Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag SPD betr.Wohnungsbrand in der Lasallestraße (Drs. 21-1666) und zum Zusatzantrag DIE LINKE betr. Parkplatzsituation im Phoenix-Viertel verbessern (Drs. 21-1673)
Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 1.3
Am frühen Morgen des 19. Septembers sind bei einem Wohnungsbrand in der Lasallestraße im Phoenix-Viertel zwei Menschen ums Leben gekommen und eine dritte Person schwebt nach heutigem Stand in akuter Lebensgefahr. Wir alle sind voller Mitgefühl bei den Familien und Freunden der Opfer und auch der Helferinnen und Helfer, die bei ihrem engagierten Rettungseinsatz dies nicht verhindern konnten. Gleichwohl gilt es, zu hinterfragen, warum dies geschehen musste und ob dies nicht zu verhindern gewesen wäre.
Wie die Feuerwehr mitteilte, waren die drei Bewohner, zwei Männer und eine Frau, noch zu Beginn der Löscharbeiten aus dem Fenster einer Wohnung im zweiten Stock gesprungen. Laut Polizei verstarben die zwei Männer trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen der Rettungskräfte. Das Feuer selbst war schnell unter Kontrolle. Die Löscharbeiten dauerten etwas über eine Stunde. Zwölf weitere Menschen, darunter drei Kinder, wurden, wie einige Haustiere, von der Feuerwehr gerettet. Die Drehleiter konnten nicht eingesetzt werden, weil parkende Autos ein Einfahren in die Lassallestraße verhinderten.
Der Parkdruck in diesem dicht bebauten Bestandsquartier ist seit langem bekannt und Behinderungen von Rettungsfahrzeugen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge von Bewohnern und Bewohnerinnen ebenfalls. Dass dies auch eine mögliche Ursache dieser Tragödie ist, ist nicht auszuschließen, wie weitere Gründe, die sowohl in baulichen als auch sicherheitsrelevanten Bereichen liegen können. Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Wiederholung verhindern oder zumindest weitgehend unwahrscheinlich machen. Enge Wohnverhältnisse in dicht bebauten und bewohnten Quartieren dürfen kein zusätzliches Lebensrisiko bedeuten.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, umgehend Vertreter der Bezirksverwaltung, der Innenbehörde und der Verkehrsbehörde in den Hauptausschuss einzuladen, um dort über den Brand zu berichten. Dabei ist ebenso auf die Umstände des konkreten Falls einzugehen (theoretische und reale Hilfsfristen des Einsatzes, Relevanz und mögliche Folgen von Behinderungen durch regelwidrig parkende Fahrzeuge, baulicher Zustand des Einsatzortes, Vorhandensein bzw. Funktionsfähigkeit von Warnsystemen wie Rauchmeldern, sowie weiterer sicherheitsrelevanter Aspekte), wie auch auf Möglichkeiten, derartige Fälle künftig möglichst zu verhindern. Insbesondere ist darauf einzugehen, inwieweit unter Beteiligung aller relevanten Akteure ein gemeinsames Sicherheits- und Rettungskonzept nicht nur für das Phoenix-Viertel, sondern auch für andere dicht bebaute Quartiere mit vergleichbarem Parkdruck, erarbeitet werden könnte. Hierbei sind sowohl bezirkliche Ordnungsmaßnahmen als auch polizeiliche und bauliche Maßnahmen im Baubestand sowie im fließenden und ruhenden Verkehr zu berücksichtigen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
25.10.2021
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Anträgen Drs. 21-1666 und 21-1673 wie folgt Stellung:
Die BVM meldet zu den genannten Drucksachen Fehlanzeige und verweist auf die BIS. Zum Thema Bewohnerparken nimmt die BVM unter Beteiligung des Landesbetriebs Verkehr (LBV) wie folgt Stellung:
Der LBV stuft die Parksituation in Harburg und im Phoenix-Viertel als kritisch ein. Das Bewohnerparken wird grundsätzlich als Möglichkeit gesehen, den vorhandenen Parkdruck zu reduzieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Problematik des hohen Autobesitzes im Phoenix-Viertel nicht besteht (171 private PKW pro 1000 Einwohner:innen) und daher von einer hohen Wirksamkeit des Bewohnerparkens ausgegangen werden kann.
Die Untersuchung des Phoenix-Viertels in Bezug auf eine mögliche Einführung des Bewohnerparkens seitens des LBV ist für die Zukunft bereits vorgesehen. Vorrang in der Planung haben aber bisher Bereiche, in der die Parksituation noch kritischer eingestuft wird. Dies betrifft grundsätzlich dicht besiedelte Bereiche mit einer Vielzahl an Nachfragenden, die kaum private Parkmöglichkeiten aufweisen und weiterhin von Verdrängungseffekten aus angrenzenden Bewohnerparkzonen betroffen sind. Dies ist im genannten Gebiet nicht der Fall.
Das LBV-Parkraum-Management (LBV PRM) kontrolliert neben der Tätigkeit der Polizei weiterhin regelmäßig die Lasallestraße in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Auf den dortigen Parkdruck, der sich aus der bestehenden engen Wohnbebauung ergibt, wird dementsprechend mit einem Kontrolldruck reagiert. Auch am Samstagabend, den 18.09.2021 wurde in der Lasallestraße durch LBV PRM kontrolliert. Zwischen 18:16 Uhr und 18:39 Uhr wurden insgesamt 15 ordnungswidrig parkende Fahrzeuge festgestellt und der zuständigen Bußgeldstelle angezeigt. Hierunter waren jedoch keine die Fahrbahnbreite reduzierende Verstöße festzustellen. Der genannte Vorfall liegt hingegen außerhalb der Dienstzeiten vom LBV PRM, sodass hierzu keine konkrete Aussage getätigt werden kann. Auch grundsätzlich liegen dem LBV im Zusammenhang mit vor Ort regelmäßig getätigten Kontrollen keine Erkenntnisse über derartige Fahrbahnverengungen vor.
Darüber hinaus kann der LBV keine weiteren Erkenntnisse zur aktuellen Verkehrssituation im genannten Bereich mitteilen. Dies ist Aufgabe der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats.
Zum Hintergrund: Der LBV wird vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags in den nächsten Jahren jeweils ca. vier Bereiche bezüglich der Einführung des Bewohnerparkens untersuchen. Dabei wurden mögliche Gebiete bereits im Rahmen einer verkehrsdatenbasierten Untersuchung identifiziert, zu denen auch das Phoenix-Viertel gehört.
Da es sich beim Bewohnerparken um Sonderparkberechtigungen im öffentlichen Raum handelt, sind für die Einrichtung derartiger Gebiete genaue Voraussetzungen zu beachten, woraus sich ein aufwendiger Planungs- und Abstimmungsprozess ergibt. Die kurzfristige Einführung eines Bewohnerparkgebietes ist daher nicht möglich. Die Umsetzung erfolgt nach Einschätzung der jeweiligen Parksituation in den vorgesehenen Gebieten, wobei Bereiche mit Verdrängungseffekten aus bereits bestehenden Bewohnerparkgebieten als deutlich kritischer eingeschätzt werden als das Phoenix-Viertel.
Sollte der Wunsch zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes durch Beschluss der Bezirksversammlung an den LBV herangetragen werden, so wird geprüft werden, ob ein Bewohnerparkgebiet schneller als geplant eingerichtet werden kann.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass anstelle einer Entsendung einer Vertretung der BVM auf die umfangreichen Ausführungen verwiesen wird.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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