20-4489.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Haltestelle "Dampfschiffsweg" nach Norden verlegen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 6.17

Sachverhalt

Die Bushaltestelle „Dampfschiffsweg“ liegt in etwa 150 m südlich der Kreuzung Dampfschiffsweg/ Lauenbruch-Ost. Während in Richtung Harburg die Situation grundsätzlich befriedigend ist, liegt die Haltestelle Richtung Moorburg zwischen parkenden Autos. Fußgängerinnen und Fußgänger können dort nur ungünstig die Fahrbahn queren. 

Im Kreuzung Dampfschiffsweg/ Lauenbruch-Ost erscheint es einfacher beide Haltestellen unterzubringen. Hier müsste jedoch eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger eingerichtet werden. Mit einer Haltestellenlage in dem Kreuzungsbereich wäre auch verkehrliche Vorteil größer. Die Fußwege verkürzen sich z.B. zum Fähranleger und zur Wasserschutzpolizei.

Petitum/Beschluss


Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Bushaltestelle „Dampfschiffsweg“ nach Norden in die Kreuzung Dampfschiffsweg/ Lauenbruch-Ost verlegt wird. Bei den anstehenden Überplanungen für attraktivere Fußwege entlang des Dampfschiffswegs sind dabei auch gute Überquerungen und Anschlüsse zu den Bushaltestellen vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        29.03.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der SPD   Drs. 20-4489 wie folgt Stellung:

 

 

Die Haltestelle Dampfschiffsweg liegt in etwa in der Mitte des Straßenzuges und ist aus beiden Fahrtrichtungen gut einsehbar. Für die Fahrgäste der dort befindlichen Gewerbebetriebe ist diese gut erreichbar. Sowohl aus verkehrlichen als auch aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit bietet der vorgeschlagene Standort unmittelbar im Kreuzungsbereich keine Vorteile gegenüber der jetzigen Lage. Sollte das Bezirksamt, das für die Herstellung der Haltestelle zuständig ist, im Rahmen anstehender Planungen eine Verlegung der Haltestelle erwägen, sollte dies mit den Beteiligten (Hamburger Verkehrsverbund, Verkehrsunternehmen, Straßenverkehrsbehörde und Aufgabenträger) in einem Ortstermin erörtert werden.

 

 

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

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