21-1419.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Winterdienst dauerhaft verbessern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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13.01.2022
16.09.2021
Sachverhalt

 

Es nervt allmählich: Bei jedem ernstzunehmenden Wintereinbruch müssen wieder Wegebeziehungen neu eingefordert, die nach zum Ende der letzten Saison im Schneeräum-Programm enthalten waren. Den Bürgerinnen und Bürgern ist dabei egal, wer für die Schneeräumung zuständig ist. Wichtig ist, dass z.B. Fußwegverbindungen über den Harburger Rathausplatz oder zum S-Bahneingang am Neuländer Platz auch bei Schnee und Eis begehbar bleiben. Dabei hat niemand den Anspruch, dass diese Wege mit einer hohen Priorität geräumt werden.

 

Dies gilt auch grundsätzlich für Nebenstraßen, allerdings sollten Straßen mit Busverkehr mit einer hohen Priorität geräumt werden. Hier fehlen jedoch Straßen, die Busverkehr haben aber keinen städtischen Winterdienst. Dies ist nicht im Sinne eines attraktiven Busverkehrs. Auf Nebenstraßen besteht die berechtigte Erwartung, dass nach einer angemessenen Zeit auch gefährliche Fahrbahnabschnitte (z.B. mit einer Steigung) wieder halbwegs sicher befahrbar sind. Als Beispiele dafür sind genannt der Seehofring, Im Fischbeker Heidbrook, Weidengrasweg oder Marmstorfer Schützenweg.

 

Auf der anderen Seite gibt es Straßenabschnitte, die laut dem „geoportal-hamburg.de“ eine hohe Räumpriorität haben, die sich nicht im ersten Moment erschließt. Dazu gehören Straßen im Hafen und Gewerbegebiete wie der Ballinkai, die Mercedesstraße oder die Moorburger Schanze genauso in Wohngebieten oder der Innenstadt wie z.B. Hangstraße, Berkefeldweg, Vahlenkampffweg, Helmsweg, Harburger Rathausplatz (entlang des Max-Schmeling-Parks), Wallgraben, Im Phoenix-Viertel oder Am Kuchenberg. Benachbarte Straßen mit ähnlichen Bedingungen liegen in der 2. Priorität oder werden gar nicht geräumt. Das erscheint nicht immer logisch zu sein. Vor dem Hintergrund sollte der Winterdienst der Stadtreinigung um die unten aufgelisteten Straßen (Punkt 1) und Fußwegebeziehungen (Punkt 2) erweitert werden und - falls eine Kompensation erforderlich ist - eine Überprüfung der Priorisierung (Punkt 3 des Beschlusstextes) erfolgen. Einen Winterdienst auf dem Radnetz Harburg wurde bereits mit dem Antrag 21-1230 definiert.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich bei der BUKEA und Stadtreinigung dafür einzusetzen, dass

1. ein Winterdienst auf folgenden Straßen bzw. -abschnitten mit endsprechenden Prioritäten eingerichtet wird:

a) Seehofring mit Liedenkummer Bogen (für Buslinie 350),

b) Im Fischbeker Heidbrook (für Buslinie 240),

c) Zum Wachtelkönig mit Fingerhutweg, Weidengrasweg sowie Königswiesen (für Buslinie 140),

d) Marmstorfer Schützenweg (zumindest vor der abschüssigen Ausfahrt zum Langenbeker Weg)

2. ein Winterdienst auf folgenden anliegerfreien Fußwegen bzw. -verbindungen eingerichtet wird:

a) Harburger Rathausplatz von den Arcaden zur Harburger Rathauspassage sowie vom Deichhausweg zur Kehre der Julius-Ludowieg-Straße

b) Neuländer Platz vom S-Bahnausgang in Richtung P+R-Haus, Elbcampus und Großmoordamm. Richtung Poststraße wird geräumt, eine Vernetzung wäre wünschenswert.

c) Kleiner Stichweg zwischen Wohlersstieg/ Ecke Wohlersweg und Großmoordamm

d) Appelbütteler Weg zwischen Bremer Straße und Siedlung Am Stubben

3. falls eine Kompensation für die Erweiterung zum Punkt 1) erforderlich ist, die Priorität folgender Straßen bzw. -abschnitte geprüft wird und ggf. eine Abstufung in die 2. Priorität erfolgt: Ballinkai, Altenwerder Hauptdeich (östlich Am Altenwerder Kirchtal), Finkenwerder Weg, Mercedesstraße sowie Ellernweg (westlich), Moorburger Schanze, Hangtwiete, Hangstraße, Berkefeldweg, Vahlenkampffweg, Bleicherweg, Helmsweg, Wallgraben, Martin-Leuschel-Ring, Am Soldatenfriedhof, Julius-Ludowieg-Straße (östlich der Knoopstraße), Harburger Rathausplatz (entlang des Max-Schmeling-Parks), Harburger Rathausstraße, Nöldeckestraße, Anzengruberstraße, Tivoliweg, Leiserweg, Rotbergfeld, Am Kuchenberg.

Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   21.06.2021

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem Antrag SPD Drs. 21-1419 wie folgt Stellung:

 

 

Der Winterdienst in Hamburg richtet sich nach den Vorschriften des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Nach § 28 HWG sollen die öffentlichen Wege, soweit es sich um besonders gefährliche Stellen verkehrswichtiger Wege handelt, von der SRH oder der Trägerin der Wegebaulast geräumt oder gestreut werden.

 

 

 

Veränderungen des öffentlichen Wegenetzes, die zu Winterdienstpflichten führen, die von der SRH ausgeführt werden, werden mit den jeweils beteiligten Akteuren im Einzelfall abgestimmt. Dies sind für die unterschiedlichen Wegebereiche entweder die zuständigen Bezirksämter, der HVV, die Behörde für Verkehr und Mobilität sowie die BUKEA.

 

Da die Reinigungsverantwortung nach dem HWG nur für öffentlich gewidmete Wegeflächen gilt, muss nach erfolgter Widmung durch das zuständige Bezirksamt eine Nachricht an die SRH erfolgen, sodass diese – sofern sie zuständig ist – tätig werden kann. Bis zum Widmungsakt ist beispielsweise in einem neu erschlossenen Wohngebiet der Projektentwickler u.a. zur Durchführung eines Winterdienstes verpflichtet.

 

Wie gewünscht, müsste somit die Klärung der im Antrag angeführten Strecken mit dem Bezirksamt erfolgen. Nachfolgend aber bereits eine Einordnung – soweit nach Kenntnis der SRH und BUKEA aufgrund einsehbarer Pläne und Unterlagen möglich:

 

  1. Fahrbahnen

a)      Der Seehofring mit dem Liedenkummer Bogen wird seit der HVV-Fahrplanumstellung zum 13.12.2020 im Winterdienst bearbeitet. Die veröffentlichten Daten im Geoportal sind noch auf dem Stand vom 01.11.2020.

b)      Der Fischbeker Heidbrook ist laut Geoportal noch nicht gewidmet. Nach erfolgter Widmung wird die Aufnahme der Busstrecken in den Streuplan erfolgen.

c)      Fingerhutweg, Weidengrasweg und Königswiesen sind laut Geoportal nicht gewidmet. Die Straße Zum Wachtelkönig ist zum Teil gewidmet. Auf dem gewidmeten Abschnitt übernimmt die SRH den Winterdienst. Nach erfolgter Widmung der restlichen Straßen wird die Aufnahme der Busstrecken in den Streuplan erfolgen.

d)      Der Marmstorfer Schützenweg ist eine Sackgasse und damit nicht verkehrswichtig.

 

  1. Fußwege- und Verbindungen

a)      Am Harburger Rathausplatz sind teilweise die Anlieger gemäß § 29 HWG zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet. Alle anderen Verbindungen über den Rathausplatz werden von der SRH im Winterdienst bearbeitet.

b)      Zusammen mit der Anliegerverpflichtung sind viele Wege vom Neuländer Platz in Richtung Osten abgedeckt. Ob hier ggf. Bereiche fehlen, wird mit dem Bezirksamt Harburg geklärt.

c)      Ob die gesetzliche Anforderung für die Durchführung eines Winterdienstes seitens der SRH für den kleinen Stichweg zwischen Wohlersstieg/ Ecke Wohlersweg und Großmoordamm erfüllt ist, muss mit dem Bezirksamt sowie der BUKEA geklärt werden.

d)      Im Appelbütteler Weg zwischen Bremer Straße und Siedlung am Stübben gibt es in einem Teilbereich einen mit Pollern abgetrennten Fahrbahnstreifen als Gehweg, der die gesetzlich geforderten Kriterien zur Durchführung eines Winterdienstes durch die SRH nicht erfüllt (§ 28 Abs. 3 HWG).

 

  1. Eine Kompensation ist auch bei Aufnahme der Strecken unter Punkt 1b und 1c nicht erforderlich

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski