21-0477.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Hundeauslauffläche im neuen Naturschutzgebiet Heimfelder Holz erhalten!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.04.2020
Sachverhalt

Die Einrichtung eines neuen Naturschutzgebiets (NSG) im Heimfelder Holz und an-grenzenden Waldflächen wird grundsätzlich begrüßt. Der Heimfelder Holz wurde als Naturschutzgebiet eingerichtet, da dort vom Aussterben bedrohte Fledermaus- und Käferarten sowie seltene Pflanzen zu finden sind.

 

Mit der Entscheidung sind aber bei den Bürgern und Bürgerinnen Sorgen und Befürchtungen über Einschränkungen entstanden, die die gegenwärtig vorhandene Hundeauslaufzone betritt. Sie ist mit fast 100.000 qm eine der größten Flächen in Hamburg, auf der Hunde sich ohne Leine bewegen dürfen. Sie liegt zu großen Teilen auf Flächen, die für militärische Übungen verwendet worden sind. Die 5 übrigen Hundeauslaufzonen im Bezirk Harburg haben zusammen 80.000 qm.

 

Bei der weiteren Ausgestaltung des NSG Heimfelder Holz soll die Hundeauslaufzone auch langfristig weitestgehend erhalten bleiben, ggf. müsste eine bessere Abgrenzung zum übrigen NSG erfolgen oder auf zeitlich begrenzte Nutzungseinschränkungen zurückgegriffen werden.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei der weiteren Ausgestaltung des NSG Heimfelder Holz die vorhandene Hundeauslaufzone dauerhaft und weitestgehend ohne Nutzungsbeschränkungen erhalten bleibt, bei gleichzeitiger Integration von Naturschutzbelangen.

Sollte eine Hundeauslauffläche mit den Zielsetzungen oder gesetzlichen Vorgaben des geplanten Naturschutzgebietes nicht in Einklang zu bringen sein, wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Hundeauslauffläche nicht zum Bestandteil des NSG zu machen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

12.03.2020

 

 

Die Behörde für  Umwelt und Energie nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 21-0477) wie folgt Stellung:

 

 

 

Die BUE hält die Hundeauslauffläche im vorläufig sichergestellten Naturschutzgebiet (NSG) Heimfelder Holz für notwendig und wichtig, deshalb ist die Nutzung der Hundeauslauffläche auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt nach § 3 Absatz 2 Punkt 8. der „Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des beabsichtigten Naturschutzgebietes Heimfelder Holz“ freigestellt. Die Integration einer Hundeauslauffläche in ein NSG ist grundsätzlich möglich, wie dies in Hamburg  auch bereits in dem NSG Höltigbaum im Bezirk Wandsbek geschehen ist. Im Jahre 2020 hat die BUE umfangreiche Kartierungen beauftragt, um nach deren Auswertung  den naturschutzfachlichen Wert der Flächen genauer beurteilen zu können. Hieraus wird  sich dann eine Abgrenzung des zukünftigen NSG ergeben, welche im weiteren Verfahren der Unterschutzstellung anschließend mit den zuständigen Behörden und dem Bezirksamt Harburg abgestimmt wird.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

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