Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Rücktritt vom Rücktritt: Anmelderunde am Niels-Stensen-Gymnasium öffnen
Bei der Diskussion um die Schließung von 8 Katholischen Schulen in Hamburg sind sich Politik und Öffentlichkeit in vielen Dingen uneinig. In einem Punkt scheinen sich die Akteure allerdings doch einig zu sein: sie wollen keine Fakten, die einen bestimmten Weg unveränderlich festlegen.
In der aktuellen Pressemitteilung zur Absage der Teilnahme an der Sitzung des Schulausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft verlautbart das Erzbistum Hamburg, man habe „eine Erklärung der betreffenden Bürgerschaftsfraktionen erbeten, um den Eindruck der politischen Vorfestlegung (…) auszuräumen.“
Die Fraktionsvorsitzenden Andreas Dressel (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne)äußerten sich: "Die katholischen Schulen in Hamburg haben sich eine hohe öffentliche Anerkennung erarbeitet. Sie sind aus Hamburgs Schullandschaft kaum wegzudenken. Daher ist es im Interesse der Kirche sowie aller Eltern und Schülerinnen und Schüler, eine vernünftige Lösung angesichts der angespannten Lage im Erzbistum zu finden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Erzbistum den katholischen Schulen und der Genossenschaft eine echte Chance geben würde. Dazu gehören ergebnisoffene Gespräche, ohne vorab Fakten zu schaffen.“
Darauf beruhen auch die Planungen der Initiative zur Gründung einer Hamburger Schulgenossenschaft zum Erhalt aller 21 Standorte.
Mit dem sofortigen Aufnahmestopp an 5 Schulen – darunter auch das Niels-Stensen-Gymnasium – ist aber durch das Schaffen von Fakten bereits ein erster Schritt des Erzbistums in eine bestimmte Richtung erfolgt. Mit dem Moratorium an drei weiteren Schulen – zwei davon im Bezirk Harburg – erfolgte der zweite Schritt und mit der erklärten Absicht des Erzbistums die 13 verbleibenden Schulen in eigener Trägerschaft fortführen zu wollen, ein dritter Schritt. Sollte das Erzbistum an dieser Linie festhalten, ist das Aus für alle katholischen Schulen im Bezirk Harburg besiegelt und das gesamte katholische Schulsystem in Hamburg dauerhaft gefährdet.
Für eine mögliche Fortführung aller 21 Schulen müssen alle denkbaren Alternativen abgewogen werden. Dies kann jedoch nicht erfolgen, während gleichzeitig an fünf Schulen jeweils ein kompletter Jahrgang wegbricht. Dadurch wird der jeweiligen Schule die Wurzel abgeschnitten, die es für das künftige Wachstum dringend benötigt. Der Vertrauensverlust der Elternschaft in die Verlässlichkeit des katholischen Schulsystems ist bereits jetzt immens. Hier gilt es durch ergebnisoffene Gespräche zwischen Erzbistum, Schulgenossenschaft und Politik wieder Vertrauen zu gewinnen und das Schulsystem zu stärken. Dafür braucht es aber Zeit, die nicht zu Lasten der bestehenden Schulen geht.
1. Die Bezirksversammlung Harburg fordert alle beteiligten Akteure auf die Schaffung von Fakten, die eine bestimmte Richtung vorgeben, zu verzichten und ergebnisorientiert nach einer tragfähigen Lösung zu suchen, die den Bestand der drei katholischen Schulen im Bezirk Harburg sichert.
2. Die Bezirksversammlung Harburg erwartet vom Erzbistum Hamburg eine Weiterführung des Niels-Stensen-Gymnasiums auch unabhängig davon, ob in der aktuellen Anmelderunde keine neuen Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 für das Schuljahr 2018/2019 aufgenommen werden.
3. Die Bezirksversammlung Harburg fordert das Erzbistum Hamburg auf, die Anmelderunde am Niels-Stensen-Gymnasium neu zu öffnen und Aufnahmen für das Schuljahr 2018/2019 mit der Garantie bis zum gewünschten Bildungsabschluss zuzulassen.
4. Die Bezirksversammlung Harburg bittet die Behörde für Schule und Berufsbildung bei einer möglichen Nachmelderunde am Niels-Stensen-Gymnasium zum Schuljahr 2018/2019 Möglichkeiten aufzuzeigen, wie ein reibungsloser Wechsel aus der aktuellen Anmelderunde vom staatlichen Schulsystem zum Niels-Stensen-Gymnasium erfolgen kann.
Bezirksversammlung Harburg15.5.2018
Die Vorsitzende
Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zu dem Antrag der SPD Drs. 20-3575 wie folgt Stellung:
Sollte der private Schulträger entgegen den jetzigen Verlautbarungen Schülerinnen und Schüler noch zum Schuljahr 2018/19 aufnehmen, können die Sorgeberechtigten, deren Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits über einen Aufnahmebescheid an einer staatlichen Schule verfügen, von diesem Schulplatz zurücktreten und den Platz an der privaten Schule annehmen. Der Schulplatz an der staatlichen Schule steht dann wieder für nachgehende Besetzungen wie zum Beispiel Zuzüge zur Verfügung.
Hinsichtlich der übrigen Empfehlungen ist nicht die für Bildung zuständige Behörde der Adressat sondern das Erzbistum.
Das Erzbistum Hamburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Auf die Stellungnahme zur Drucksache 20-3554 (s. Drs. 20-3554.01) wird verwiesen.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers