21-2574.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. gerechte Verteilung der Heizkosten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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17.01.2023
Sachverhalt


Die SAGA hat noch Wohnungen, in denen es keine Heizkostenverteiler gibt. Zum Beispiel im Wiedauweg oder Wümmeweg in Neuwiedenthal. Da werden die Heizkosten einfach nach Wohnfläche verteilt. Dabei schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass Heizkostenverteiler in Mehrfamilienhäusern zwingend vorzusehen sind. Sind keine installiert, lohnt sich das Energiesparen nicht, da für alle mitbezahlt werden muss. Gerade jetzt, wo alle Energie einsparen müssen und die Kosten für Gas gerade bei der SAGA so hoch sind, ist es für die Mieter nicht zumutbar. Es ist sicher möglich, auch bei Einrohrsysteme die Heizungen mit Erfas-sungsgeräten für die Wärme auszustatten.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der SAGA dafür einzusetzen, in allen Mehrfamilienhäusern, in denen Heizkostenverteiler fehlen, diese sofort zu installieren.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         15. Dezember 2022

 

            

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-2574) unter Beteiligung der SAGA wie folgt Stellung:

 

Nach Mitteilung der SAGA sind rund 99 % des Gesamtbestandes der Wohnungen im Bestand der SAGA bereits auf Zweirohrheizsysteme umgerüstet. Bei Einrohrheizungen werden alle Heizkörper eines Strangs durch eine gemeinsame Leitung versorgt. Das Heizwasser zirkuliert auch dann kontinuierlich mit hoher Temperatur, wenn die einzelnen Heizkörper abgestellt sind. Bei der Installation von elektronischen Heizkostenverteilern an den Heizkörpern kann sich insoweit ein Verteilungsfehler ergeben, weil ein großer Wärmeanteil über die Heizungsrohre abgegeben und von den Heizkostenverteilern an den Heizkörpern gar nicht erfasst wird.

 

Um elektronische Heizkostenverteiler bei den noch im SAGA-Bestand in sehr geringem Umfange befindlichen Einrohrheizungen einzusetzen, wären daher diverse technisch komplizierte Umbauten an den Heizungen erforderlich. Die dafür anfallenden Kosten stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis, da auch nach dem Umbau eine zweifelsfreie Ermittlung der einzelnen Verbräuche in den Wohnungen nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund haben auch Gerichte die verbrauchsabhängige Abrechnung bei Einrohrheizungen für unzulässig erklärt und verwiesen in diesem Zusammenhang auf eine Verteilung der Heizkosten nach der Wohnfläche.

 

Die SAGA kann die Sorgen der betroffenen Mieterinnen und Mieter jedoch vollkommen nachvollziehen. Aus diesem Grund werden die in Rede stehenden Einrohrheizungen im Rahmen von Einzelmaßnahmen oder größeren Modernisierungsmaßnahmen sukzessive zu Zweirohrheizungen mit entsprechend moderner Messtechnik umgebaut. Einen Großteil dieser Maßnahmen plant die SAGA bis zum Jahr 2024 abzuschließen.

 

Darüber hinaus hat die SAGA mitgeteilt, dass das Wohnungsunternehmen ihre Mieterinnen und Mieter fortlaufend auf den verschiedensten Wegen informiert und berät, wo und wie sie selbst Energie einsparen können und bietet zudem diverse Unterstützungsangebote an.

 

So wird durch Vorort-Energieberatungen, die erfolgte Einrichtung einer Energiespar-Hotline und durch die Darstellung von Energiesparmaßnahmen auf der SAGA-Homepage sowie die Ausgabe von Energiesparflyern in Verbindung mit der Mieterzeitung WIR mehrsprachig auf Energiesparmöglichkeiten im Alltag hingewiesen.

 

Auch wurde zur Abfederung hoher Nachzahlungen für die Abrechnungsperiode 2022 in diesem Jahr den Mieterinnen und Mietern zweimal das Angebot einer Vorauszahlungsanpassung unterbreitet. Sofern bereits für die Abrechnung 2021 hohe Nachzahlungen entstanden sind, werden individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen. Daneben wird von der SAGA auf die staatlichen Hilfsangebote wie Wohngeld hingewiesen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille