20-1523.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag CDU/SPD betr. Denkmalschutz Alte Fischbeker Schule, Cuxhavener Straße 400

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 28.11.2019 Kulturausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Robert Timmann (CDU) und Fraktion

Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Frank Richter, Arend Wiese  (SPD) und Fraktion

 

Die Bezirksversammlung hat im April 2016 (Drucksache 20-1469) einstimmig beschlossen, das durch ein Großfeuer im März erheblich beschädigte ehemalige Fischbeker Schulgebäude möglichst zu erhalten und die Grundeigentümerin und zuständigen Fachbehörden aufzufordern, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um den Wiederaufbau des Gebäudes, die Beibehaltung des denkmalgeschützen Ensembles und die von einem Investor angebotene Mitnutzung für kulturelle oder museale Zwecke zu ermöglichen.

 

Eine Sachstandsanfrage bei Staatsrat der Kulturbehörde hat ergeben, dass das Denkmalschutzamt ohne jede Beteiligung bezirklicher Dienststellen die Brandruine besichtigt und festgestellt habe, dass sie keinen Denkmalwert mehr besitze. Demzufolge sei die Entscheidung getroffen worden, das Gebäude aus der Denkmalliste zu streichen.

 

Offenbar soll auch der vom Gebäude Feuerversicherer zu zahlende Entschädigungsbetrag seitens der Eigentümerin nicht in den Wiederaufbau der Gebäudesubstanz eingebracht werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

  1. Die Bezirksversammlung stellt fest, dass der bisherige Denkmalschutz nicht nur das durch Brand beschädigte Gebäude umfasst. Vielmehr steht das gesamte Objekt unter dem Schutz eines geschützten oder erkannten Kulturdenkmals. Dieses betrifft sowohl die Brandruine, als auch den dazugehörigen separaten Stall als Baudenkmal, die auf dem Grundstück befindlichen 8 großen Linden und die gesamte Grundstücksfläche einschließlich des benachbarten ehemaligen Stremelweges mit seinem historischen Feldsteinpflaster als Gesamtensemble.

 

Insoweit hat das gesamte Objekt unabhängig von dem Brand geschädigten Gebäude einen hohen Wert für den Stadtteil Neugraben-Fischbek.

 

  1. Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 26.04.2016, Drucksache 20-1469 dahingehend, dass nicht nur die Brandruine in denkmalgeschützter Weise wiedererrichtet, sondern auch das Gesamtensemble geschützt erhalten bleiben soll.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird nochmals gebeten, bei den zuständigen Fachbehörden und der Grundeigentümerin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass der Wiederaufbau des brandgeschädigten Gebäudes erfolgen kann und seitens der Grundeigentümerin die Feuerversicherungssumme eingebracht wird. Insoweit sind Gespräche auch mit dem bereitstehenden Investor zu führen, um das geschützte Gesamtensemble für den Stadtteil zu erhalten.

 

  1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, bei einem etwaigen Abbruchantrag für die Brandruine keine Entscheidung ohne ausreichende frühzeitige Beteiligung der Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse zu treffen.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Leiter des Denkmalschutzamtes in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einzuladen, um den Ablauf des Verfahrens und die getroffene Bewertung für das brandgeschädigte Gebäude oder des Gesamtensemble im Einzelnen darzustellen und dabei auch zu erläutern, aus welchem Grunde bei einer derart für die Identität des Ortsteiles wichtigen Frage weder Bezirksverwaltung noch Bezirksversammlung informiert oder in Beratungen einbezogen worden sind. Der Bericht soll sich auch darauf erstrecken, in welcher Weise bisherige Überlegungen des Denkmalschutzamtes im Hinblick auf die weitgehenden Wünsche des Bezirkes korrigiert werden können und sollten.

 

 

Hamburg, am 09.05.2016

 

 

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender CDU Berthold von Harten

 Robert Timmann

 

Jürgen Heimath Frank Richter

Fraktionsvorsitzender SPD Arend Wiese

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         20. Juni 2016

           

 

Die Kulturbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nehmen zu dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (Drs. 20-1523) wie folgt Stellung:

 

Zu den Punkten 1 bis 3 des s wird auf die Stellungnahme zu Drs. 20/1469 verwiesen.

 

Zu Punkt Nr. 5 wird ergänzt:

Der Ablauf des Verfahrens wird im Folgenden erläutert: Nachdem das Denkmalschutzamt vom Brand der Schulkate erfahren hatte, wurde am 4. April 2016 die Brandruine besichtigt. Die zuständigen Mitarbeiter haben festgestellt, dass aufgrund der schweren Schäden eine Instandsetzung des Gebäudes nicht mehr möglich ist, ohne dass der Denkmalwert verloren geht. Nach Rücksprache mit der Leitung des Denkmalschutzamtes wurde das Ensemble Schulkate am 14. April 2016 aus der Denkmalliste gelöscht. Am selben Tag hat man dem Verfügungsberechtigten die Löschung aus der Denkmalliste mitgeteilt. Der Denkmalrat wurde bei seiner Sitzung am 25. Mai 2016 über die Löschung informiert und hat diese gebilligt.

 

Bei der Löschung der Schulkate samt Ensemble handelt es sich um eine denkmalfachliche Entscheidung, die auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes durch die zuständige Behörde getroffen wurde. Für eine Änderung dieser Entscheidung gibt es keine Grundlage. Die identitätsstiftenden Qualitäten der stark beschädigten Schulkate und ihrer Umgebung können unabhängig vom Denkmalwert von der Bezirksversammlung Harburg festgestellt werden, um Schritte zu ihrem Erhalt zu unternehmen. Sollte über die vorliegenden Informationen hinaus weiterer Gesprächsbedarf bestehen, steht eine Vertretung des Denkmalschutzamtes gerne zur Verfügung.

 

 

gez. Timmann         

 

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