21-0652.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Attraktivität von Bushaltestellen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.04.2020
Sachverhalt

Angesichts der Bedeutung von Haltestellen für die Attraktivität des ÖPNV ist ein gepflegtes und intaktes Erscheinungsbild sehr wichtig.

 

Leider fehlen bei einigen Bushaltestellen im Verlauf der Linie 257 die Abfallkörbe. Dieses ist eigentlich eine Mindestanforderung an die Anlagen. Ohne die Möglichkeit, an den Haltestellen Müll entsorgen zu können, wird der Abfall leider auf den Gehweg, die Straße oder in angrenzende Gärten geworfen.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Stadtreinigung und/oder dem HVV dafür einzusetzen, dass die betroffenen Haltestellen mit Abfallbehältern ausgestattet werden. Dieses gilt besonders für den ländlichen Bereich, z.B. an der Linie 257. Das Aufstellen von Unterstellmöglichkeiten auf der Strecke des Bus 257 soll geprüft und wo möglich umgesetzt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  30.03.2020

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt unter Beteiligung der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn)zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt die Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) grundsätzlich durch die Wall GmbH. Die Planung und Koordinierung der Aufstellung von FGU erfolgt durch die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn AG). Im Rahmen des sog. Bauprogramms werden jedes Jahr weitere Haltestellen mit einem Fahrgastunterstand (FGU) ausgestattet, um einen Wetterschutz sowie einen größeren Aufenthaltskomfort zu bieten und einen Beitrag zur Barrierefreiheit zu leisten. Aufgrund begrenzter Kapazitäten erfolgt eine Priorisierung der Aufstellwünsche. Dabei spielen verschiedene Faktoren wie u.a. Einsteigerzahlen eine Rolle.

 

Die Linie 257 bedient überwiegend die dünn besiedelten Gebiete im Alten Land (Obstmarschen) entlang der Deichstraßendörfer. Deiche und Gräben säumen in den meisten Fällen den Straßenzug. Nebenflächen (Fußwege) sind nur rudimentär oder schmal ausgebaut. Auch die Bushaltestellen haben häufig nur beengte Wartebereiche. Selbst dort, wo sie befestigt ausgebaut wurden, erreichen sie häufig nur eine Wegebreite von rd. 2,0 m. Zur Installation eines FGU reicht dies nicht aus. Dort wo es räumlich möglich war und sich ein entsprechender Bedarf aus den Einsteigerzahlen abgebildet hat, wurden bereits FGU installiert.

 

Die Stadt und die Hochbahn AG sind bestrebt, den Fahrgästen möglichst komfortable Wartemöglichkeiten zu bieten. Die Hochbahn AG hat deshalb gegenüber den jeweiligen Straßenbaulastträgern darauf hingewiesen, dass bei einer Neu- oder Umplanung des Straßenraums ausreichend Raum für Warteflächen inklusive FGU berücksichtigt werden soll. Zudem wird die Hochbahn AG in absehbarer Zeit einige Standorte erneut prüfen und bei entsprechenden örtlichen Gegebenheiten in die Planung zum Aufbau zusätzlicher FGU aufnehmen.

 

 

Auf der Grundlage eines Beitrages der Stadtreinigung Hamburg (SRH) nimmt die Behörde für Umwelt und Energie zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Ein Großteil der Haltestellen – auch im Bezirk Harburg – ist mit Papierkörben ausgestattet. In den weniger stark besiedelten Bereichen mit daraus resultierenden geringeren Fahrgastzahlen sind die Verunreinigungen allerdings aus Sicht der SRH ebenfalls gering. Da die SRH auch auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit achten muss, wird hier auf die fest installierten Papierkörbe grundsätzlich verzichtet.

Sollte es einzelne Haltestellen geben, an denen es wiederholt zu Verunreinigungen kommt, ist die SRH gerne bereit, für diese konkreten Standorte die Möglichkeit zu prüfen, einen Papierkorb zu installieren. Hierfür wird dann aber die Benennung des Standortes benötigt, der geprüft werden soll. Alle auch wenig frequentierten Haltestellen unabhängig vom Bedarf mit Papierkörben zu bestücken, würde einen hohen Aufwand in den Betriebsabläufen der SRH und damit verbundene Kosten verursachen. Dies ist nach Einschätzung der SRH weder erforderlich noch verhältnismäßig.

Unabhängig davon entfernt die SRH alle ihr über die SRH-App, telefonisch oder per Mail gemeldeten Verunreinigungen schnellstmöglich, meistens innerhalb von drei Tagen.

 

gez. Heimath

f.d.R.

Riechers