22-0251.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, Grüne und Volt betr.: Unterrichtsausfälle - wie steht es um die Schulen in Harburg?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 24.03.2025 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 5.1

Sachverhalt

Eine Senatsanfrage der DIE LINKE-Bürgerschaftsfraktion zu Unterrichtsausfällen und Vertretungen im Schuljahr 2023/24 ergab, dass die Hamburger Schulen stark von Unterrichtsausfällen betroffen sind. Zwar wurde die Zahl der Lehrer/innen hamburgweit um 303 Stellen auf 15.911 Stellen erhöht, dennoch werden viele Stunden vertreten oder fallen sogar ganz aus.

Auch im Bezirk Harburg findet nicht immer Unterricht nach Plan statt. Bei den bezirklichen Grundschulen liegt der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Stunden offiziell unter einem Prozent, Vertretungsunterricht fand in den Grundschulen aber durchschnittlich bei 8,8 Prozent aller Schulstunden statt.

Noch etwas gravierender ist die Lage bei den Stadtteilschulen und Gymnasien. Die bezirklichen Stadtteilschulen ließen durchschnittlich sogar 2,6 Prozent der Schulstunden ganz ausfallen, 8,1 Prozent wurden durch Vertretungsunterricht ersetzt. Das heißt also, dass mehr als jede zehnte Schulstunde nicht nach Plan erteilt wurde. Auch bei den Gymnasien sieht es ähnlich aus: 1,7 Prozent aller Stunden fielen aus, 8,8 Prozent wurden vertreten. Viele Schulstunden werden zudem nicht fachidentisch vertreten, sondern einfach mit Arbeitsaufträgen oder Zusammenlegung von Klassen ausgefüllt.

Dass also insgesamt zirka neun Prozent der Schulstunden in allen bezirklichen Schulen nicht nach Plan erteilt wurden, sollte zu denken geben. Langfristig geht ein solcher Wegfall des planmäßigen Unterrichts zu Lasten einer guten schulischen Bildung. Gegensteuern ließe sich z. B. durch eine weitere Aufstockung des Lehrpersonals, um Unterrichtsausfälle zu verhindern und im Notfall zumindest einen fachidentischen Vertretungsunterricht anbieten zu können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Mitarbeiter/innen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) mögen in den Ausschuss für Bildung und Sport eingeladen werden, um zu berichten:

1. wo die Gründe für die Unterrichtsausfälle an den jeweiligen bezirklichen Bildungsstandorten liegen,

2. welche Planstellen an welchen Bildungsstandorten nicht besetzt sind und warum nicht,

3. wie aus ihrer Sicht die Anzahl der planmäßig erteilten Unterrichtsstunden erhöht werden kann und

4. wie sie die diesbezügliche Entwicklung für die Schuljahre 2024/25 sowie 2025/26 im Bezirk Harburg einschätzt.

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende

18.02.2025

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag DIE LINKE SPD CDU - GRÜNE und VOLT (Drs. 22-0251) wie folgt Stellung:

Die Erteilung von Unterricht nach Plan hat an den Hamburger Schulen hohe Priorität. Sollte der Unterricht zum Beispiel wegen Krankheit einer Lehrkraft nicht stattfinden können, greift daher das schulische Vertretungskonzept entsprechend der Richtlinie für den Vertretungsunterricht. Seit 2015 wird der Unterrichtsausfall regelhaft erhoben, um die Entwicklung kontinuierlich zu verfolgen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Schulen verantwortungsbewusst vorgehen, um mit den zugewiesenen Mitteln Unterrichtsausfall grundsätzlich zu vermeiden, siehe auch Drs. 20/11398, 21/10443, 21/12803, 21/14610, 22/3336, 22/8755, 22/12448, 22/16068 und 22/16343. Dieses Engagement wird durch die deutlich höhere Prozentzahl für vertretenen Unterricht gegenüber der für ersatzlos ausgefallenem Unterricht deutlich.

Hierzu trägt die seit 2011 stetig aufwachsende Zahl an Lehrkräften an den Hamburger Schulen bei, siehe auch Drs. 22/10930. Den allgemeinbildenden, staatlichen Schulen in Hamburg wurden zum 1. August 2024 15.911 Vollzeitstellen für ihre vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben zur Vergung gestellt. Das sind noch einmal 303 Stellen mehr als im vergangenen Schuljahr. Trotzdem kann es durch krankheitsbedingte Fehlzeiten zu Unterrichtsausfall kommen.

Auf der Grundlage der von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Bedarfsgrundlage erhalten die Schulen von vornherein mehr Stellen als rechnerisch zur Absicherung des Unterrichts nach Stundentafel notwendig sind, damit sie einen personalwirtschaftlichen Puffer als Vertretungs- und Organisationsreserve haben. Hierzu gehört eine Vertretungsreserve in Höhe von insgesamt 503 Stellen, die unter anderem zum Ausgleich von krankheitsbedingten Fehlzeiten genutzt werden können. Im Schuljahr 2024/25 gibt es keine gedeckelte feststehende Stellenzahl für Vertretungsbedarf mehr, sondern die Zuweisung wird künftig dynamisch an die Zuweisung für den Grundbedarf gekoppelt. Diese Neuorganisation führt zu einem Plus von insgesamt 13 Stellen. Im Ergebnis erhalten die Schulen aller Schulformen über 100 Prozent der rechnerisch erforderlichen Stellen zugewiesen. Darüber hinaus ist gemäß der Hamburger Lehrerarbeitszeitverordnung in jeder zugewiesenen Vollzeitstelle eine Wochenstunde für Vertretung enthalten, über die die Schulen zusätzlich verfügen können. Hierfür müssten sonst circa 647 weitere Vollzeitkräfteeingesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, nimmt die r Bildung zuständige Behörde wie folgt Stellung:

  1. Wo die Gründe für die Unterrichtsausfälle an den jeweiligen bezirklichen Bildungsstandorten liegen;

Zu 1:

Die Gründe des Unterrichtsausfalls werden zentral nicht erfasst. Allein die Datenerhebung erfolgt über die für Bildung zuständigen Behörde.

  1. Welche Planstellen an welchen Bildungsstandorten nicht besetzt sind und warum nicht;

Zu 2:

Siehe Drs. 22/16385. Aus der Anzahl der ausgeschriebenen Stellen kann entnommen werden, welche Besetzungsbedarfe die Schulen u.a. im Bezirk Harburg zum Stand 10/2024 hatten.

  1. Wie aus ihrer Sicht die Anzahl der planmäßig erteilten Unterrichtsstunden erhöht werden kann; und
  2. Wie sie die diesbezügliche Entwicklung für die Schuljahre 2024/25 sowie 2025/26 im Bezirk Harburg einschätzt.

Zu 3 und 4:

Eine neue Vertretungsrichtlinie wurde Anfang des Jahres beschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Danach werden die Schulen ihr Vertretungskonzept nach der neuen Richtlinie anpassen müssen, so dass die Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2025/26 erfolgen wird. Die Vertretungsrichtlinie soll einen Rahmen für das schuleigene Vertretungskonzept setzen, innerhalb dessen die Schulen ihre schulspezifischen Grundsätze unter anderem zur Vermeidung von Unterrichtsausfall erarbeiten und die für die Organisation von Vertretungsunterricht bereitgestellten Ressourcen einsetzen. Die Vertretungsrichtlinie geht von der Prämisse aus, dass Vertretungsunterricht immer Teil des regulären/laufenden Lehr- und Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler ist: Es ist ein Unterricht bzw. eine Unterrichtsstunde, der als Fortsetzung von geplantem Unterricht in anderer Form, aber mit anderen Fachlehrkräften durchgeführt betrachtet wird. Er setzt auf Kontinuität und Nachhaltigkeit des Lernprozesses, bei dem digitale Instrumente und Hilfsmittel wie Lernplattformen genutzt werden sollen, soweit dies im Rahmen von Dienstvereinbarungen möglich ist. Dies ist ein völlig neuer Ansatz zur Rolle und Gestaltung von Vertretungsunterricht.

gez. Böhm

f.d.R. Hypko

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