22-1355.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Gebiete für Elektroladesäulenausbau erweitern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 3.7

Sachverhalt

Der Ladesäulenausbau in Hamburg und auch im Bezirk Harburg schreitet immer weiter voran. Erfreulicherweise werden nahezu wöchentlich neue Ladesäulen eröffnet. Der Ausbau erfolgt auf Grundlage eines Konzessionsverfahrens aus dem Jahr 2024, in dem Suchräume zur Errichtung von Ladestationen definiert wurden. Die Suchräume und die für die jeweiligen Räume zuständigen Ladesäulenbetreiber*innen sind im Geoportal Hamburg einzusehen.

Es fällt auf, dass einige Gebiete nicht abgedeckt sind.

In Süderelbe:

das ganze Hamburger Alte Land,

der gesamte Fischbeker Heidbrook,

Teile von Sandbek,

die Siedlung um den Scharlbarg,

die Siedlung Falkenberg (südlicher Teil),

Altwiedenthal,

rdliche Teile von Hausbruch (Emmi-Ruben-Weg, Kreetortring u.a.)

und Teile des Vogelkamps.

In Harburg:

Bostelbek

das Gebiet um den Milchgrund,

die S-Bahn-Station Heimfeld,

die TU

sowie Teile von Wilstorf und Langenbek.

Da insbesondere Bewohner*innen von Mehrfamilienhäusern beim Umstieg auf Elektromobilität auf öffentliche Ladesäulen angewiesen sind, ist es erforderlich, auch Gebiete mit dichter Bebauung als Suchräume auszuweisen.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der BWAI dafür einzusetzen, die Suchräume im Bezirk Harburg zu erweitern und dabei insbesondere diese Gebiete zu überprüfen:

Estebogen in Cranz

Seehofsiedlung in Neuenfelde

Fischbeker Heidbrook

Westlicher Teil von Sandbek

Siedlung um den Scharlbarg

Westlicher Teil des Vogelkamps

Hausbrucher Straße / Kreetortring

Gebiet um Milchgrund, Heimfelder Straße zwischen Milchgrund und S-Bahn, Meyerstraße und Umgebung

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

23. Februar 2026

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) nimmt wie folgt Stellung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat im Jahr 2024 ein Konzessionsmodell für den weiteren Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ausgeschrieben und dabei neben der städtischen Gesellschaft Hamburger Energiewerke Mobil GmbH (HEnW Mobil) fünf private Betreiberinnen und Betreiber mit Konzessionsverträgen zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur sowohl berechtigt als auch verpflichtet.

Im Rahmen dieser Konzessionen wurden über das gesamte Stadtgebiet Ausbaugebiete zur Errichtung von Ladesäulen definiert, um Hamburg flächendeckend und bedarfsgerecht mit Ladeinfrastruktur versorgen zu können.

Diese Ausbaugebiete wurden in einem datenbasierten Ansatz ermittelt. Dabei wurde neben der Verfügbarkeit bereits bestehender Ladeinfrastruktur die Einwohnerdichte, Gebäudestrukturen, Points of Interrests (POI), Verfügbarkeiten privater Flächen für den Ladeinfrastrukturaufbau, usw. berücksichtigt. Ergebnis war eine bedarfsgerechte als auch flächendeckende Verteilung der Ausbaugebiete auf das gesamte Stadtgebiet.

Innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2027 ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur in den jeweils vertraglich festgelegten Ausbaugebieten für die Betreibergesellschaften und für die FHH bindend. Hiervon kann nur in begründeten Einzelfällen während der genannten Ausbauphase abgewichen werden.

ckblick auf das Verfahren vor dem Konzessionsmodell (bis zum Jahr 2024)

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) hatte vor dem derzeitigen Konzessionsverfahren Ausbaugebiete definiert, um einen fortlaufenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu ermöglichen (Übergangskontingent). In dieser offenen Ausbauphase hatten alle am Markt tätigen Unternehmen und Betreibergesellschaften für Ladeinfrastruktur die Möglichkeit, innerhalb dieser Ausbaugebiete Ladesäulen im öffentlichen Raum zu errichten (nach entsprechender Antragstellung bei der BWAI und bei den Bezirksämtern).

Im anl. Kartenausschnitt sind die Ausbaugebiete des Übergangskontingents innerhalb des Bezirks Harburg abgebildet, in denen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum damals beantragt und errichtet werden konnte und errichtet wurde.

Abb.: Flächen für Ladeinfrastruktur-Ausbau(LIS) im Übergangskontingent, Bereich HH-Harburg und Umland. Die grauen Flächen geben den Umfang an, in dem LIS im öffentl. Raum errichtet wurde (grau = kein Ausbau, grau mit roten
Punkten = vier Ladepunkte; grau mit roten Strichen = acht Ladepunkte)

Weiteres Vorgehen

Unter den Vorgaben des aktuellen Konzessionsverfahrens blickt die BWAI auf ein mögliches Nachfolgeverfahren ab Mittedes Jahres 2027, wenn die jetzige Ausbauphase endet.

Hier werden, neben dem bis dahin erreichten Ausbaustand im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Flächen (insbesondere Supermarktparkplätze, Tankstellen), auch der dann vorherrschende Ladebedarf und der weitere Hochlauf der E-Mobilität, sowie andere Aspekte zu betrachten sein.

Die aktuelle Konzession deckt den Grundbedarf an Ladeinfrastruktur. Ein zukünftiges Verfahren wird einen Fokus auf diestrategische Nachverdichtung. Dabei werden insbesondere Gebiete, die in diesem Konzessionsverfahren nicht Teil eines Ausbaugebietes waren mit besonderem Maße in die Betrachtung kommen, um bis dahin vorherrschende oder zusätzlich entstehende Ladebedarfe abdecken zu können.

Darüber hinaus hat die BWAI die Option, weitere Standorte in eine Liste von Ausweichstandorten aufzunehmen. Diese dient solchen Fällen, in denen Betreiber die erforderlichen Ladekapazitäten in einem ihrer Ausbaugebiete (aus unterschiedlichen Gründen) nicht aufbauen können. Die im Antrag von der Bezirksversammlung Harburg genannten Areale werden deshalb zunächst in diese Liste für mögliche Ausweichstandorte aufgenommen werden.

gez. Böhm f.d.R. Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2026
Ö 3.7
Lokalisation Beta
Heimfelder Str. Hamburg Harburg

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