21-3724.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Abbiegeampel Fischbeker Heidbrook

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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10.09.2024
Sachverhalt


Die bestehende Lichtsignalanlage (LSA) Cuxhaverner Straße/Im Fischbeker Heidbrook (West) (Knoten 2059) hat aus südlicher Richtung (Im Fischbeker Heidbrook) kommend, eine Abbiegeampel für die Auffahrt in die Cuxhavener Straße (B73) in östlicher Richtung. Solche Ampeln schalten in der Regel auf Grün (Abbiegepfeil), wenn nur noch der jeweils links abbiegende Verkehr der kreuzenden Straße fahren darf. In diesem Fall also insbesondere nicht mehr der west-östliche Verkehr der B73, sondern der aus Osten kommende und in den Süden führende Verkehr.

 

Leider ist das an der angegebenen Kreuzung nicht der Fall. Die genannte Abbiegeampel ist ohne Funktion. Vielleicht ist die Ampel lediglich defekt ist oder die Funktion ist grundsätzlich nicht eingerichtet. So oder so, wird hier eine mögliche flüssige und zügige Verkehrsführung erschwert.

 

Die ähnlich gelagerte LSA Knoten 736, Cuxhavener Straße/Im Fischbeker Heidbrook (Ost), verfügt über eine deratige Schaltung.

Petitum/Beschluss


 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die LSA Knoten 2059 dahingehend zu prüfen und zu modifizieren, dass ein Abbiegen aus der Straße 'Im Fischbeker Heidbrook' auf die B73 in östlicher Richtung auch dann erlaubt und angezeigt wird, wenn die auf der B73 in westlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge ohne Gegenverkehr südlich in diese links einbiegen dürfen.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        22. Mai 2024

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat zu dem Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 21-3724) nachfolgende Stellungnahme übersandt:

 

Stellungnahme des Landesbetriebes für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG):

 

Bei den beschriebenen Signalen an der Lichtsignalanlage (LSA) Cuxhavener Straße/Im Fischbeker Heidbrook (West) handelt es sich um den Signalgeber „gesichert geführter Linksabbieger“ (K5) von der Cuxhavener Straße in die Straße Im Fischbeker Heidbrook sowie den Signalgeber „zeitweise gesichert geführter Rechtsabbieger“ (K6) aus der Einmündung Im Fischbeker Heidbrook auf die Cuxhavener Straße. Die Freigaben des Signalgebers K6 sind selten, werden jedoch regelmäßig geschaltet. Ein Defekt liegt nicht vor.

 

Um den Verkehrsfluss entlang der Bundesstraße B73 nicht unnötig zu unterbrechen, werden Freigaben für Nebenrichtung und Abbiegende bedarfsgerecht nur bei vorliegender Anforderung geschaltet. Die Steuerung erfolgt dabei in zehn Phasen, die je nach vorliegenden Anforderungen ganz oder teilweise und auf verschiedenen Wegen durchlaufen werden können. Zusätzlich ist die Steuerung dieser Anlage mit einer Busvorrangschaltung versehen.

 

Die Freigabe des zeitweise gesichert geführten Rechtsabbiegesignals K6 kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Liegt eine Anforderung für den gesichert geführten Linksabbieger K5 sowie eine Anforderung für den zeitweise gesicherten Rechtabbieger K6 vor, wird die Freigabe für den Fahrverkehr entlang der Cuxhavener Straße in Richtung Osten unterbrochen und eine Freigabe für K5 und K6 geschaltet. Im Anschluss wird die Cuxhavener Straße wieder in beiden Richtungen freigegeben.

 

Liegt parallel zur Anforderung für K5 und K6 auch eine Anforderung aus der Nebenrichtung vor, nämlich Linksabbiegende aus der Straße Im Fischbeker Brook, Abbiegende aus der gegenüberliegenden Einmündung oder querender Fuß- bzw. Radverkehr über die Cuxhavener Straße, wird auf eine Freigabe von K6 zusammen mit K5 verzichtet, da das Abbiegen aus der Straße Im Fischbeker Heidbrook dann ohnehin wenige Sekunden später mit Freigabe des Vollsignals in beide Richtungen möglich ist.

 

Eine Schaltung von K6 könnte theoretisch gemeinsam mit der Freigabe von K5 im Vorlauf zur Freigabe aller Abbiegeströme aus der Einmündung Im Fischbeker Heidbrook geschaltet werden. Da das Signal ein zeitweise gesichertes Abbiegen garantiert, müsste es jedoch vor Freigabe des Vollsignals unter Einhaltung der entsprechenden Zwischenzeiten zum querenden Fuß- und Radverkehr über die Cuxhavener Straße beendet werden. Die so zu erreichende Freigabezeit würde i.d.R. nur wenige Sekunden betragen und durch kurzes Anfahren und unmittelbares sogenanntes Wiederaufstoppen nicht zu einem flüssigen Verkehrsfluss beitragen.

 

Die Schaltung der genannten LSA Cuxhavener Straße/Im Fischbeker Heidbrook (Ost) ist tatsächlich ähnlich. Im Unterschied zum westlich gelegenen Knotenpunkt zeigt die Betriebsdatenbank des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer hier jedoch deutlich seltenere Anforderungen aus der Nebenrichtung, also Abbiegende aus der Straße Im Fischbeker Heidbrook (Ost) oder querender Fuß- und Radverkehr. Dadurch wird hier im Vergleich häufiger die Schaltung des zeitweise gesicherten Rechtsabbiegers parallel zum gesichert geführten Linksabbieger ermöglicht.

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille