Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Sachstandsbericht Inklusion: Behindertenarbeitsgemeinschaft Harburg und Seniorenbeirat
Die Behindertenarbeitsgemeinschaft (BAG) berät seit 1980 Betroffene täglich in ihrem Büro am Seeveplatz 1 in Harburg. Darüber hinaus berät sie Politik und Verwaltung im Bezirk und wird bei allen relevanten Fragestellungen als kompetenter Ansprechpartner hinzugezogen.
Im Dezember 1979 erließ der Hamburger Senat eine Anordnung zur Einrichtung von Seniorenvertretungen. In allen Hamburger Bezirken wurden daraufhin Bezirksseniorenbeiräte (BSB) gebildet, so auch in Harburg.
Die Bezirksseniorenbeiräte vertreten die Belange der älteren Generation in der Öffentlichkeit und bei der Verwaltung. Sie sind, laut Senatsanordnung, „von der Verwaltung zu hören, sofern Belange der älteren Generation berührt werden und einer Entscheidung bedürfen.“
Seit dem 01. April 2013 ist das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz (HmbSenMitwG) in Kraft. Seitdem entsenden die Bezirksseniorenbeiräte in jeden Ausschuss der Hamburger Bezirksversammlungen einen Delegierten.
Beide Gremien stellen somit seit Jahrzenten ihre Beratungskompetenz im Bereich der Inklusion der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse zur Verfügung.
Nunmehr wurde angeregt, einen Inklusionsbeirat zu initiieren, dessen Zusammensetzung ungeklärt ist und Aufgaben im Wesentlichen die Beratung bezirklicher Gremien zu Themen der Inklusion umfassen solle. Hierbei handelt es sich um eine Diskussion, die nicht losgelöst von BAG und BSB geführt werden soll. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Aufgaben und Wirkungen der beiden Gremien detailliert zu betrachten.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Vertreter bzw. Vertreterinnen der Behindertenarbeitsgemeinschaft Harburg und des Bezirksseniorenbeirats Harburg in den Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration einzuladen, um über ihre jeweiligenTätigkeiten im Bezirk Harburg und ihre Beteiligung an Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse zu berichten.
Die BV Vorsitzende möge zudem einen schriftlichen Bericht bei den jeweiligen 3 Bezirken (Wandsbek, Altona, Eimsbüttel) hinsichtlich des Aufgabenfeldes und der Zusammensetzung, wie auch der Zuständigkeit der Inklusionsbeiräte sowie die jeweilige Zahl der Sitzungen pro Jahr einholen.
Bezirksversammlung Harburg 21.11.2018
Die Vorsitzende
Der Wandsbeker Inklusionsbeirat nimmt zu dem Antrag SPD Drs. 20-3809 wie folgt Stellung:
Nach der Berufung des Wandsbeker Inklusionsbeirates im Jahr 2012 hat er zunächst eine Satzung erarbeitet. Wichtig dafür war und ist, dass der Inklusionsbeirat ein Beratungsgremium für das Bezirksamt und die Bezirksversammlung ist. Er hat keine Entscheidungsbefugnis und keine eigene Budgethoheit, obwohl die Bezirksversammlung Mittel für den Inklusionsbeirat zur Verfügung gestellt hat.
Die Anfangsphase des Inklusionsbeirates war geprägt davon, dass unterschiedliche Erwartungen und Voraussetzungen zusammengeführt wurden. Viele Mitglieder hatten wenig oder keine Erfahrung bei der Mitarbeit in politischen Gremien. Die Informationsunterschiede waren groß. Indem Fachleute eingeladen wurden, die jeweils zu bestimmten Themen informiert haben (HVV, Eingliederungshilfe, Arbeitsamt…) wurde eine gleichmäßigere Information erzielt.
Durch die Teilnahme von Vertretern der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes an den Sitzungen des Inklusionsbeirates wurde über die Zeit ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, das zu einer konstruktiven Zusammenarbeit geführt hat. Projekte, die die Inklusion betreffen, werden heute gemeinsam beraten. Die Initiativen dazu gehen sowohl vom Inklusionsbeirat als auch vom Bezirksamt oder der Bezirksversammlung aus.
Alle Sitzungen sind öffentlich, die Protokolle sind im Internet einsehbar (wandsbek.hamburg.de/Inklusionsbeirat). Der Inklusionsbeirat tagt 5 mal pro Jahr.
Im Auftrag des Wandsbeker Inklusionsbeirates
gez. Rajski
f.d.R.
Wyzinski