21-1003.01

Stellungnahme zum Antrag SPD zu 21-0959 betr. Barrierefreiheit am Bahnhof Neugraben vollenden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.01.2021
Sachverhalt


 

Der Bahnhof in Neugraben wird zurzeit im Ostbereich den Erfordernissen eines modernen S-Bahnhofes angepasst. Dieses betrifft insbesondere die Barrierefreiheit. Die im westlichen Teil häufig defekten Schrägaufzüge verlieren damit ihre Bedeutung.

 

Im Erschließungskonzept des B-Plans Vogelkamp wird im westlichen Teil des Bahnhofes eine Unterführung unter der S-Bahn geplant, um den fussläufigen Weg für die Bewohner des neuen Gebietes in das Zentrum von Neugraben attraktiv zu gestalten. Im Nordteil wird Seitens der IBA der Unterführung auf Barrierefreiheit geachtet, aber auch der südliche Teil muss entsprechend angepasst werden.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Ertüchtigung des Neugrabener Bahnhofes auch bei der neuen Unterführung im westlichen Teil des Bahnhofes auf beiden Seiten (im südlichen Teil) eine komplette Barrierefreiheit hergestellt wird.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         7. Dezember 2020

           

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-1003) wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Ertüchtigung des Neugrabener Bahnhofes wird die bestehende Personenunterführung unter den S-Bahn Gleisen in Richtung Norden inklusive einer Rampenanlage in Verantwortung der IBA in Abstimmung mit der DB AG erweitert, sodass die Gleise der S-Bahn barrierefrei unterquert werden können. Es handelt sich um die Baumaßnahme „Neugraben Fischbek 65“, Teilbaumaßnahme „Nördliches Zugangsbauwerk zur S-Bahn“ zur Erschließung des 3. Bauabschnittes des Wohnungsneubauquartiers „Vogelkamp Neugraben“.

 

Für die dauerhafte barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahnstation Neugraben ist beabsichtigt, eine neue Aufzuganlage am Bahnsteig zu Gleis 2 und 3 (S-Bahn) an die Fußgängerbrücke (Ostseite) anzuschließen. Diesbezügliche Planungen sind seitens der DB AG bereits angelaufen. Die erforderlichen, umfangreichen Planungsleistungen für die Anpassungen der vorhandenen Anlagen, das Einholen von Genehmigungen beim Eisenbahn-Bundesamt und die sich daran anschließende Ausschreibungs- und Beauftragungsphase sind sehr zeitintensiv.

 

Die aktuelle Barrierefreiheit wird durch Aufzüge (Baujahr 1986; Verantwortung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)) sichergestellt. Mit zunehmendem Alter treten Verschleißerscheinungen der Bauteile häufiger auf. Ebenso führen Vandalismusschäden zu reparaturbedingten Maßnahmen. Die Schrägaufzüge in Neugraben werden aufgrund ihres Alters und ihrer Reparaturanfälligkeit mittelfristig durch o.g. Neubauten der DB AG auf der Ostseite ersetzt.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille