Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Einführung eines validen Schadensmonitorings an öffentlicher Infrastruktur im Stadtgebiet
Mit der Antwort auf Drs. 22-0171, Kleine Anfrage SPD betr. Beeinträchtigungen und Schäden an Gehwegen, konnten drei der sechs Fragen nicht beantwortet werden. Die Gründe: zu 1 "Darüber wird keine Statistik geführt...", zu 2 "Da bei MR keine Statistik darüber geführt wird..." und zu 4 "...auch aufgrund einer fehlenden Statistik."
Schäden können über diverse Dienste (u.a. Hotline "Saubere Stadt", SRHH-App „Schmutzecke melden“, Meldemichel, bezirkliche Wegewarte, …) gemeldet werden. Bei der SRHH-App werden zur Meldung auch Fotos und aus GPS-Koordinaten automatisiert erzeugte Adressdaten übermittelt. Der Melde-Michel bietet die Möglichkeit, Schäden an der öffentlichen Infrastruktur im Stadtgebiet online zu melden. In einer interaktiven Karte können bestehende Schäden eingesehen werden. Neue Schäden können mit einer Kategorisierung und einem Bilderupload den zuständigen Stellen gemeldet werden.
An digitalen Daten mangelt es also nicht. Doch was geschieht mit ihnen nach Behebung des Schadens? Der Antwort nach zu urteilen, sind sie dann halt mal weg.
Das ist bedauerlich, denn sie würden genau das ermöglichen, was zur Beantwortung der Fragen aus Drs. 22-0171 erforderlich wäre: die Identifizierung von Hot-Spots, die Analyse von Zusammenhängen und darauf basierend die Entwicklung von Lösungsansätzen.
Dazu bedarf es neben einer Archivierung der Daten vor allem einer gemeinsamen digitalen Schnittstelle der verschiedenen Meldewege und der Zusammenführung der Datenbestände, um diese einer Auswertung zugänglich zu machen.
Darauf basierende Analysen können Grundlage für die Auswahl von Standorten von Depotcontainern und Abfallbehälter sein. Sie geben Hinweise darauf, welche Orte ein stärkeres Monitoring benötigen, aber auch an welchen Orten Ressourcen eingespart werden können. Kurz gesagt: sie sind ein Instrument der Effizienzsteigerung der Sauberkeit im öffentlichen Raum.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Koordinierung der Datenaggregation der Meldungen über die unterschiedlichen Meldewege geprüft wird, mit dem Ziel, ein valides Datenmonitoring und der Analyse der längsschnittlichen Daten zur Effizienzsteigerung der Sauberkeit im öffentlichen Raum, zu entwickeln. Dazu werden Bezirksamt, SRHH, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und ggfs. weitere beteiligte Akteure gebeten, eine Stellungnahme abzugeben.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
18. Dezember 2024
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Senatskanzlei nehmen zu dem Antrag der SPD (Drs. 22-0266) wie folgt Stellung genommen:
Stellungnahme der BUKEA
Der Senat hat sich bereits in der Drs. 22/15328 umfassend zu den Meldemöglichkeiten und den Erfahrungen, die mit den verschiedenen Möglichkeiten gesammelt wurden, geäußert. Danach verfügt die Stadt über unterschiedliche digitale Dienste, um unterschiedliche Sachverhalte aufzunehmen:
Meldungen zu Infrastrukturmängeln können über den Melde-Michel (https://www.hamburg.de/verkehr/melde-michel) abgegeben werden. Hinweise auf den Melde-Michel und der Link zur Anwendung sind auf zahlreichen Seiten von www.hamburg.de platziert. Ergänzend können Infrastrukturmängel auch telefonisch über die Rufnummer 115 gemeldet werden. Die eingehenden Meldungen werden vom HamburgService geprüft und an die zuständigen Stellen in der Hamburger Verwaltung (z. B. die Bezirksämter) oder an andere Betriebe (z. B. an die Stadtreinigung Hamburg (SRH)) weitergeleitet. Darüber hinaus können Meldungen auch direkt an die Bezirksämter sowohl postalisch, telefonisch als auch digital adressiert werden. U. a. stehen bei den Fachämtern Management des öffentlichen Raumes (MR) der Bezirksämter Funktionspostfächer für Bürgerzuschriften zur Verfügung.
Die SRH bietet die Meldung von Verschmutzungen über die SRH-App, die SRH-Website und die Telefon-Hotline „Saubere Stadt“ (040/2576-1111) an. Im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte April können zusätzlich Glättemeldungen über die SRH-App sowie die Winterdienst-Hotline 040/2576-1313 abgesetzt werden. Diese Meldewege werden über sämtliche der SRH zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie bspw. die SRH-Website, den Social-Media-Kanälen, die jährlich erscheinende Informationsbroschüre der SRH (https://files.stadtreinigung.hamburg/srh-typo3/website/download/PDF/INFO-Broschuere_der_SRH.pdf) sowie Presseinformationen kommuniziert.
Die zuständigen Behörden bewerten die Erfahrungen der unterschiedlichen Meldemöglichkeiten insgesamt positiv. Der Melde-Michel wird seit circa zehn Jahren intensiv genutzt, ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern bekannt und verzeichnet kontinuierlich steigende Meldungseingänge.Der Melde-Michel wird kontinuierlich weiterentwickelt. So wurden beispielsweise neue Kategorien eingeführt sowie regelmäßig die Userfreundlichkeit erhöht.
Die Meldungen über die SRH-App sind seit der Einführung 2018 stetig angestiegen. Diese kontinuierlich wachsende Nutzung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger resultiert aus deutlich vereinfachten Meldewegen und bestätigt die Verschmutzungsmeldung in ihrer aktuellen Form als zeitgemäßes und niedrigschwelliges Serviceangebot der SRH. Die Meldungen tragen zu einer schnelleren Beseitigung von Verschmutzungen bei und ermöglichen einen gezielteren und effizienteren Personaleinsatz. Sie sind ausdrücklich kein Indiz für einen stärkeren Verschmutzungsgrad der Stadt.
Dass es für einzelne Sachverhalte ein Nebeneinander von digitalen und analogen Meldemöglichkeiten gibt, ist bewusst so vorgesehen, um auch Bürger:innen, die bspw. über keinen Computer oder Smartphon verfügen, eine schnelle und komfortable Möglichkeit eine Meldung abzusetzen, zu eröffnen. Die gute Annahme der Angebote spiegelt sich auch in der regelmäßigen und zunehmenden Nutzung der Meldemöglichkeiten durch die Bürger:innen wider.
Änderungen der Meldeangebote sind gegenwärtig nicht vorgesehen.
Eine Verknüpfung der unterschiedliche Meldewege ist aus Sicht der BUKEA auch deshalb nicht erforderlich, da diese für unterschiedliche Aspekte mit unterschiedlicher Bearbeitungszuständigkeit zu nutzen sind, die in keiner Abhängigkeit zueinanderstehen. Ein schadhafter Gehweg oder eine nicht geschnittene Hecke hat keine Auswirkung auf die Sauberkeit des Weges oder die Gestellung von öffentlichen Papierkörben bzw. deren Nutzung.
Der SRH trägt als zentrale Akteurin für die Sauberkeit in der Stadt über die eigenen operativen Zuständigkeiten hinaus die Gesamtverantwortung für den Reinigungs- und Pflegezustand des öffentlichen Raums. Die Steuerungsverantwortung soll sicherstellen, dass von Bürger:innen gemeldete Missstände auch in den Fällen, in denen der SRH keine direkte Zuständigkeit obliegt, in angemessen kurzer Frist beseitigt werden. Sollte ein Missstand nicht in einer kurzen Frist von der originär zuständigen Stelle behoben werden, kann die SRH die Beseitigung gegen Erstattung der Kosten durch die zuständige Stelle vornehmen. Verschmutzungsmeldungen und die Informationen u. a. der SRH-App werden darüber hinaus regelhaft analysiert, um Hotspots zu identifizieren. Sie bieten die Datengrundlage um sinnvolle Gegenmaßnahmen (bspw. auch für die Aufstellung von Depotcontainern und Papierkörben) zu ergreifen und bei Bedarf weitere Institutionen (bspw. die Bezirksämter) zu beteiligen. Weitere Informationen sind auch dem Sauberkeitsmonitoring für das Jahr 2023 (Drs. 22/16559) zu entnehmen.
Die Straßenunterhaltung obliegt i. d. R. dem jeweils zuständigen Bezirksamt insoweit keine andere Zuständigkeit (bspw. im Hafengebiet liegt die Zuständigkeit beim Hamburg Port Authority) besteht. Den Bezirksämtern wird mit den vorhandenen Servicemitteln eine zielgerichtete Zuordnung der von der SRH generierten Meldungen ermöglicht.
Der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Harburg wird im Hinblick auf eine Sammlung, Auswertung und Nutzung der Daten im Zuständigkeitsbereich der SRH bereits entsprochen. Eine Berücksichtigung des darüber hinausgehenden Anliegens ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich.
Stellungnahme Senatskanzlei für Melde-Michel:
Der Melde-Michel stellt die Meldungen – soweit sie zur Veröffentlichung freigegeben sind - für die Bürger einsehbar auf der Übersichtskarte dar. 90 Tage nach Abschluss der Bearbeitung werden die Meldungen aus Gründen der Übersichtlichkeit aus der Übersichtskarte entfernt.
Eine dauerhafte Speicherung der anonymisierten Meldungen liegt in Form einer Excel-Datei vor und können jederzeit von den Bezirken abgefordert werden. In diesen Daten sind das Meldungsdatum, die Kategorie der Meldung, die Geokoordinate des Schadensortes und der zuständige Bezirk enthalten.
Die Daten können z.B. nach dem Datum des Meldungseingangs, nach der Kategorie des Schadens und nach dem zuständigen Bezirk gefiltert werden und als CSV-Datei geliefert werden und jederzeit von den Bezirken abgefordert werden.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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