20-4739.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Grünpflege in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.01.2020 Hauptausschuss Ö 5.8

Sachverhalt

Nun legen sie wieder los: die Krachmacher in den Grünanlagen der Harburger Wohnblocks: Laubbläser, Häcksler, Rasentraktoren etc. Fast alle durch Benzin-2-Taktmotoren betrieben und nur mit Ohrenschützern zu ertragen. Die Betreiber haben sie natürlich dabei, die betroffenen Anlieger leider nicht.

So wird die Ruhe der Mieter oft stundenlang  empfindlich gestört,  alle Fenster müssen fest gescholssen bleiben müssen. Trotzdem dringt der Lärm in die Wohnungen. So laut ist es selbst in Gewerbegebieten selten.

Nachdem die Hamburger Stadtreinigung das Problem erkannt hat und deshalb zunehmend die entsprechenden Arbeiten mit elektrisch betriebenen Geträten ausführt, sollten die Ausschreibungen für Grünpflege durch SAGA, Baugenossenschaften etc. den Passus enthalten, dass die Arbeiten mit lärmreduzierten Geräten erfolgen müssen.

Für lärmgeplagte Anwohner würde diese Maßnahme eine wesentlich höhere Lebensqualität im Wohnbereich bewirken.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, dass Grünpflegearbeiten in den Harburger Wohngebieten künftig nach Möglichkeit mit lärmreduzierten Geräten durchgeführt werden und ein entsprechender Passus in die Ausschreibung für Gartenbaufirmen aufgenommen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

         09.12.2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 20-4739)  wie folgt Stellung:

 

 

Das Fachamt MR wird bei zukünftigen Ausschreibungen zur Grünpflege in Wohngebieten einen entsprechenden Passus aufnehmen.

In den derzeit laufenden Ausschreibungen ist dieser Passus noch nicht enthalten.

 

Die Ausschreibungen des Fachamtes MR betreffen nur die Grünpflege auf den Flächen des öffentlichen Raumes, die in der Verwaltung des Fachamtes MR liegen.

Auf die Grünpflege der SAGA, Baugenossenschaften etc. hat das Fachamt keinen Einfluss und kann deshalb hierzu keine Aussage treffen.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind bei der Festlegung der Folgemaßnahmen berücksichtigt.

 

 

 

 

gez. Fredenhagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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