20-3636.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Kreuzungen im Harburger Binnenhafen fußgängerfreundlicher gestalten

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
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13.11.2019
10.04.2019
Sachverhalt


Im Harburger Binnenhafen laufen immer mehr Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Rundgang von der Blohmstraße (z.B. Bushaltestelle „Harburg Hafen“), zum Anleger an der Elbe und zur Harburger Schleuse erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei müssen Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung Blohmstraße/ Kanalplatz überqueren. Im Weiteren Verlauf müssen sie dann zweimal die Straßenseiten des Dampfschiffswegs wechseln. Auf der Höhe Zitadellenstraße müssen sie auf die Westseite, an der Einmündung Lauenbruch-Ost quasi diagonal auf die Ostseite. Besonders die Querungsnötigkeiten am Kanalplatz und Lauenbruch-Ost sind nicht gut einsichtig und geprägt von einem relativ hohen Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs. Durch die Ansiedlung des Fraunhofer Institutes wird mutmaßlich der Fußgängerverkehr von Bushaltestelle „Harburg Hafen“ weiter zunehmen. Daher wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, wie diese Fußgängerverbindung attraktiver gestaltet werden kann.  

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie die Fußgängerverbindung Blohmstraße – Dampfschiffsweg, insbesondere in den Kreuzungsbereichen Kanalplatz und Lauenbruch-Ost für Fußgängerinnen und Fußgänger attraktiver und sicherer gestaltet werden kann. Über die Ergebnisse ist im Regionausschuss Harburg zu berichten. 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg         27.03.2018

 

Das Bezirksamt nimmt zu der obigen Drucksache wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt hat die Notwendigkeit einer verbesserten Fußgängerführung im Dampfschiffsweg in Richtung Elbe bereits erkannt. In diesem Zusammenhang wurde ein Grunderwerbsauftrag an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erteilt, um die im Bebauungsplan Harburg 67/Heimfeld 46 östl. des Dampfschiffsweges festgesetzten Straßenverkehrsflächen vom derzeitigen Grundeigentümer HPA zu erwerben. Des Weiteren wurde die Grundlagenvermessung der Verkehrsanlage auf gesamter Länge beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) beauftragt. Im Folgenden ist beabsichtigt, im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung mögliche Fußgängerführungen auf der Östlichen Verkehrsfläche Dampfschiffsweg im Bereich des geschützten Baumbestandes bzw. der Gewässerböschung zu prüfen. In diesem Zusammenhang werden dann auch die Querungsmöglichkeiten bzw. die Fußgängerführung in der Straße Lauenbruch-Ost abgewogen. Die Querung der Straße Kanalplatz wird bereits im Zusammenhang mit Veloroutenplanung eine erhebliche Verbesserung erfahren.

 

Alle Fußgängerführungen werden auch auf die Belange von Kindern und Jugendlichen geprüft, so dass die Verkehrssicherheit auch für diese Personengruppe optimiert wird.

 

 

gez. Trispel

f. d. R.  Kaidas