20-4744.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Schulwegsicherheit auch im Schwarzenberg-Park

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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23.06.2020
Sachverhalt


Die Sicherheit von Schulwegen zu gewährleisten ist eine wesentliche Aufgabe. Gefahrenstellen im Verkehr durch ungesicherte oder schlecht einzusehende Überwege, Koordination von Ampelschaltungen und vernünftige Anbindung an den ÖPNV sind dabei nur die verkehrlichen Aspekte. Ebenso sollte der Schulweg möglichst frei von Lärm- und Schadstoffbelastungen sein, also nicht an viel befahrenen Straßen wie der B73 entlang führen. Ebenso ist aber auch eine Sicherheit durch ausreichende Beleuchtung der Wege zu gewährleisten.

Nun führen allerdings auch einige dieser Schulwege durch nicht beleuchtete Bereiche des Schwarzenberg-Parks. Dies kann durch entsprechende Schulwegabfragen des Hamburg-Portals nachvollzogen werden (www.hamburg.de/schulweg/). Aus dem Bereich Unterelbestraße wird den Grundschulkindern der Weg zur Georg-Kerschensteiner-Grundschule durch den Park angezeigt. Aus dem Binnenhafen zum Friedrich-Ebert-Gymnasium wird der Weg hauptsächlich entlang der B73 empfohlen, was jedoch zu den oben genannten Belastungen führt. Auch hier führt eine Alternative durch den Park. Für Schüler aus dem Bereich der Buxtehuder Straße auf ihrem Weg zur Goethe-Schule-Harburg wird der Helmsweg vorgeschlagen, der anfänglich parallel zur B73 entlang des Parks verläuft.

Allen diesen Abschnitten ist gemein, dass sie nicht beleuchtet sind. Erst im weiteren Verlauf der dann befahrbaren Strecke des Helmswegs bzw. zur und über die Moses-Mendelsohn-Brücke beginnt der beleuchtete Bereich. Doch auch hier scheinen die Abstände zwischen den Laternen oftmals unangemessen hoch, so dass zumindest ein subjektives Unsicherheitsgefühl entsteht. Eine solche unnötige Belastung bereits vor Beginn des Unterrichts ist unbedingt zu vermeiden.

Darüber hinaus werden diese Wege von vielen Harburgerinnen und Harburgern als grüne Verbindung zwischen dem Bereich der B73 / Binnenhafen und Harburg /TUHH genutzt. Auch diesen würde eine sinnvolle Beleuchtung zu Gute kommen.

Petitum/Beschluss


Die zuständigen Behörden werden aufgefordert ein angemessenes Beleuchtungskonzept für die (Schul-)wege im und am Schwarzenberg-Park zu erarbeiten und zügig umzusetzen. Über den Planungs- und Umsetzungsstand ist regelhaft zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

         03.06.2020

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag  wie folgt Stellung:

 

 

Die öffentliche Beleuchtung wird in Hamburg durch „Hamburger Verkehrsanlagen, HHVA“ betrieben. Grundsätzlich installiert und betreibt HHVA in Grünanlagen keine Beleuchtung, sondern nur auf ausgewiesenen Verkehrsflächen. Es gibt jedoch Ausnahmen; HHVA betreibt auch in Grünanlagen Beleuchtungen, sofern es sich um eine wichtige und übergeordnete Wegeverbindung oder Schulwege handelt. Die Entscheidung - ob jene Kriterien gegeben sind - liegt bei HHVA und BUE.

Der Bezirk wird diese Anfrage entsprechend an die BUE und HHVA weiterleiten.

 

Es gibt zwei durch die HHVA beleuchtete Wegeführungen im Schwarzenberg-Park. Eine Wegeverbindung verläuft aus dem Binnenhafen über die Moses Mendelsohn Brücke oder den Helmsweg durch Schwarzenberg-Park zur Schwarzenbergstraße. Hier, im Bereich des ehemaligen Soldatenfriedhofs, hat der Bezirk im Frühjahr 2019 den Rückschnitt des Grünbewuchses vorgenommen, um die dunklen Bereiche zu beseitigen.

Diese Trasse über den Schwarzenberg zur Schwarzenbergstraße ist ebenfalls von der Buxtehuder Straße aus über den Bleicherweg und Helmsweg  zu erreichen. Eine weitere, ebenfalls beleuchtete Wegeverbindung führt in Westteil der Parkes von der Buxtehuder Straße zur Bissingstraße/Petersweg.

 

Der Bezirk hat gerade ein Sanierungskonzept für den Schwarzenberg-Park erstellen lassen und gleichzeitig Mittel im Quartiers Fonds IV angemeldet. Dieses Konzept beinhaltet unter anderem eine veränderte Wegeführung. In der weiteren Bearbeitung könnten die umliegenden Schulen mit ihren Wegebeziehungen noch einmal betrachtet und ggf. berücksichtigt werden. Sollte durch HHVA und der BUE einer Beleuchtung zugestimmt werden, kann diese in die weitere Planung des BA integriert werden.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden zur Vermeidung von Angsträumen geprüft und sind berücksichtigt.

 

 

 

 

gez. Fredenhagen