen“ weiterhin besteht. Tatsächlich ist das Projekt ausgelaufen. Alle Fragen zu diesem Testfeld wären durch die HPA zu beantworten.

Der Aufbau eines separaten Testfeldes in Harburg läge nicht in der Zuständigkeit der BKM. Ohnehin müsste zunächst einmal ein Konzept durch die potenziellen Anwender entwickelt werden, wofür dieses Testfeld überhaupt genutzt werden soll.

Im Übrigen können städtische Unternehmen oder Zusammenschlüsse von Projektpartnern die Zuteilung lokaler Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen, um sogenannte Campus-Netze aufzubauen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Geschäftsmodells, das innerhalb eines Jahres realisiert werden muss.

r Forschungszwecke kann der Aufbau von 5G-Netzen z. B. mit den bekannten Mobilfunknetzbetreibern über eine Beauftragung vereinbart werden. Inwiefern darüber hinaus 5G-Netze für Forschungszwecke aufgebaut werden können, läge in der Zuständigkeit der BWFG.

Wenn entsprechende Anwendungskonzepte vorliegen, kann die BKM hinsichtlich der Infrastrukturversorgung ggf. beratend unterstützen. Voraussetzung dafür wäre aber, dass der konkrete Bedarf zuvor geklärt wird.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die BWVI   meldet Fehlanzeige, da es das 5G-Testfeld nicht mehr gibt (EU Projekt wurde im Sommer nach zweijähriger Laufzeit beendet). Des Weiteren liegt der Harburger Binnenhafen nicht in der Zuständigkeit der HPA.

 

 

 

gez. Heimath