Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag CDU/SPD betr. Umsetzung von Verbesserungspotenzial Bebauungsplan NF 66 (Röttiger-Kaserne)
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion
Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD) und Fraktion
Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans NF 66 ist bei der Funktionsplanung und bei dem/den städtebaulichen Verträgen folgendes zu berücksichtigen und sicherzustellen:
Die Bebauung der Röttiger-Kaserne ist ein wichtiger Baustein für den Wohnungsbau in Harburg, da in diesem Baugebiet ein bezahlbares und naturnahes Wohnangebot für viele verschiedene Interessentengruppen geschaffen werden kann. Dennoch ist anzuerkennen, dass die Bebauung des ehemaligen Kasernengeländes in Teilbereichen einigen Bedenken begegnet und Verbesserungspotenzial besteht.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Bebauungsplan NF 66 in seiner jetzigen Fassung zu, damit eine zügige Feststellung noch im laufenden Kalenderjahr möglich ist. Änderungen des Planinhalts werden nicht erfolgen. Um allerdings Bedenken gegen den Bebauungsplan Rechnung zu tragen, wird die Umsetzung wie folgt beschlossen:
In der Umsetzung des Bebauungsplans wird die Anzahl der zu bauenden Wohneinheiten auf höchstens 685 - 690 begrenzt.
Die Höhe der Bebauung auf dem sog. Plateau in der Mitte des Baugebiets wird durch die Höhe der das Plateau einfassenden Bäume auf maximal 5 Geschosse begrenzt.
Das Gebäude am Ende der Planstraße A1 am Übergang zum Naturschutzgebiet wird maximal viergeschossig ausgeführt.
Die im Bebauungsplan enthaltenen Gestaltungsregelungen bleiben unverändert Bestandteil des Bebauungsplans. Allerdings wird in begründeten Ausnahmefällen vom Instrument der Befreiung großzügig Gebrauch gemacht. Hierzu wird es eine schriftliche Vorlage für die Bauprüfabteilung und den Regionalausschuss geben.
Darüber hinaus ist sich die Bezirksversammlung der Bedeutung der Freizeit- und Sportmöglichkeiten für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Plangebietes bewusst. Die Uwe-Seeler-Halle wird deshalb planungsrechtlich gesichert.
Da sowohl die Sanierung als auch der Betrieb der Halle nach bisherigen Erkenntnissen mit erheblichen Kosten verbunden sind, die auch der nutzende Verein nicht aufbringen kann, soll die IBA beauftragt werden, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, aus der sich der Kostenrahmen sowie ein nachhaltiges Nutzungs- und Finanzierungskonzept unter Einbeziehung von möglicher Schulnutzung und außersportlicher Nutzung ergeben sollen. Die Machbarkeitsstudie soll sich im Rahmen des Nutzungskonzepts auch mit der Zuwegung zur Halle durch eine eigenständige Zufahrt von der Cuxhavener Straße und gegebenenfalls erhöhten Parkbedarf beschäftigen, um den mit der Hallennutzung verbundenen Verkehr aus dem Wohngebiet heraus zu halten.
Im Zuge der Bebauung des Kasernengeländes wird die Bezirksversammlung dafür sorgen, dass ein hierdurch erwarteter Bedarf nach einem Sportplatz für Vereins- und Schulsport durch einen zeitnahen Neubau nördlich der Cuxhavener Straße im Bereich der Schule Ohrnsweg gedeckt wird.
Hamburg, am 15.01.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
CDU-Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Jürgen Heimath Claudia Loss
SPD-Fraktionsvorsitzender Arend Wiese
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
11.11.2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag SPD/CDU (Drs. 20-0296) wie folgt Stellung:
Den ergänzenden Anforderungen der Drucksache zur Umsetzung des Bebauungsplans (kursiv) wird der erreichte Stand bzw. ein Vorschlag zum Vorgehen gegenübergestellt:
In der Umsetzung des Bebauungsplans wird die Anzahl der zu bauenden Wohneinheiten auf höchstens 685-690 begrenzt
Es werden nach derzeitigem Stand ca. 1.200 Wohneinheiten im Fischbeker Heidbrook realisiert. Eine Begrenzung auf die genannte Anzahl von Wohneinheiten konnte durch die Bezirksverwaltung mangels Eingriffsmöglichkeiten und widerstreitender Ziele des Senates nicht erreicht werden. Allerdings beläuft sich die Baumasse nach wie vor auf insgesamt ca. 151.000 m² BGF und entspricht damit weiterhin der Baumasse des 2014/15 durch den Stadtplanungsausschuss zur Kenntnis genommenen Funktionsplans. In dem Baugebiet ist die Nachfrage für Wohnungen mit geringerer Wohnfläche gestiegen, so dass durch die neuen Planungen mehr Wohnungen bei unveränderter Geschoßfläche errichtet werden.
Die Höhe der Bebauung auf dem sogenannten Plateau wird auf maximal 5 Geschosse begrenzt
Im Rahmen des Antragsverfahrens wurde die Höhe der Bebauung auf dem sogenannten Plateau in der Mitte des Baugebiets auf maximal 5 Geschosse begrenzt.
Das Gebäude am Ende der Planstraße A1 am Übergang zum Naturschutzgebiet wird maximal viergeschossig ausgeführt
Für das Gebäude am Ende der Planstraße A1 am Übergang zum Naturschutzgebiet liegen derzeit keine Antragsunterlagen vor.
Die im Bebauungsplan enthaltenen Gestaltungsregeln bleiben unverändert Bestandteil des Bebauungsplans. Allerdings wird in begründeten Ausnahmefällen vom Instrument der Befreiung großzügig Gebrauch gemacht. Hierzu wird es eine schriftliche Vorlage für die Bauprüfabteilung und den Regionalausschuss geben.
Die im Verordnungstext enthaltenen Gestaltungsregelungen sind Bestandteil des Bebauungsplanes NF66. In begründeten Ausnahmefällen wird vom Instrument der Befreiung Gebrauch gemacht. Im Übrigen richtet sich die Befreiungspraxis allein nach Recht und Gesetz.
Sicherung der Uwe-Seeler-Halle, Stellplätze, Zufahrt
Die Uwe-Seeler-Halle wurde inzwischen wieder instand gesetzt. Der Stellplatzbedarf für die sanierte Uwe-Seeler-Halle ist im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung geprüft worden. Die Bedarfe sind auf dem bestehenden Grundstück/der Stellplatzfläche abgebildet. Eine zusätzliche Zufahrt von der B73 wurde als nicht erforderlich bewertet.
Sportplatz nördlich der B73
Ein Groß- und ein Kleinspielfeld westlich der Schule Ohrnsweg und nördlich der B73 sind inzwischen Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs NF67 geworden. Die Finanzierung erfolgt aus RISE-Mitteln und Mitteln der IBA. Der Anregung des Antrages wurde demnach gefolgt.
Fredenhagen