21-2490.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Querungsmöglichkeiten Busfahrgäste im Neuenfelder Hauptdeich und Neuenfelder Damm schaffen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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17.01.2023
Sachverhalt

Die einzelnen Ein- und Ausstiegsbereiche der Bushaltestelle „Neuenfelder Damm“ befinden sich auf beiden Seiten der Straßen Neuenfelder Hauptdeich und Neuenfelder Damm. Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Sprunginseln oder Bedarfsampeln gibt es nicht, das Verkehrsaufkommen ist häufig hoch. Dies führt für Busfahrgäste zu Schwierigkeiten beim Erreichen von Bussen, die auf der anderen Straßenseite halten, sowie beim Umstieg zwischen den Buslinien. Aufgrund eines Hinweises des Bezirksseniorenbeirates bewertete das Polizeikommisariat 47 die Situation (Drucksache 21-2367) und stellte unter anderem fest: „Die Querung der Straße ist dann für jeglichen Personenkreis schwierig und hängt von der Bereitschaft der motorisierten Verkehrsteilnehmer ab, Fußgänger passieren zu lassen.“ Immerhin ist für die Zukunft eine Lösung der Problematik in Sicht, da der Knoten im Rahmen der umfangreichen Baumaßnahmen zur Deichertüchtigung signalisiert wird. Doch auch in der Zeit bis zum Abschluss der Baumaßnahmen muss es für die Busfahrgäste möglich sein, die Busse sicher und rechtzeitig zu erreichen.

Petitum/Beschluss


 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der HPA dafür einzusetzen, dass im Neuenfelder Hauptdeich und im Neuenfelder Damm im Bereich der Bushaltestellen kurzfristig Fußgängerüberwege eingerichtet werden – ggf. provisorisch –, um Busfahrgästen und anderen Fußgänger:innen auch vor der endgültigen Umsetzung der umfangreichen Baumaßnahmen zur Deichertüchtigung ein sicheres und zügiges Queren der Fahrbahnen zu ermöglichen.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  17.11.2022

 

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt Stellung:

 

Die HPA wird im Zuge der Ertüchtigung des Cranzer und des Neuenfelder Hauptdeiches die Einmündung „Neuenfelder Damm / Neuenfelder Hauptdeich“ umgestalten und mit entsprechenden Querungsmöglichkeiten und einer Lichtsignalanlage ausstatten. Dadurch wird die beschriebene Problematik dauerhaft gelöst. Da, wie das Polizeikommissariat 47 in seiner Stellungnahme bestätigt (vgl. BV-Drs. 21-2367), keine Erkenntnisse vorliegen, die aktuell auf eine Unfallhäufungsstelle oder aus Verkehrssicherheitsgründen auffällige Örtlichkeit hindeuten, sind zwischenzeitliche bzw. provisorische Maßnahmen nicht vorgesehen.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Riechers