21-0912.01

Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag GRÜNE-Fraktion betr. Querungsmöglichkeit der A26-Baustelle für Fuß- und Radverkehr sicherstellen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.03.2021
24.11.2020
Sachverhalt

Die A26 West wird nun auch auf Hamburger Gebiet gebaut – riesige Mengen Sand lassen die Ausmaße des Bauwerks bereits erkennen. Für Radfahrende stellt sich die Baustelle seit kurzem als echtes Hindernis dar. Zwischen Moorburg und Neuwiedenthal ist der Moorburger Alter Deich gesperrt. Im Westen Süderelbes ist die wichtige Freizeit- und Pendler*innen-Verbindung Nincoper Moorweg zwischen Neu Wulmstorf und Neuenfelde zur Durchfahrt gesperrt, ebenso der kreuzende Neuenfelder Hinterdeich in beide Richtungen. In Neuenfelde wird zwar auf die Sperrung hingewiesen, eine Umleitung für Radfahrende wird allerdings nicht ausgeschildert. Aus Neu Wulmstorf kommend wird zusätzlich zum Hinweis auf die Sperrung immerhin eine Umleitung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen angeboten. Die bedeutet aber einen Umweg von 5,3 Kilometern. Denn auch die Wulmstorfer Straße kann nicht als Alternative genutzt werden, da hier der Baustellenbereich für Radfahrer*innen und sogar auch für Fußgänger*innen gesperrt ist. Aktuell ist auf dem Nincoper Moorweg nur die Durchfahrt verboten, Absteigen und Schieben ist zurzeit noch möglich. (Allerdings ist die Umleitung für Radfahrende und zu Fuß Gehende gleichermaßen ausgeschildert, ohne den Hinweis, dass Fußgänger*innen die Baustelle noch passieren können).

 

Gerade mit Blick auf das Ziel der Mobilitätswende sind so umfassende Behinderungen für Fußgänger*innen und Radfahrende nicht tragbar. Daher sind während der gesamten Bauphase auf allen wichtigen Relationen Querungsmöglichkeiten der A26-Baustelle für Fuß- und Radverkehr sicherzustellen, wobei die Länge evtl. nötiger Umleitungen sich in einem für Radfahrende vertretbaren Rahmen bewegen muss. 

Petitum/Beschluss


 

 

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Belange von Fußgänger*innen und Radfahrenden während der gesamten Bauphase der A26 berücksichtigt werden und wichtige Nord-Süd-Querungsmöglichkeiten weiterhin befahr- bzw. begehbar sind.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         6. November 2020

           

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag GRÜNE (Drs. 21-0912) wie folgt Stellung:

 

Der Neubau der A26 West ist ein Infrastrukturprojekt der Autobahn GmbH des Bundes und wird baulich durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) realisiert.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) teilweise auf Grundlage von Auskünften der DEGES wie folgt Stellung:

 

Die Sperrung der beiden Freizeitrouten FR 11 und FR 13 im Bereich des Baufeldes A26 West wurde zwischen der DEGES, der BVM, der Verkehrsdirektion (VD), dem örtlichen Polizeikommissariat (PK) und dem Bezirksamt Harburg abgestimmt und angeordnet.

 

Die Sperrungen sind nach Aussage der DEGES bis Ende des Jahres 2024 erforderlich. Die neue Trasse der A26 West quert beide Freizeitrouten. Für den Bau der A26 West ist eine „Vorbelastung“ notwendig, um eine künftige Absackung der zu errichtenden Autobahn zu verhindern. Dies bedeutet, dass entlang der künftigen Strecke der BAB 26 West fünf bis sechs Meter hoch Sand aufgeschüttet werden. Nach Setzen des Bodens beginnen die Arbeiten zum Autobahnneubau. Die Sperrungen sind auch Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses vom 21.12.2018.

 

Die Alternativrouten für die FR 11 und FR 13 sind vor Ort ausgeschildert und wurden mit den zuständigen Dienststellen des Bezirksamtes Harburg und der BVM abgestimmt und via Pressemitteilung kommuniziert. Grundsätzlich wird während des gesamten Bauablaufs geprüft, ob je nach Baufortschritt, eine Verbesserung der Radwegesituation umgesetzt werden kann.

 

Um schnellstmöglich eine Verbesserung der Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu erreichen, prüft derzeit die DEGES in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die bauzeitliche Ertüchtigung einer Strecke für den Radverkehr direkt nördlich der Autobahntrasse und östlich der FR 13 in Verbindung mit einer Ermöglichung der Querung der Autobahntrasse auf der Wulmstorfer Straße. Dies würde eine wesentliche Verkürzung der Umleitungstrecke bedeuten. Diese Strecke könnte jedoch aufgrund der zuvor fertigzustellenden Baumaßnahmen frühestens ab August/September des Jahres 2021 für den Umleitungsverkehr genutzt werden.

 

Darüber hinaus wird die BVM gemeinsam mit dem Bezirksamt Harburg prüfen, inwieweit die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer auf den ausgewiesenen Umleitungsstrecken verbessert werden kann.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille