Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag CDU/SPD betr. Denkmalschutz Alte Fischbeker Schule, Cuxhavener Straße 400
Letzte Beratung: 28.11.2019 Kulturausschuss Ö 6.3
Antrag der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Robert Timmann (CDU) und Fraktion
Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Frank Richter, Arend Wiese (SPD) und Fraktion
Die Bezirksversammlung hat im April 2016 (Drucksache 20-1469) einstimmig beschlossen, das durch ein Großfeuer im März erheblich beschädigte ehemalige Fischbeker Schulgebäude möglichst zu erhalten und die Grundeigentümerin und zuständigen Fachbehörden aufzufordern, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um den Wiederaufbau des Gebäudes, die Beibehaltung des denkmalgeschützen Ensembles und die von einem Investor angebotene Mitnutzung für kulturelle oder museale Zwecke zu ermöglichen.
Eine Sachstandsanfrage bei Staatsrat der Kulturbehörde hat ergeben, dass das Denkmalschutzamt ohne jede Beteiligung bezirklicher Dienststellen die Brandruine besichtigt und festgestellt habe, dass sie keinen Denkmalwert mehr besitze. Demzufolge sei die Entscheidung getroffen worden, das Gebäude aus der Denkmalliste zu streichen.
Offenbar soll auch der vom Gebäude Feuerversicherer zu zahlende Entschädigungsbetrag seitens der Eigentümerin nicht in den Wiederaufbau der Gebäudesubstanz eingebracht werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Insoweit hat das gesamte Objekt unabhängig von dem Brand geschädigten Gebäude einen hohen Wert für den Stadtteil Neugraben-Fischbek.
Hamburg, am 09.05.2016
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender CDU Berthold von Harten
Robert Timmann
Jürgen Heimath Frank Richter
Fraktionsvorsitzender SPD Arend Wiese
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
20. Juni 2016
Die Kulturbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nehmen zu dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (Drs. 20-1523) wie folgt Stellung:
Zu den Punkten 1 bis 3 des s wird auf die Stellungnahme zu Drs. 20/1469 verwiesen.
Zu Punkt Nr. 5 wird ergänzt:
Der Ablauf des Verfahrens wird im Folgenden erläutert: Nachdem das Denkmalschutzamt vom Brand der Schulkate erfahren hatte, wurde am 4. April 2016 die Brandruine besichtigt. Die zuständigen Mitarbeiter haben festgestellt, dass aufgrund der schweren Schäden eine Instandsetzung des Gebäudes nicht mehr möglich ist, ohne dass der Denkmalwert verloren geht. Nach Rücksprache mit der Leitung des Denkmalschutzamtes wurde das Ensemble Schulkate am 14. April 2016 aus der Denkmalliste gelöscht. Am selben Tag hat man dem Verfügungsberechtigten die Löschung aus der Denkmalliste mitgeteilt. Der Denkmalrat wurde bei seiner Sitzung am 25. Mai 2016 über die Löschung informiert und hat diese gebilligt.
Bei der Löschung der Schulkate samt Ensemble handelt es sich um eine denkmalfachliche Entscheidung, die auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes durch die zuständige Behörde getroffen wurde. Für eine Änderung dieser Entscheidung gibt es keine Grundlage. Die identitätsstiftenden Qualitäten der stark beschädigten Schulkate und ihrer Umgebung können unabhängig vom Denkmalwert von der Bezirksversammlung Harburg festgestellt werden, um Schritte zu ihrem Erhalt zu unternehmen. Sollte über die vorliegenden Informationen hinaus weiterer Gesprächsbedarf bestehen, steht eine Vertretung des Denkmalschutzamtes gerne zur Verfügung.
gez. Timmann
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