21-2494.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Beschilderung der Sackgasse Im Neugrabener Dorf

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.01.2023
Sachverhalt

In der Straße Im Neugrabener Dorf ist die Kehre südlich der Einmündung zu In de Krümm als Sackgasse ausgeschildert. Für Radfahrende und Fußgänger gibt es aber am südlichen Ende eine vielgenutzte Verbindung über die Rad- und Fußverkehrsbrücke zum S-Bahnhof Neugraben. Auch die Veloroute 10 führt hier entlang. Am Sackgassenschild sollte daher kenntlich gemacht werden, dass Radfahrende und/oder zu Fuß Gehende ausgenommen sind.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der Straßenverkehrsbehörde für eine Anordnung von Zusatzbeschilderungen einzusetzen, mit denen der südliche Teil der Straße Im Neugrabener Dorf (südlich der Einmündung zu In de Krümm) als Sackgasse mit Durchfahrt-/Durchgangsmöglichkeiten für Radfahrende und Fußgänger:innen gekennzeichnet wird

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 04.11.2022

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Das hiesige PK 47 wurde gebeten, hinsichtlich der Beschilderung der Sackgasse Im Neugrabener Dorf das Befahren mit Radverkehr und die Durchgängigkeit für Fußgänger anzuordnen.

 

Im Rahmen der Baumaßnahmen „Bündnis für den Radverkehr, Veloroute 10“ wurden nach Abschluss von teilbaumaßnahmen für Abschnitt H11, Bauabschnitt C zwischen S-Bahn Neugraben und Im Neugrabener Dorf straßenbaubehördlich Flächen verändert und hergestellt.

 

Mit straßenverkehrsbehördlicher Anordnung vom 17.10.2022 und dem Aufstellen des VZ 357-50 (Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer) wurde dem Antrag zugestimmt.

 

Eine Umsetzung ist bereits erfolgt.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

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