20-0296

Gemeinsamer Antrag CDU/SPD betr. Umsetzung von Verbesserungspotenzial Bebauungsplan NF 66 (Röttiger-Kaserne)

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion

Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD) und Fraktion

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans NF 66 ist bei der Funktionsplanung und bei dem/den städtebaulichen Verträgen folgendes zu berücksichtigen und sicherzustellen:

 

Die Bebauung der Röttiger-Kaserne ist ein wichtiger Baustein für den Wohnungsbau in Harburg, da in diesem Baugebiet ein bezahlbares und naturnahes Wohnangebot für viele verschiedene Interessentengruppen geschaffen werden kann. Dennoch ist anzuerkennen, dass die Bebauung des ehemaligen Kasernengeländes in Teilbereichen einigen Bedenken begegnet und Verbesserungspotenzial besteht.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Bebauungsplan NF 66 in seiner jetzigen Fassung zu, damit eine zügige Feststellung noch im laufenden Kalenderjahr möglich ist. Änderungen des Planinhalts werden nicht erfolgen. Um allerdings Bedenken gegen den Bebauungsplan Rechnung zu tragen, wird die Umsetzung wie folgt beschlossen:

        In der Umsetzung des Bebauungsplans wird die Anzahl der zu bauenden Wohneinheiten auf höchstens 685 - 690 begrenzt.

        Die Höhe der Bebauung auf dem sog. Plateau in der Mitte des Baugebiets wird durch die Höhe der das Plateau einfassenden Bäume auf maximal 5 Geschosse begrenzt.

        Das Gebäude am Ende der Planstraße A1 am Übergang zum Naturschutzgebiet wird maximal viergeschossig ausgeführt.

        Die im Bebauungsplan enthaltenen Gestaltungsregelungen bleiben unverändert Bestandteil des Bebauungsplans. Allerdings wird in begründeten Ausnahmefällen vom Instrument der Befreiung großgig Gebrauch gemacht. Hierzu wird es eine schriftliche Vorlage für die Bauprüfabteilung und den Regionalausschuss geben.

 

Darüber hinaus ist sich die Bezirksversammlung der Bedeutung der Freizeit- und Sportmöglichkeiten für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Plangebietes bewusst. Die Uwe-Seeler-Halle wird deshalb planungsrechtlich gesichert.

 

Da sowohl die Sanierung als auch der Betrieb der Halle nach bisherigen Erkenntnissen mit erheblichen Kosten verbunden sind, die auch der nutzende Verein nicht aufbringen kann, soll die IBA beauftragt werden, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, aus der sich der Kostenrahmen sowie ein nachhaltiges Nutzungs- und Finanzierungskonzept unter Einbeziehung von möglicher Schulnutzung und außersportlicher Nutzung ergeben sollen. Die Machbarkeitsstudie soll sich im Rahmen des Nutzungskonzepts auch mit der Zuwegung zur Halle durch eine eigenständige Zufahrt von der Cuxhavener Straße und gegebenenfalls erhöhten Parkbedarf beschäftigen, um den mit der Hallennutzung verbundenen Verkehr aus dem Wohngebiet heraus zu halten.

 

Im Zuge der Bebauung des Kasernengeländes wird die Bezirksversammlung dafür sorgen, dass ein hierdurch erwarteter Bedarf nach einem Sportplatz für Vereins- und Schulsport durch einen zeitnahen Neubau nördlich der Cuxhavener Straße im Bereich der Schule Ohrnsweg gedeckt wird.

 

 

Hamburg, am 15.01.2020

 

 

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht

CDU-Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider

 

rgen Heimath Claudia Loss

SPD-Fraktionsvorsitzender Arend Wiese