22-1110.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Mehmet Kizil (SPD), Dennis Wacker (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD) betr. Denickestraße - Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Möglichkeiten eines Rückbaus der Fahrradstraße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 2.7

Sachverhalt

Seit der Umwidmung der Denickestraße in eine Fahrradstraße mehren sich die Beschwerden aus der Bevölkerung über eine erhebliche Verschlechterung der Verkehrssituation.
Sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch Radfahrende berichten von engen und unübersichtlichen Verkehrsführungen, gefährlichen Begegnungssituationen und massivem Parkplatzmangel.

Bereits vor dem Umbau wurde in Eingaben (u. a. vom 04.06.2019) auf mögliche Probleme durch den Wegfall von Parkraum und die zusätzliche Verkehrsbelastung durch Neubaugebiete hingewiesen.
Nach dem Umbau zeigen sich viele dieser Befürchtungen nun in der Praxis bestätigt.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Zweckmäßigkeit der Fahrradstraße auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten neu zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen für einen Rückbau oder eine Umgestaltung zu prüfen.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. ob die Denickestraße in ihrer derzeitigen Form als Fahrradstraße weiterhin sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere unter Berücksichtigung
    • der tatsächlichen Nutzungszahlen durch Radfahrerinnen und Radfahrer,
    • des Gesamtverkehrsaufkommens (einschließlich Kfz- und Lieferverkehr zum AK Harburg) sowie
    • der Sicherheitslage für alle Verkehrsteilnehmenden (Rad, Kfz, Fußnger, ÖPNV).
  2. ob und in welchem Umfang der Umbau der Denickestraße die Verkehrs- und Parkplatzsituation im Umfeld (insbesondere Thörlstraße, Riepenhausenweg, Haakestraße und Triftstraße) verschärft hat.
  3. ob ein Rückbau oder eine Umgestaltung der Denickestraße
    • rechtlich und planerisch möglich ist,
    • welche Kosten hierdurch entstünden,
    • und welche Alternativen (z. B. Mischverkehrsführung, Fahrradschutzstreifen, Parkraumerweiterung) in Betracht kämen.
  4. auf welcher Datengrundlage (Verkehrszählungen, Unfallstatistiken, Nutzeranalysen) die ursprüngliche Entscheidung zur Einrichtung der Fahrradstraße beruhte und ob diese Daten heute noch Gültigkeit besitzen.
  5. wie viele Unfälle oder Beinaheunfälle seit dem Umbau in der Denickestraße registriert wurden, insbesondere im Bereich der Kreuzungen (Weusthoffstraße / Triftstraße).
  6. ob die aktuelle Verkehrsführung mit dem Lieferverkehr des AK Harburg vereinbar ist und ob es hierzu Abstimmungen oder Rückmeldungen des Krankenhauses gibt.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

09.12.2025

Die Behörde für Inneres und Sport PK 46 - nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

  1. Vorbemerkung:

Bei der Denickestraße handelt es sich nicht um eine durchgehende Fahrradstraße. Die Straße beginnt östlich abgehend von der Kerschensteinerstraße als Einbahnstraße in einer Tempo-30-Zone. Sie verläuft ab der Einmündung zur Kasernenstraße als verkehrsberuhigter Bereich bis zur Denickestraße 40. Ab hier ist diese als Fahrradsstraße beschildert. Die Fahrradstraße endet an der Kreuzung zur Weusthoffstraße. Die Denickestraße verläuft anschließend weiter als Tempo-30-Zone und mündet in der Triftstraße.

  1. Stellungnahme:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

Frage 2: … ob und in welchem Umfang der Umbau der Denickestraße die Verkehrs- und Parkplatzsituation im Umfeld (insbesondere Thörlstraße, Riepenhausenweg, Haakestraße und Triftstraße) verschärft hat.

Die Straßenverkehrsbehörde kann zur aktuellen Verkehrssituation keine konkreten Angaben machen, da keine aktuelle Verkehrsuntersuchung zu den Verlagerungseffekten vorliegt. Eine signifikante Verschärfung der Verkehrssituation wurde im Umfeld durch die Polizei nicht festgestellt. Bezüglich der Parksituation ist anzumerken, dass grundsätzlich ein hoher Parkdruck herrscht. Im Bereich der Fahrradstraße und den umliegenden Straßen ist festzustellen, dass sich die dortigen Anwohner an die neue Parksituation gewöhnt haben.

Frage 4: …auf welcher Datengrundlage (Verkehrszählungen, Unfallstatistiken, Nutzeranalysen) die ursprüngliche Entscheidung zur Einrichtung der Fahrradstraße beruhte und ob dieses Daten heute noch Gültigkeit besitzen.

Die ursprüngliche Entscheidung zur Einrichtung der Fahrradstraße beruhte auf die Planung des Bezirksamts Harburg in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Durch das Bezirksamt -Tiefbau, MR21- wurde ein Ingenieursbüro beauftragt, eine Verkehrsuntersuchung zu den Verlagerungseffekten durchzuführen. Diese Ergebnisse lagen auch der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor. Die Planungshoheit lag bei der Straßenbaubehörde. Ob diese Daten noch Gültigkeit besitzen, erfordert eine weitere aufwendige Verkehrsuntersuchung. Die Zuständigkeit obliegt dem Straßenbaulastträger.

Frage 5: …wie viele Unfälle oder Beinaheunfälle seit dem Umbau der Denickestraße registriert wurden, insbesondere im Bereich der Kreuzungen (Weusthoffstraße / Triftstraße).

Beinaheunfälle werden von der Polizei nicht erfasst.

Unfälle im Kreuzungsbereich Denickestraße / Weusthoffstraße:

Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 15.11.2025 kam es zu zehn Verkehrsunfällen:

  • 4x Bus fährt gegen den LSA Ausleger
  • 2x PKW gegen PKW; Auffahrunfall
  • 1x PKW nach Ausweichmanöver wegen eines herannahenden Fahrzeugs mit Sonder- und Wegerechten
  • 1x E-Scooter fährt bei Rotlicht, Zusammenstoß mit PKW
  • 1x PKW mit Fehler beim Überholen
  • 1x Radfahrer stürzt ohne Fremdeinwirkung

Unfälle im Kreuzungsbereich Denickestraße / Triftstraße:

Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 15.11.25 kam es zu einem Verkehrsunfall:

  • PKW, Fehler beim Abbiegen

Frage 6: … ob die aktuelle Verkehrsführung mit dem Lieferverkehr des AK Harburg vereinbar ist und ob es hierzu Abstimmungen oder Rückmeldungen des Krankenhauses gibt.

Diese Frage kann seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht beantwortet werden, da aus der Anfrage nicht klar wird, was mit der aktuellen Verkehrsführung gemeint ist. Das AK Harburg ist von mehreren Straßen kommend erreichbar.

Abstimmungen oder Rückmeldungen liegen seitens des Krankenhauses der Straßenverkehrsbehörde nicht vor.

gez. Böhm

f.d.R.

Riechers