Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD/CDU betr.: Tempo 30 im Bereich des Waldorfkindergarten Neugraben am Falkenbergsweg
In deutschen Wohngebieten sind Tempo-30-Zonen seit vielen Jahren selbstverständlich - nicht dagegen auf Hauptverkehrsstraßen. Hier müssen Autofahrer nur selten vom Gas. Wer das ändern wollte, musste hohe Hürden überwinden, etwa den Nachweis eines Unfallschwerpunkts erbringen. Das soll sich nach den Plänen der Bundesregierung nun ändern.
Künftig sollen Länder und Kommunen auch ohne einen solchen Nachweis Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern" einführen können. Damit sind vor allem Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser gemeint. Das sieht eine entsprechende Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) des Bundesverkehrsministeriums vor.
Somit ergibt sich endlich auch vor dem Waldorfkindergarten am Falkenbergsweg die Möglichkeit, Tempo 30 zum Schutz der Kinder einzuführen. Dieses wurde bisher immer durch die Polizei abgelehnt, da kein Unfallschwerpunkt erkennbar sei. Als Zusatznutzen würde eine Erhöhung der Sicherheit für die Kinder erzielt, welche nach Schulschluss die Bushaltestelle Heidrand nutzen wollen und dafür den Falkenbergsweg queren müssen.
Die Bezirksversammlung hat am 22.3.2016 für alle Harburger Kitas die Prüfung der Einführung von Tempo 30 beschlossen (siehe Drucksache 20-1358). Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass vor dem Waldorfkindergarten am Falkenbergsweg eine Tempo 30 Zone eingerichtet wird. Diese soll vom Scharpenbargsweg bis zum Neugrabener Heideweg 70 reichen. Über die Umsetzung mögen die zuständigen Stellen zeitnah im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr berichten.
Hamburg, 10. September 2016
Jürgen Heimath
SPD - Fraktionsvorsitzender
Ralf-Dieter Fischer
CDU-Fraktionsvorsitzender
Bezirksversammlung Harburg 28.03.2019
Die Vorsitzende
Die Behörde für Inneres und Sport, Verkehrsdirektion (VD 51 - Zentrale Straßenver-kehrsbehörde) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD/CDU Drs. 20-1814 wie folgt Stellung:
Zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.02.2019 verweist die Verkehrsdirektion auf die Stellungnahme zur Anfrage SPD Drs. 20-4378.01 vom 11.01.2019, betr. Sachstand Tempo 30 vor Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Die Verkehrsdirektion schließt sich den Ausführungen des PK 46 an.
gez. Rajski
f.d.R.
Wyzinski