Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Halteverbot in der Unterführung Geutensweg
Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.14
Der Recyclinghof „Am Aschenland“ wird, besonders an Wochenende, von umweltbewussten Bürger*innen angefahren, welche ihren Sperrmüll oder Gartenabfälle fachgerecht entsorgen möchten. Dieses geschieht häufig mit Anhängern oder seit neustem mit Lastenfahrrädern.
Leider gestaltet sich die An-/Abfahrt in letzter Zeit sehr risikoreich, da LKW-Fahrer*innen die Straßen Geutensweg und Am Aschenland als Park- und Übernachtungsplätze für sich entdeckt haben. So kommt es an Wochenenden vor, dass die Straßen Geutensweg und Aschenland vom Recyclinghof bis zur Bahnunterführung komplett mit LKW zugeparkt sind, nicht zuletzt unter der Eisenbahnbrücke in der Unterführung.
Dieser Umstand führt zu gefährlichen Situationen für Fahrzeuge oder Lastenfahrräder bei der An- und Abfahrt zum Recyclinghof, das gilt es aufzulösen. Zudem wäre die Zufahrt zum Aschenland im Falle eines Unfalls auf der verbleibenden Fahrspur unterbrochen und müsste z.B. durch Rettungsfahrzeuge weiträumig umfahren werden. Spätestens mit dem Beispiel des brennenden LKW unter der S-Bahn-Brücke an den Elbbrücken, der für eine wochenlange Unterbrechung des S-Bahnverkehrs sorgte, muss zudem mit einer ähnlich disruptiven Folge für die Unterelbebahn auch bei einem Feuer unter der Brücke im Geutensweg gerechnet werden. Die Abstellung der Fahrzeuge sollte daher unterbunden werden.
Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem PK47 und anderen zuständigen Stellen, den ruhenden Verkehr durch LKW im Bereich Geutensweg/Am Aschenland so zu regeln, dass eine gefahrlose Begegnung von Fahrzeugen aller Art bei der An- und Abfahrt zum Recyclinghof „Am Aschenland“ wieder möglich wird und aus Sicherheitsgründen ein Halteverbot im gesamten Bereich der Unterführung Geutensweg zu erlassen und durchzusetzen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
7. Dezember 2022
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem gemeinsamen Antrag GRÜNE – SPD (Drs. 21-2489) wie folgt Stellung:
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47
Die Straße Geutensweg ist eine von zwei Zufahrtsmöglichkeiten zum Recyclinghof Neugraben Fischbek, Am Aschenland 11.
In 2015 ordnete die Straßenverkehrsbehörde des PK 47 unter Anwendung des § 45 (1) StVO ein Haltverbot von ca. 20 Meter Länge zwischen den Überfahrten auf der Westseite nördlich der Bahnlinie sowie ein Haltverbot von etwa 60 Meter Länge zwischen den dortigen Lichtmasten 6 und 5 beidseitig südlich der Bahnlinie an.
Dies war im Zuge des Um- bzw. Neubaus von Schulgebäuden auf dem Gelände der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg und dem damit verbundenen Wegfall von Lehrerparkplätzen, der Vorbereitung der Nutzung des OBI-Geländes für die Erstaufnahme von Flüchtlingen sowie der Anlieferung von Wohncontainern erforderlich geworden. Der westliche Fahrbahnrand war durchgängig zum Parken genutzt worden, was zu Behinderungen und Gefahrenmomenten geführt hatte. Durch die Schaffung von Ausweichplätze mit der Anordnung von Haltverboten wurde diese Situation aufgelöst. Die heutige Situation bezüglich der An- und Abfahrten zum Recyclinghof ist analog zu werten: Durch die eingerichteten Haltverbotstrecken sind Ausweichmöglichkeiten vorgesehen, die in den höher frequentierten Zeiten freitags und samstags bei Verständigung und Rücksichtnahme untereinander ihren Zweck erfüllen.
Das Parken in den außerhalb der Haltverbote liegenden Streckenabschnitten ist aufgrund der Ausweisung als Wohnmischgebiet für Lkw nicht zu beanstanden. Eine Beschwerdelage ist hier nicht bekannt. Die Unfallauswertung für die Jahre 2019-2021 für die Straßenzüge Geutensweg/Am Aschenland weist insgesamt sieben Verkehrsunfälle aus, von denen drei Bezüge zum ruhenden Verkehr haben. Von der Gesamtanzahl sind zwei im Straßenzug Geutensweg zu lokalisieren. Eine Person wurde leicht verletzt (ein Fahrradfahrer, der gegen einen geparkten Pkw fuhr). Beim Blick auf die Wochentage lässt sich feststellen, dass freitags kein und samstags ein Verkehrsunfall stattgefunden hat.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich strukturelle Probleme aus den Unfallursachen nicht ableiten lassen. Die im Antrag angeführten „risikoreichen“ An- und Abfahrten sind nicht näher beschrieben und konnten auch bei den Überprüfungen nicht festgestellt werden, insofern kann darauf explizit nicht eingegangen werden.
Bezüglich der seitens der Antragsteller befürchteten Auswirkungen auf den Bahnverkehr beim Brand eines Lkw´s unterhalb der Unterführung, wäre eine grundsätzliche und auch übergeordnete Einschätzung des Gefahrenpotenzials für alle ähnlich ausgestalteten Örtlichkeiten durch die BVM zu prüfen bzw. anzuregen. Die Bewertung hierzu obliegt nicht dem PK 47.
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 47 sieht aus den genannten Gründen derzeit keine Veranlassung, an der bestehenden Beschilderung Änderungen vorzunehmen.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
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